Totaler Heizungsausfall

Hallo liebe Wissenden,

seit Freitag abend funktioniert unsere Heizung nicht mehr (12 - 14° C) wir brauchten die letzten 2 Nächte 5 Decken zum schlafen, der Vermieter ist nicht erreichbar obwohl er im selben Haus wohnt, Notfallnummer oder Hausmeister gibt es nicht.

Dies geschah auch schonmal im letzten Winter, er hat wohl eine ältere Dame im Hause damit beauftragt das, wenn der Ölstand im Tank ein Bestimmtes soll erreicht hat, Heizöl nachzubestellen.

Ich vermute mal das diese es versäumt hat, ihrem Auftrag nachzukommen.

Fragen:

Kann ich die Miete Anteilig oder ganz Kürzen?

Falls ja, die Miete für diesen Monat ist bereits raus, kann ich auch nachträglich kürzen und muß ich das Geld dann nachzahlen wenn der Mangel behoben wurde (Wovon ich ausgehe), oder kann ich die Miete kürzen und brauche dann nichts nachzu zahlen und wenn ja um wieviel.

Meine sagte gestern Abend, falls die Heizung heute Abend nicht funktioniert, das wir dann bei ihren Eltern schlafen, können wir dafür entstandene Kosten einforden, bzw. um diesen Betrag die Miete kürzen, besonders wenn er wieder mit dem Argument kommt das es ja nicht seine Schuld ist da er ja jemanden mit der Bestellung neuem Heizöles beauftragt hat (gab es da nicht mal etwas mit Auftraggeber haftet für seine Erfüllungsgehilfen), für micht sieht das danach aus als wenn er sich aus der Veranzwortung ziehen will. Und wie sieht es aus mit erhöhten Nebenkosten, da ja wohl Heizöl im Winter teuer ist als im Sommer, und oder lohnt sich zu einer Mieterberuntung gehen bzw. den Mieterschutzbund zu kontaktieren?

Danke für die Hilfe im Vorraus…

Grüße,

Chris

Kurz und knapp - wenn bei den derzeitigen „sommerlichen“ Temperaturen die Heizung ausfällt UND dies der Vermieter (oder seine Beauftragten) zu vertreten haben, dann kannst zähneklappernd die Miete kürzen. Über den Prozentsatz sprichst am Besten mit einem Mieterverein, Verbraucherschutzverein, denn die kennen die örtliche Rechtssprechung am Besten. Es gibt nämlich, je nach Bibberzeit, bei den diversen Amtsgerichten unterschiedliche Auffassung über den Kürzungsbetrag. In jedem Fall Beweise sichern!! Foto vom Zimmerthermometer wäre nicht schlecht, diverse externe Zeugen, die mitklappern, auch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

frag mal GünterW direkt, aber ich dachte, daß man im Winterhalbjahr, wenn die heizung ausgefallen ist, KEINE Miete zahlen braucht. (kannst also jeden Tag 1/30 der Monatsmiete kürzen) Ob der Vermieter für Folgekosten aus Vertragsverletzung aufkommen muß, weiß ich nicht.
Du mußt Dich nur an den Vermieter halten, und er hat dafür zu sorgen. Was er dann macht, ist seine Sache…

Gruß

mus.

Hallo,

bei einem Totalausfall der Heizung über diesen Zeitraum kann die Miete um mindestens 50 % - 100 % gemindert gemindert werden.

seit Freitag abend funktioniert unsere Heizung nicht mehr (12

  • 14° C) wir brauchten die letzten 2 Nächte 5 Decken zum
    schlafen, der Vermieter ist nicht erreichbar obwohl er im
    selben Haus wohnt, Notfallnummer oder Hausmeister gibt es
    nicht.

Dies geschah auch schonmal im letzten Winter, er hat wohl eine
ältere Dame im Hause damit beauftragt das, wenn der Ölstand im
Tank ein Bestimmtes soll erreicht hat, Heizöl nachzubestellen.

Ich vermute mal das diese es versäumt hat, ihrem Auftrag
nachzukommen.

Fragen:

Kann ich die Miete Anteilig oder ganz Kürzen?

Falls ja, die Miete für diesen Monat ist bereits raus, kann
ich auch nachträglich kürzen und muß ich das Geld dann
nachzahlen wenn der Mangel behoben wurde (Wovon ich ausgehe),
oder kann ich die Miete kürzen und brauche dann nichts nachzu
zahlen und wenn ja um wieviel.

Zuerst einmal muss dieser Mangel per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter gemeldet sein. Gleichzeitig wird wegen des erheblichen mangels Mietminderung erklärt und zwar in Höhe von mindestens 50 %. Die Verrechnung erfolgt mit der Miete Februar 2002. Dies ist dem Vermieter anzukündigen. Die Mietminderung kann bei Heizungsausfall im Winter ab dem Tag, an dem die Heizung ausgefallen ist, vorgenommen werden. Gleichzeitig erklären, dass die Mieten ab sofort unter Vorbehalt stehen und auch eine höhere Mietminderung vorsorglich vorbehalten wird.

Meine sagte gestern Abend, falls die Heizung heute Abend nicht
funktioniert, das wir dann bei ihren Eltern schlafen, können
wir dafür entstandene Kosten einforden, bzw. um diesen Betrag
die Miete kürzen, besonders wenn er wieder mit dem Argument
kommt das es ja nicht seine Schuld ist da er ja jemanden mit
der Bestellung neuem Heizöles beauftragt hat (gab es da nicht
mal etwas mit Auftraggeber haftet für seine
Erfüllungsgehilfen), für micht sieht das danach aus als wenn
er sich aus der Veranzwortung ziehen will.

Zuerst einmal. Der Vermieter haftet natürlich für das Fehlverhalten der beauftragten Personen.Soweit Unkosten entstehen, wenn ihr ausser Haus wohnen müsst, können diese Kosten dem Vermieter angerechnet werden. Fällt ausserdem mit der Heizung auch dei Warmwasserversorgung aus, kann die Miete um 100 % gemindert werden. Ausserdem hat der Vermieter die Kosten des Besuches eines Hallenbades zu tragen.

Und wie sieht es

aus mit erhöhten Nebenkosten, da ja wohl Heizöl im Winter
teuer ist als im Sommer, und oder lohnt sich zu einer
Mieterberuntung gehen bzw. den Mieterschutzbund zu
kontaktieren?

Höhere Nebenkosten können - auch nach der neuen Mietrechtsgebung - in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es gibt einen Grosstank, der im Sommer hätte befüllt werden können und dies wurde unterlassen. Da kann man dann mit 15 % Abzug von den Ölkosten reagieren. Mieterbund kann immer angeraten werden. Erkundige Dich aber vorher, welche Leistungen für den Jahresbeitrag Du ewrhälst, ob Dir Briefe an den Vermieter geschrieben werden (ohne Kostenaufwand).

Gruss Günter

Danke an alle und Update
Hallo,

danke für die sehr kompetenten Antworten.

Wir haben gestern Abend noch einen Termin beim Mieterschutzbund in Höchst bekommen.

Die Miete dürfen wir ab sofort pro Monat bis zur vollständigen Mängelbeseitigung um 15% kürzen. Für den Heizungsausfall war angeblich ein Kaputtes Rohr an der Heizungsanlage schuld´, der Vermieter war bis gestern in Spanien in Urlaub. Gestern Abend lief die Heizung wieder. Der Mieterschutzbund meinte das wir pro Tag die Miete für den Heizungsausfall um 1/31 kürzen dürfen.

Auf Nachfrage meinte der Mieterschutzbund das wir die einbehaltene Miete nicht auf ein Sperrkonto einzahlen müßten und diese dann nach vollständiger Mängelbeseitigung nicht an den Vermieter auszahlen müßen. Im Klartext: wir können über die einbehaltene Miete frei verfügen, ist das so korrekt?

Mit freundlichen Grüßen,

Chris

Hallo,

danke für die sehr kompetenten Antworten.

Wir haben gestern Abend noch einen Termin beim
Mieterschutzbund in Höchst bekommen.

Die Miete dürfen wir ab sofort pro Monat bis zur vollständigen
Mängelbeseitigung um 15% kürzen. Für den Heizungsausfall war
angeblich ein Kaputtes Rohr an der Heizungsanlage schuld´, der
Vermieter war bis gestern in Spanien in Urlaub. Gestern Abend
lief die Heizung wieder. Der Mieterschutzbund meinte das wir
pro Tag die Miete für den Heizungsausfall um 1/31 kürzen
dürfen.

Mir ist hier aber etwas völlig unklar. Wenn mitten im Winter die Heizung ausfällt, weshalb dann nur 15 % ? Für mich ist diese Erklärung nicht zu verstehen. Richtig ist schon, dass man hier auch mit den berühmten 31stel rechnen kann. Hat man Euch hingewiesen, dass Ihr dies dem Vermieter auch schriftlich mitteilen müsst. Wurde die Auskunft von einem Mitarbeiter oder einem Anwalt in der Beratung erteilt ?

Auf Nachfrage meinte der Mieterschutzbund das wir die
einbehaltene Miete nicht auf ein Sperrkonto einzahlen müßten
und diese dann nach vollständiger Mängelbeseitigung nicht an
den Vermieter auszahlen müßen. Im Klartext: wir können über
die einbehaltene Miete frei verfügen, ist das so korrekt?

Das Geld muss auf kein Sperrkonto eingezahlt werden, denn eine Mietminderung bedeutet, der Mieter zahlt aus gewissen Gründen weniger Geld. Hier wird ein nachteil aus einem Mietverhältnis zu Gunstend es Mieters ausgeglichen oder - wenn man ausserhalb wohnen muss - werden teilweise die Schäden oder Mehrkosten als Erstattung betrachtet.

Grüss Günter

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Hi Günter,

Mir ist hier aber etwas völlig unklar. Wenn mitten im Winter
die Heizung ausfällt, weshalb dann nur 15 % ? Für mich ist
diese Erklärung nicht zu verstehen. Richtig ist schon, dass
man hier auch mit den berühmten 31stel rechnen kann. Hat man
Euch hingewiesen, dass Ihr dies dem Vermieter auch schriftlich
mitteilen müsst. Wurde die Auskunft von einem Mitarbeiter oder
einem Anwalt in der Beratung erteilt ?

die 15% beziehen sich auf andere div. Mängel (fehlende Zimmertüren, Schimmel und Wasserfleckenbildung aufgrund eines alten Kaminabzugs, undichtes Badfenster), wegen der Heizung waren es Kaltmiete : 31 * 4 Tage = Mietminderung. da wir das gestern in einem Abwasch klären wollten. Die Auskunft wurde uns von einer Asessorin?? erteilt. Sie meinte auch wir könnten das Schreiben auch im beisein eines Zeugen direkt in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.

Das Geld muss auf kein Sperrkonto eingezahlt werden, denn eine
Mietminderung bedeutet, der Mieter zahlt aus gewissen Gründen
weniger Geld. Hier wird ein nachteil aus einem Mietverhältnis
zu Gunstend es Mieters ausgeglichen oder - wenn man ausserhalb
wohnen muss - werden teilweise die Schäden oder Mehrkosten als
Erstattung betrachtet.

Gut, ich wollte es nur nochmal wissen, da ein Arbeitskollege von mir meinte, es müsste auf ein Sperrkonto gezahlt werden.

Grüss Günter

Grüße zurück,

Chris

Hallo,

die 15% beziehen sich auf andere div. Mängel (fehlende
Zimmertüren, Schimmel und Wasserfleckenbildung aufgrund eines
alten Kaminabzugs, undichtes Badfenster), wegen der Heizung
waren es Kaltmiete : 31 * 4 Tage = Mietminderung. da wir das
gestern in einem Abwasch klären wollten. Die Auskunft wurde
uns von einer Asessorin?? erteilt. Sie meinte auch wir könnten
das Schreiben auch im beisein eines Zeugen direkt in den
Briefkasten des Vermieters einwerfen.

Bei Heizungsausfall in der gesamten Wohnung - hier geht es nicht um den Sachverhalt, dass in der Wohnung mit laufender Heizung nur 14-16 Grad erreichbar sind - es ist zu bewerten, dass die Heizung in der gesamten Wohnung ausgefallen ist, sind mindestens 50 % angemessen. Mindestens jedoch - nimmt man die 1/31 Regel -für die fast volle Woche 25 % und zwar ohne die restlichen Mängel.

Schimmel, fehlende Türen, undichtes Badfenster kann nur gemindert werden, wenn der Vermieter zuvor vergeblich und unter Vorbehalt der Mietminderung auf den Mangel hingewiesen wurde. Ausserdem sehe ich ein Problem in den fehlenden Zimmertüren. Sie waren sicher von Anfang an nicht vorhanden. Wurde dieser Zustand von Euch so akzeptiert ? Wenn ja, besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Wenn ihr es nicht akzeptiert habt, geht es darum, was euch zugesagt wurde oder was nach Mängelerklärung und zwar sofort bei Einzug gesprochen oder geschrieben wurde. Das defekte Badezimmerfenster berechtigt zwar zur Mietminderung, setzt aber voraus, dass dem Vermieter der Mangel bekannt war oder von euch gemeldet wurde. Eine Mietminderung - bevor dem Vermieter die Möglichkeit der Mangelbeseitigung rechtzeitig eingeräumt wurde, geht meistens voll in die Hose. Insoweit ist eine Mietminderung von 15 % richtig, weil im Falle eines sich möglicherweise anbahnenden Rechtsstreits die Kosten des Urteiles, die euch zugesprochen werden, geringer bleiben.

Dies als allgemeine Bemerkungen, denn in Unkenntnis des Sachvortrages bei der Assessorin kennen ich deren Beweggründe nicht, wie sie zu 15 % gekommen ist und aus beruflichen Gründen äussert man sich dann allgemein zu dem, was bekannt ist, was möglich scheint, ohne die andere beratende Stelle - die möglicherweise ganz andere, umfassendere Informationen hat, bei der Entscheidung anzuzweifeln.

Das Geld muss auf kein Sperrkonto eingezahlt werden, denn eine
Mietminderung bedeutet, der Mieter zahlt aus gewissen Gründen
weniger Geld. Hier wird ein nachteil aus einem Mietverhältnis
zu Gunstend es Mieters ausgeglichen oder - wenn man ausserhalb
wohnen muss - werden teilweise die Schäden oder Mehrkosten als
Erstattung betrachtet.

Gut, ich wollte es nur nochmal wissen, da ein Arbeitskollege
von mir meinte, es müsste auf ein Sperrkonto gezahlt werden.

Der Kollege hat zwar nicht recht, aber. Wer hohe Mietminderungen vornimmt, die möglicherweise nicht sicher sind (was bei der Beratung aber schon erkennbar wird und dem Mieter zu sagen ist) tut manchmal gut, das Geld auf ein Sparbuch anzulegen. Auf ein Sperrkonto muss man das Geld nicht legen, wenn man sich ganz unsicher ist, sollte man das Geld auf der Hinterlegungsstelle eiens Amtsgerichtes hinterlegen. Hierbei ist dann zu beachten, im Gegensatz zum Sperrkonto, dass gegenüber der Hinterlegungsstelle des AG dann erklärt werden muss, dass im Falle des Unterliegens kein Anspruch auf Rückzahlung erhoben wird. Insoweit gelten die Einzahlungen der Miete bei der Hinterlegungsstelle als „getätigte Mietzahlungen“. es kann also nicht wegen Mietrückstand gekündigt werden. Bitte aber in solchen Fällen sich beraten lassen, da dieses Thema zwar nicht kompliziert ist, aber doch einiges beachtet werden muss. Das Geld auf einem Sperrkonto gilt dagegen als „nicht getätigte Zahlung“ und es kann dahin gestellt bleiben, ob später jemand behauptet er habe das Geld auf ein Sperrkonto angelegt oder nicht.

Grüss Günter

Hallo Günter,

Bei Heizungsausfall in der gesamten Wohnung - hier geht es
nicht um den Sachverhalt, dass in der Wohnung mit laufender
Heizung nur 14-16 Grad erreichbar sind - es ist zu bewerten,
dass die Heizung in der gesamten Wohnung ausgefallen ist, sind
mindestens 50 % angemessen. Mindestens jedoch - nimmt man die
1/31 Regel -für die fast volle Woche 25 % und zwar ohne die
restlichen Mängel.

D.H.: wir hätten auch für den Heizungsausfall mehr mindern können anstatt nur 4/31?

Schimmel, fehlende Türen, undichtes Badfenster kann nur
gemindert werden, wenn der Vermieter zuvor vergeblich und
unter Vorbehalt der Mietminderung auf den Mangel hingewiesen
wurde. Ausserdem sehe ich ein Problem in den fehlenden
Zimmertüren. Sie waren sicher von Anfang an nicht vorhanden.
Wurde dieser Zustand von Euch so akzeptiert ? Wenn ja, besteht
kein Anspruch auf Mietminderung. Wenn ihr es nicht akzeptiert
habt, geht es darum, was euch zugesagt wurde oder was nach
Mängelerklärung und zwar sofort bei Einzug gesprochen oder
geschrieben wurde. Das defekte Badezimmerfenster berechtigt
zwar zur Mietminderung, setzt aber voraus, dass dem Vermieter
der Mangel bekannt war oder von euch gemeldet wurde. Eine
Mietminderung - bevor dem Vermieter die Möglichkeit der
Mangelbeseitigung rechtzeitig eingeräumt wurde, geht meistens
voll in die Hose. Insoweit ist eine Mietminderung von 15 %
richtig, weil im Falle eines sich möglicherweise anbahnenden
Rechtsstreits die Kosten des Urteiles, die euch zugesprochen
werden, geringer bleiben.

Wegen der Türen hatte er schon bei Besichtigung der Wohnung selber schon gesagt, das wir welche bekommen würden, ich habe das fehlen mittlerweile seit unserem Einzug am 01.08.00 schon 5 mal schriftlich angezeigt.

Das Badfenster habe ich ihm schon mal mündlich mitgeteilt (Reicht mündliche Mängelanzeige?)
.
Die Schimmel und Wasserflecken hat er selber gesehen und sagte auch das er nach den Ferien (letztes Jahr!) ein neues Rohr einziehen läßt und sich dann auch um die Fleckenbeseitigung kümmern wolle.

Dies als allgemeine Bemerkungen, denn in Unkenntnis des
Sachvortrages bei der Assessorin kennen ich deren Beweggründe
nicht, wie sie zu 15 % gekommen ist und aus beruflichen
Gründen äussert man sich dann allgemein zu dem, was bekannt
ist, was möglich scheint, ohne die andere beratende Stelle -
die möglicherweise ganz andere, umfassendere Informationen
hat, bei der Entscheidung anzuzweifeln.

Jaja die Ferndiagnose :smile:

Grüße,

Chris

P.S.:hättest Du was dagegen mir per Mail Deine Nummer mitzuteilen, dann könnte ich Dir den Sachverhalt genauer schildern (mir ist lieber noch eine 2. Meinung zu haben, als das der Schuß nach hinten losgeht)?

Hallo,

D.H.: wir hätten auch für den Heizungsausfall mehr mindern
können anstatt nur 4/31?

Für die 4 jetzt wohl schon mehr Tage mindestens 25 - 30 %,

Wegen der Türen hatte er schon bei Besichtigung der Wohnung
selber schon gesagt, das wir welche bekommen würden, ich habe
das fehlen mittlerweile seit unserem Einzug am 01.08.00 schon
5 mal schriftlich angezeigt.

Das Badfenster habe ich ihm schon mal mündlich mitgeteilt
(Reicht mündliche Mängelanzeige?)

Ja, reicht. Es wäre nur ein Beweisproblem, wenn er es betreiten würde. Daher ist schriftich stets besser.

.
Die Schimmel und Wasserflecken hat er selber gesehen und sagte
auch das er nach den Ferien (letztes Jahr!) ein neues Rohr
einziehen läßt und sich dann auch um die Fleckenbeseitigung
kümmern wolle.

Gruss Günter

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