Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Brief wird per Einschreiben versendet, um die Übergabe an den Empfänger dokumentieren zu lassen. Ein Abbild des Auslieferungsbelegs mit Unterschrift des Empfängers kann normalerweise wenige Stunden nach der Übergabe im Internet abgerufen werden, zudem könnte gegen Entgelt eine Kopie des Beleges angefordert werden. Darüberhinaus kann der Sendungsstatus die ganze Zeit im Internet verfolgt werden.
Nun passiert folgendes: Der Brief kommt beim Empfänger an, wird dort allerdings ganz normal in den Briefkasten geworfen. Eine Dokumentation der Übergabe findet nicht statt. Der Sendungsstatus im Internet sagt aus, dass sich der Brief immer noch in der Einlieferungsfiliale befindet.
Hat der Versender nun einen Anspruch darauf, dass ihm das Entgelt für die Zusatzleistung Einschreiben erstattet wird? Schließlich hat er für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde (hier die Dokumentation der Übergabe). Oder kann sich das Postunternehmen darauf berufen, dass der Brief ja angekommen ist und dementsprechend kein Schaden entstanden ist?