Transportschaden - Unternehmen verschickt an den falschen

Hallo zusammen!

Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand kauft über das Internet ein Modellauto per Vorkasse. Der Verkäufer verpackt das Teil unzureichend (Modell in Plastiktüte - Tüte in Karton - fertig) und sendet es per „Oops!“ an den Käufer.

Der stellt einen erheblichen Schaden am Modell fest, der Karton war unversehrt. Er wendet sich an den Verkäufer, der wendet sich an Oops! und 2 Tage später holt der Oops!-Service das Paket samt Inhalt zur Begutachtung ab. Der Käufer erhält einen Abholbeleg.

Nach 2 Wochen fragt der Käufer beim Verkäufer nach, ob er etwas vom Paket gehört hätte. Der Verkäufer antwortet, dass Oops! nicht für den Transportschaden haftet, da unzureichend verpackt. Über den weiteren Verbleib des Modells und ggf. eine Entschädigung hüllt er sich in Schweigen.

Frage: Von wem kann der Käufer nun die Rückgabe des Modells oder Schadenersatz verlangen? Vom Verkäufer oder Oops! oder wahlweise? Denn schließlich hat Oops! ja das Modell beim rechtmäßigen Eigentümer abgeholt, aber anschließend dem Verkäufer zugestellt. Wer zahlt bei einer Einigung zwischen Verkäufer und Käufer die erneuten Transportkosten, wenn der Käufer das Modell trotzdem haben will? Nach der Abholung beim Käufer hätte Oops! m.E. dem Käufer auch das Modell wieder aushändigen müssen?

Hallo,

Frage: Von wem kann der Käufer nun die Rückgabe des Modells
oder Schadenersatz verlangen? Vom Verkäufer oder Oops! oder
wahlweise?

Mit wem hat der Käufer denn einen Vertrag? Mit Oops?
Doch wohl nicht, oder? Woher sollte er also irgendwelche Ansprüche an OOps haben? Genau: hat er nicht!
Gruß
Testare_