Testamentseröffnung

Wieso kann eine Testamentseröffnung bis zu Monaten dauern, wenn alles vom Notar bestädigt worden ist?

Wieso kann eine Testamentseröffnung bis zu Monaten dauern,
wenn alles vom Notar bestädigt worden ist?

Wieso soll das denn Monate dauern?
Wieso beim Notar hinterlegt? Die Hinterlegung erfolgt bei den Amtsgerichten - mal abgesehen von Baden Württemberg.

Wenn bekannt ist das der Testator verstorben ist und ein Testament existiert dann einfach beim zust. Amtsgericht auf die baldige eröffnung drängen! Das ist na Sache von 15 Minuten! Die eröffnung erfolgt ja ohnehin meist ohne Beteiligte.
Schließlich will das Erbe auch verwaltet/auseinandergesetzt werden…

ml

Wieso kann eine Testamentseröffnung bis zu Monaten dauern,
wenn alles vom Notar bestädigt worden ist?

Wieso soll das denn Monate dauern?

Wieso beim Notar hinterlegt? Die Hinterlegung erfolgt bei den
Amtsgerichten - mal abgesehen von Baden Württemberg.

Wenn bekannt ist das der Testator verstorben ist und ein
Testament existiert dann einfach beim zust. Amtsgericht auf
die baldige eröffnung drängen! Das ist na Sache von 15
Minuten! Die eröffnung erfolgt ja ohnehin meist ohne
Beteiligte.

Schließlich will das Erbe auch verwaltet/auseinandergesetzt
werden…

Hi, doch, das kann Monate dauern.
Zunächst mal, ob Notar oder Nachlassgericht, auch das notarielle Testament landet beim Nachlassgericht.
Die Meldung über den Tod des Erblasser erfolgt über das Standesamt an das Nachlassgericht http://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt
Wenn jemand aber im Ausland oder den ehemaligen deutschen besetzten Gebieten geboren wurde, läuft das alles über die Zentralstelle in Berlin ab und das kann dauern.
Es dürfte daher wenig nützen dem Nachlassgericht Druck zu machen.
Es wäre eher sinnvol einem vertrauenswürdigen Menschen eine Vollmacht, die post mortem gilt, zu erteilen und eine Kopie des Testamentes zu hinterlegen um die nötigsten Verfügungen schon während der Wartezeit bis zur Testamenteröffnung erledigen zu können.
MfG ramses90

ml

Hi, doch, das kann Monate dauern.

Zunächst mal, ob Notar oder Nachlassgericht, auch das
notarielle Testament landet beim Nachlassgericht.

Die Meldung über den Tod des Erblasser erfolgt über das
Standesamt an das Nachlassgericht
http://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt

Wenn jemand aber im Ausland oder den ehemaligen deutschen
besetzten Gebieten geboren wurde, läuft das alles über die
Zentralstelle in Berlin ab und das kann dauern.

Es dürfte daher wenig nützen dem Nachlassgericht Druck zu
machen.

Es wäre eher sinnvol einem vertrauenswürdigen Menschen eine
Vollmacht, die post mortem gilt, zu erteilen und eine Kopie
des Testamentes zu hinterlegen um die nötigsten Verfügungen
schon während der Wartezeit bis zur Testamenteröffnung
erledigen zu können.

MfG ramses90

ml

Eine Kopie des Testamentes ist bei der Betreuerin(Nichte). Sie erbt auch alles. Der Erblasser hat immer in Deutschland (ehm. DDR) gelebt und ist auch verstorben, deshalb verstehe ich nicht warum das ca.3 Monate dauern soll.

Hallo GRUßLOSE!
Was sagt denn das zuständige Nachlassgericht (am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) dazu?
Ausser der Frage kommen dazu ja keinerlei Hintergrundinfos.
ramses90

Hallo GRUßLOSE!

Was sagt denn das zuständige Nachlassgericht (am letzten
Wohnsitz des Verstorbenen) dazu?

Ausser der Frage kommen dazu ja keinerlei Hintergrundinfos.

ramses9

Hallo

Das zuständige Nachlassgericht hat gesagt das es ca 3 Monaten dauern kann.

LG Netti1510