Therapeut/Psychologe - Stunde verschwitzt - Rechnung

Guten Tag liebe Leute,

folgendes Beispiel, was dem Freund, eines Freundes, dessen Schwester, deren flüchtige Bekannte interessieren und passiert ist:

Person A (Horst) war bei einem Psychologen (Fritz) bei seiner 1. Therapie-Stunde.
Erfolgreich, alles gut.
Die 2. Stunde wurde am Tag der Stunde in der früh telefonisch abgesagt wegen Krankheit, gibt ein ärztliches Artest. Fritz meinte irgendwie okay, bla bla, das wird am Abend schon gehen. Horst ruft also nochmal an, und Fritz reagiert relativ pissig und will Horst nun 85,00 Euro in Rechnung stellen, weil er nun eine „Leerstunde“ hat, und er meinte man müsse 48 Stunden im voraus Bescheid geben wenn eine Stunde abgesagt wird. Horst konnte das aber natürlich nicht 48 Stunden davor wissen das er krank wird. Das hat Horst dem fritzigen Fritz aber auch gesagt.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die sich Fritz beziehen kann, und diese 85,00 Euro rechtens geltig machen kann?

Anders gefragt: Muss Horst diese Rechnung bezahlen?! Moralische Gründe, das der arme Fritz eine Leerstunde hat und sicher das Geld auch brauchen könnte, ganz abgesehen.

Vielen Dank : )

Hi Nebox,

hier wird der Fall ganz gut erklärt (speziell auch Psychotherapeuten betreffend, etwa ab 1’17 Min).
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/a…
Darin heißt es u.a. auch, dass nicht die gleiche Summe in Rechnung gestellt werden dürfte, die derjenige normalerweise für eine Stunde verlangt. Denn derjenige könnte die Zeit ja auch für bspw. allgemeine Verwaltungstätigkeiten/Büroarbeit nutzen.

Und hier antwortet eine Expertin von der Verbraucherzentrale NRW auf die Frage, was passiert, wenn man kurzfristig wegen Krankheit absagt und ob eine verpasste Stunde evtl. auch von der Krankenkasse bezahlt werden kann:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/s…

Viele Grüße
Stefanie

Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf die sich Fritz beziehen
kann, und diese 85,00 Euro rechtens geltig machen kann?

Da hier keiner weiß, was im Therapievertrag zwischen Horst und Fritz steht, lautet die Antwort ganz entschieden „Vielleicht!“.

Die 48-Stunden-Frist ist jedenfalls nicht unüblich und hatte zumindest in erstinstanzlichen Urteilen Bestand: http://www.vpp.org/meldungen/08/80825_honorarausfall…

Gruß,
KHK

Hallo

Die 2. Stunde wurde am Tag der Stunde in der früh telefonisch abgesagt wegen Krankheit, gibt ein ärztliches Artest. Fritz meinte irgendwie okay, bla bla, das wird am Abend schon gehen.

Die Therapiestunde war also für abends angesetzt, und Fritz meinte, Horst wäre am Abend bestimmt fit genug für die Stunde? Und Horst hat dem nicht widersprochen?

Viele Grüße