'Übernahme' eines Kunden

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich war bis DEZ 2001 bei einer Werbeagentur (F1)tätig, dann habe ich gekündigt und bin zu einem Konkurrenten gewechselt (F2).
Dort war ich nur drei Monate und habe dort auch gekündigt und mich nun selbständig gemacht.

Nun hat in der Zeit vom Feb-März ein Kunde der F1 bei meiner neuen Firma F2 angefragt und wollte ein Angebot einholen, da er mit der F1 nicht zufrieden ist doch noch einen Betreuungsvertrag mit dieser hat. Dieses hat er dann auch bekommen, war Ihm allerdings zu teuer.

Ich habe mich dann selbständig gemacht und betreue nun diesen Kunden.

Nun will F1 von mir (laut HGB) eine Übernahmepauschale, da ich denen Ihren Kunden übernommen habe und der noch Ihr Kunde ist.
Falls nicht wollen die gerichtlich gegen mich vorgehen.
Die argumentieren, dass ich Firmeninternes Wissen hätte was den Kunden angeht usw. und nur dadurch den Kunden bekommen habe.
(In Wirklichkeit arbeite ich einfach besser und die Kunden mögen mich) schleim :smile:

Ist das korrekt ?
In der Werbung ist das zum Teil üblich aber in meinem Arbeitsvertrag steht keine Sperrfrist drin ???

HELP :smile:

Hallo,

wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Konkurrenzklausel enhalten war, kann er gegen dich keine Ansprüche durchsetzen.
Etwas anderes wäre es, wenn aufgrund der Vertragsauflösung eine entsprechende Abfundung gezahlt worden wäre.
Das jetzige Ansinnen des ehemaligen Arbeitgebers kommt einem Berufsverbot gleich und könnte deshalb sogar verfassungswidrig sein.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

nein eine derartige Klausel war nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Ich finde es schon sehr frech von denen, aber gut.

Ich bin nur gespannt ob davon etwas im HGB steht, denn das haben die mir immer unter die Nase gerieben.

merci
NIP