Testament

Hiho,

angenommen ein Mensch verstirbt und regelt im Testament die Vergabe seiner Güter. Nun haben ja die Eltern dieses Menschen ein Anrecht auf ein Pflichtteil des Vermögens.

Könnten in solch einem Fall die Eltern bei Testamentseröffnung freiwillig auf den Pflichtteil verzichten oder MUSS dies vorher vertraglich vereinbart sein?

Viele Grüße
Rolf

Wenn die Eltern hier wirklich pflichtteilsberechtigt sind, dann haben sie nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben. Niemand ist gezwungen, seine Ansprüche auch zu erheben. Auch ein Verzicht ist möglich.

Levay

Dank Dir Levay

Rolf