TV-Gerät ständig defekt!

Hallo Zusammen,

wir haben uns im Mai ein neues (und sehr teures) TV-Kombigerät mit integriertem DVD-Spieler gekauft.
Da das Gerät bereits am zweiten Tag Defekte aufwies, wurde es nach zwei Wochen umgetauscht (vorher war es nicht möglich, da es Lieferschwierigkeiten gab). Das Gerät, das nun geliefert wurde, haben die Fahrer der Spedition fallen gelassen, so daß das Gerät ziemlich beschädigt wurde.
Wieder hat man einen Umtausch vorgenommen, der allerdings drei Wochen dauerte, da der Hersteller immer noch Lieferschwirigkeiten hatte.
Nun wurde in der zweiten Juniwoche das dritte Gerät (selbes Fabrikat) geliefert, doch auch dieses Gerät zeigte ähnliche Defekte wie das erste Gerät (Bild verschwindet willkürlich für ein paar Sekunden, gelegentliche Bildstörungen, Bild wird schwarz-weis, Bild wird rot oder blau, Lautsprecherausgänge funktionieren nicht). Obwohl wir das Gerät wieder hätten umtauschen können, verwies man uns an den Kundendienst, der sich das Gerät einmal anschauen sollte. Man versicherte uns allerdings, daß das Gerät anstandslos zurück genomen werden würde, wenn die Mängel nicht behoben werden konnten.
Der Kundendienst kam, schaute sich das Gerät äußerlich an und meinte, das sei ein Anschlußfehler. Er tauschte ein Kabel aus, wurschtelte etwas an der Hinterseite des Gerätes und meinte, daß das Gerät nun einwandfrei funktionieren würde. Auf meine Frage, was denn mit den defekten Lautsprecherausgängen sei, reagierte er nicht. Die Reparatur mußte ich gleich in Bar bei ihm bezahlen, das es sich laut seinen Aussagen um einen Anschlußfehler handle und der falle nicht unter die Garantie (was uns ja einleuchtet).
Leider funktionierte das Gerät anschließend nicht einwandfrei! Alle Defekte waren noch genauso, wie vorher. Wieder setzten wir uns mit dem Händler in Verbindung und wieder wurden wir an den Kundendienst verwiesen. Geschlagene 5 (!!!) Wochen haben wir versucht, den Kundendienst zu erreichen, bekamen aber immer nur eine Bandansage zu hören. Unsere Anrufe beim Händler brachten uns nicht weiter, denn er verwies uns jedesmal an den Kundendienst (den wir aber nicht erreichten). Wir wießen den Händler auf diesen Umstand hin und bekamen die Antwort, daß der Kundendienst wahrscheinlich unterbesetzt sei, aber daß wir uns keine Gedanken machen sollten, man habe den Vorgang ja im PC gespeichert und uns würden keine Nachteile entstehen.
Vor zwei Wochen haben wir den Kundendienst dann endlich erreicht. Dort hat man uns dann kurz und bündig mitgeteilt, daß sie den TV abholen würden um ihn zu reparieren. Wir fragte daraufhin, wie lange das denn dauern könne und bekamen gesagt, daß das locker bis zu sechs Wochen dauern könne, schließlich sei das ein Gerät, daß noch nicht allzulange auf dem Markt sei…!
Das war uns nun doch zuviel! Wir erklärten dem Kundendienst, daß wir das Gerät nicht reparieren lassen würden und setzten uns zum x-ten Mal mit dem Händler in Verbindung, der uns ja die Zusage gemacht hatte, daß er das Gerät zurück nehmen würde, wäre die erste Reparatur nicht erfolgreich!
Nun bekamen wir die Aussage, dass wir den gesamten Vorgang bitte schriftlich einreichen sollen und daß man dann anschließend das Gerät gegen ein anderes Fabrikat austauschen würde.
Haben wir dann gemacht, aber heute kam dann ein Schreiben, indem es hieß, daß man unserem Wunsch nun doch nicht entsprechen könne, statt dessen werde man von dem Recht der Reparatur gebrauch machen. Wir sollen uns mit dem Kundendienst in Verbindung setzten!!!

Was sollen wir nun tun? Müssen wir wieder reparieren lassen, weil der Händler sich das Ganze anderst überlegt hat? Oder können wir auf einen Umtausch bestehen?

MfG User

Hallo Zusammen,

Hallo,

Frage 1: Hat sich der Verkäufer in den AGB das Recht zur Nachbesserung vorbehalten ?
Wenn Nein: Sofortige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Gerätes.
Wenn Ja: Der Verkäufer ist Vertragspartener und kann nicht auf irgendwelche Servicepartner verweisen. Nachbesserungen müssen stets im zumutbaren Rahmen erfolgen. Das sehe ich in deinem Fall als nicht mehr gegeben an.

Also: Verkäufer schriftlich in Verzug setzen. Z.B.

Hiermit setzen wir ihnen letzmalig eine Frist bis (ca. 7-10 Tage) das von Ihnen gelieferte und schon mehrfach nachgebesserte Gerät im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Sollte die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, verlangen wir die Wandlung des Kaufvertrages.

Wenn´s dann immer noch nicht klappt: Ab zum Anwalt und ggf. mich nochmals per Mail kontaktieren.

Gruß

Matthias