Übergabe-Einschreiben in den Briefkasten geworfen

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Ein Brief wird per Einschreiben versendet, um die Übergabe an den Empfänger dokumentieren zu lassen. Ein Abbild des Auslieferungsbelegs mit Unterschrift des Empfängers kann normalerweise wenige Stunden nach der Übergabe im Internet abgerufen werden, zudem könnte gegen Entgelt eine Kopie des Beleges angefordert werden. Darüberhinaus kann der Sendungsstatus die ganze Zeit im Internet verfolgt werden.

Nun passiert folgendes: Der Brief kommt beim Empfänger an, wird dort allerdings ganz normal in den Briefkasten geworfen. Eine Dokumentation der Übergabe findet nicht statt. Der Sendungsstatus im Internet sagt aus, dass sich der Brief immer noch in der Einlieferungsfiliale befindet.

Hat der Versender nun einen Anspruch darauf, dass ihm das Entgelt für die Zusatzleistung Einschreiben erstattet wird? Schließlich hat er für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde (hier die Dokumentation der Übergabe). Oder kann sich das Postunternehmen darauf berufen, dass der Brief ja angekommen ist und dementsprechend kein Schaden entstanden ist?

Hallo Christian,

in genau einem solchen Fall hat die Post ohne Zögern eine Entschädigung gezahlt. Hier glaubten allerdings alle Beteiligten wirklich, dass das Schreiben abhanden gekommen sei. Erst als der Angeschriebene darauf antwortete stellte sich heraus, dass es offenbar angekommen war.

Man wird damit aber auch nicht reich. Insofern macht es nicht unbedingt Sinn, etwas zu fordern, wenn gar kein Schaden entstanden ist. Schon bei einem etwas ausführlicheren Briefverkehr lohnt es sich bald nicht mehr.

Gruß!

Horst

Hi
leider kommt dieses Beispiel zumindest in meiner wohngegend sehr oft vor .
man begründet den einwurf in den Briefkasten mit der aussage , das man den Empfänger nicht angetroffen hat.

In einem mir bekannten Fall , war der Empfänger weggezogen und der Nachsendeauftrag von 6 Monaten auch schon nicht mehr aktiv.

Ein Gericht aus über 250 km entfernung wickelte eine uralte Geschichte wieder auf und wollte eine Stellungnahme des Empfängers haben.
Da diese an die Anschrift ging , wo der empfänger schon seit über 1 Jahr nicht mehr wohnte , konnte keine Stellungnahme erfolgen.

Erneut ging mit etwas abstand ein Schreiben an den Empfänger mit einer Gerichtsvorladung .
auch dieses ging an die alte Anschrift ,mit bestätigung des Briefträgers , das er den Empfänger nicht angetroffen hat , aber den Brief eingeworfen hat.
Der Gerichtstermin fand ohne den Postempfänger statt und diese Person wurde in Abwesenheit zu einer Mitschuld verurteilt .
erst ein weiteres Jahr später stand der Gerichtsvollzieher vor der neuen Anschrift und wollte Geld sehen.
erst dann erfuhr der Postempfänger von dem ganzen Ablauf .

Ein beauftragter Rechtsanwalt ermittelte dann , das eben die ganzen Schreiben im Vorfeld an die ehemalige Anschrift als zugestellt abgeliefert worden sind , obwohl die Person dort seit über ein Jahr nicht mehr wohnt und das aus zu dem Zeitpunkt wegen kompletter Sanierung nicht bewohnt war und ALLE Namen an den Briefksten entfernt waren.
Ein Hausverwalter hat gelegentlich nach den Briefkästen geschaut und die Werbung in den Müll geschmissen.
hierunter müssen diese Gerichtsbriefe gewesen sein.

Meine erfahrung sagt , das ein Einschreiben nicht besser oder schlechter ankommt als ein normaler Brief .
Lediglich zur Formwarung z.b. bei Vertragskündigungen , schicke ich ein Einschreiben , ob das dann aber wirklich dort zugestellt wird , wo es ankommen soll , wenn der Briefträger unterschreibt , das weiss der Geier

Toni

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Hallo!

Mal abgesehen davon, dass gerichtliche Ladungen nicht per Einschreiben verschickt, sondern gegen Urkunde zugestellt werden (wobei da auch der Einwurf in den Briefkasten als Bewirkung der Zustellung vollkommen ausreicht), ist das Problem dort auch nciht allzu groß, da hier die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird.

Hallo cali-toni,
hier verwechselst Du das Einschreiben mit einer beurkundeten Zustellung. Ein Einschreiben darf bei Abwesenheit nicht einfach in den Briefkasten geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen und dann zur Abholung hinterlegt werden!

Wurde vom gericht anerkannt, dass der empfänger die Briefe nicht bekam?
nd wenn die Post jemanden nicht antrifft: Normalerweise muss sich doch ne Benachrichtigungskarte einwerfen, wird der Brief nicht abgeholt, wird bzw. müsste er eigentlich zurückgeschickt (werden).

In einen namenlosen Briefkasten etwas einzuwerfen ist doch keine zustellung.

Nachtrag zu meinem Posting

ganz aktuell .

ein Kunde hat wegen Umzug einen Internet Vertrag gekündigt , da die Service Hotline des Anbieters sagte : dort an der neuen Whnanschrift können wir Sie nicht versorgen.

Der Kunde hat ein Einschreiben an den Internet Anbieter geschickt .
Der Kunde hat wegen eines Schreibens des Internetanbieters , das er im Zahlungsverzug sei , den Anbieter angerufen und gefragt warum Sie eine Mahnung schicken , obwpohl der Vertrag gekündigt sei und die 3 Monatsfrist des Kündigungszeitraumes inzwischen abgelaufen sei.

man hätte keine Kündigung bekommen.

nachgehakt auf der Post , ein Zusteller hat den Brief als zugestellt unterschrieben , obwohl es ein Einschreiben mit Rückantwort war , das nur ein Mitarbeiter des Internetanbieters hätte unterschreiben dürfen.

anscheinend wissen die Zusteller damit nicht umzugehen was nun was ist .
es ist jetzt nicht nachvollziehbar ob der Internetanbieter das Schreiben wirklich bekommen hat .
die Rückantwort war zwar da , aber wie gesagt mit der Unterschrift des Zustellers und nicht von einenm Mitarbeiter des Internetanbieters

Toni

Aktuelle Gwährleistung
Und das gewährleistet die Post als Haftung für Einschreiben:

Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: siehe AGB BRIEF NATIONAL.

Einschreiben 25,- EUR
Einschreiben Einwurf 20,- EUR.

http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…

Gruß!

Horst

Mir hat mal ein Mitarbeiter der Post gesagt, dass ein Einschreiben nur der Nachweis dafür ist, dass man etwas abgeschickt hat, aber keine Garantie bedeutet, dass es auch ankommt! Das war in einer Postfiliale!!! Und die Post haftet ja nicht dafür, bzw. nur mit 20-25 EUR, das sind für die doch Peanuts. Da fragt man sich doch wirklich, welchen Sinn macht ein Einschreiben überhaupt?

Gruß
Nelly