Übersehene Diagnose/Behandlungsfehler? vor Gutacht

Hallo,

jemand hatte einen Verkehrsunfall.

Ein Berstungsbruch des HWK 7 wurde nicht diagnostiziert. Der Patient klagt über Rückenschmerzen. Die Ärzte unterlassen eine erneute Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchung. Es werden lediglich Schmerzmittel verabreicht. Das alles steht im Patienten, -Krankenhaus-, Operationsbericht (weiß nicht, wie das genau genannt wird!).

Der Bruch wurde von einem Gutachter zwei Jahre später im Auftrag einer Unfallversicherung diagnostiziert.

Die Person verklagt das Krankenhaus.

Der Fall kommt vor die Gutachter- und Schlichtungsstelle.

Meine Fragen:

1.) Hätte der Berstungsbruch von den Ärzten diagnostiziert werden müssen? Frage, da die Schulterblätter auf den Röntgenaufnahmen den HWK 7 verdecken. Hätten erneute Röntgen,- CT- oder MRT-Aufnahmen veranlasst werden müssen? Der Gutachter im Auftrag der Unfallversicherung hat sofort nach den Angaben des Patienten, dass dieser noch über Schmerzen im Rückenbereich, speziell im linken Schulterbereich, leidet, erneute Aufnahmen veranlasst und durch diese den Bruch festgestellt. Dass der Bruch bereits zum Zeitpunkt des Unfalls vorhanden war, steht lt. Gutachter für die Unfallversicherung außer Frage.
2.) Was ist, wenn der Gutachter begutachtet, dass kein Behandlungsfehler/eine übersehene Diagnose von dem Krankenhaus vorliegt? Welche Schritte müssen/können eingeleitet werden?
3.) Was ist, wenn der Gutachter begutachtet, dass ein Behandlungsfehler/eine übersehene Diagnose von dem Krankenhaus vorliegt? Wie wird das Krankenhaus darauf reagieren?
4.) Welche Rechte auf Schadenersatz ergeben sich für den Patienten, wenn begutachtet wird, dass das Krankenhaus einen Fehler gemacht hat?
5.) Gibts sonst irgendwelche Dinge, die ich evtl. nicht hinterfragt habe, aber vielleicht (sehr) wichtig sind?

Bitte klärt mich auf.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß