Testament gültig wenn unter erbrechtlicher u finanzieller Betreuung

Wenn eine Person ein Testament mündlich beim Notar geändert hat, jedoch im Jahr zuvor per Gericht eine Betreuung eingesetzt wurde, die sich u.a. auf die erbrechtlichen Angelegenheiten erstreckte, und bei der mündlichen Änderung des Testaments der rechtliche Betreuer der Person nicht anwesend war und auch nicht im Testament als „anwesende rechtskräftige Vertetung“ als anwesend genannt oder unterschrieben hat, ist das Testament dann überhaupt gültig? Wenn nein und es trotzdem eröffnet wurde, da vermutlich der Notar nichts von der Betreuung wusste und die Betreuung nichts über die Testamentsänderung, gilt es dann trotzdem als gültig? Oder muss eine Frist eingehalten werden, in der das Testament angefochten werden kann? Wenn die Tatsachen und schriftlichen Beweise aber erst 4 Jahre nach Eröffnung aufgetaucht sind?