Guten Tag liebe Leute,
folgendes Beispiel, was dem Freund, eines Freundes, dessen Schwester, deren flüchtige Bekannte interessieren und passiert ist:
Person A (Horst) war bei einem Psychologen (Fritz) bei seiner 1. Therapie-Stunde.
Erfolgreich, alles gut.
Die 2. Stunde wurde am Tag der Stunde in der früh telefonisch abgesagt wegen Krankheit, gibt ein ärztliches Artest. Fritz meinte irgendwie okay, bla bla, das wird am Abend schon gehen. Horst ruft also nochmal an, und Fritz reagiert relativ pissig und will Horst nun 85,00 Euro in Rechnung stellen, weil er nun eine „Leerstunde“ hat, und er meinte man müsse 48 Stunden im voraus Bescheid geben wenn eine Stunde abgesagt wird. Horst konnte das aber natürlich nicht 48 Stunden davor wissen das er krank wird. Das hat Horst dem fritzigen Fritz aber auch gesagt.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die sich Fritz beziehen kann, und diese 85,00 Euro rechtens geltig machen kann?
Anders gefragt: Muss Horst diese Rechnung bezahlen?! Moralische Gründe, das der arme Fritz eine Leerstunde hat und sicher das Geld auch brauchen könnte, ganz abgesehen.
Vielen Dank : )