Überwachungskamera Pferdebox

Darf man eine gepachtete Pferdebox mit einer Überwachungskamera, die nur die Box aufzeichnet, überwachen? Es wird vermute das morgens und abends nicht richtig gefüttert wird. Außerdem hat das Pferd des öfteren Macken an den Beinen und zuck seit neusten mit dem Kopf zurück. . .

Nein, das ist nicht erlaubt.

Hallo,

Nein, das ist nicht erlaubt.

Warum nicht? Persönlichkeitsrecht eines Tiers? Oder gehst Du davon aus, dass sich jemand in der Box erleichtern will?
Imho ist das sehr wohl erlaubt. Sofern man das denjenigen zur Kenntnis bringt, die zum Zwecke ihrer Arbeit die Box betreten. Genauso, wie das in einem Ladengeschäft erlaubt ist. Allerdings müsste der Betriebsrat zustimmen, wenn es einen gibt. Und man muss damit rechnen, dass die Arbeit gar keiner mehr machen will.
Gruß
Alfred

Hi,

Die Frage lautete ob es erlaubt sei in der Box eine Kamera anzubringen und meine Antwort lautete „Nein“. Die Frage war nicht ob es mit Zustimmung aller Beteiligten erlaubt ist, dann wäre meine Antwort logischerweise „Ja“ gewesen.

Gruss
K

Hallo,

Die Frage lautete ob es erlaubt sei in der Box eine Kamera
anzubringen und meine Antwort lautete „Nein“.

Wiederholungen machen Deine Antwort leider nicht hilfreicher.

Die Frage war
nicht ob es mit Zustimmung aller Beteiligten erlaubt ist, dann
wäre meine Antwort logischerweise „Ja“ gewesen.

Die Zustimmung welcher Beteiligten genau ist denn Deiner Meinung nach erforderlich?
Gruß
Alfred

1 Like

Hallo,

Die Zustimmung welcher Beteiligten genau ist denn Deiner
Meinung nach erforderlich?

  • Stallbesitzer
  • ggf. Helfer
  • alle Personen, welche Zugang zur Box haben

Gruß
Falke

3 Like

Hallo,

Die Zustimmung welcher Beteiligten genau ist denn Deiner
Meinung nach erforderlich?

  • Stallbesitzer

Die Box ist doch gemietet, oder? Wie eine Wohnung - naja, eher ein Gewerberaum, oder? Und da muss ich auch nicht den Vermieter fragen, wenn ich eine Kamera installieren will. Warum ist das hier anders?

  • ggf. Helfer

Warum?

  • alle Personen, welche Zugang zur Box haben

Die nun mit Sicherheit nicht. Oder muss ein Geschäftsinhaber jeden Kunden um Erlaubnis fragen?
Gruß
Alfred

Hallo,

Die Zustimmung welcher Beteiligten genau ist denn Deiner
Meinung nach erforderlich?

  • Stallbesitzer

Die Box ist doch gemietet, oder? Wie eine Wohnung - naja, eher
ein Gewerberaum, oder? Und da muss ich auch nicht den
Vermieter fragen, wenn ich eine Kamera installieren will.
Warum ist das hier anders?

Sie ist gemietet für einen bestimmten Zweck - das Einstellen eines Pferdes. Nicht zum wohnen oder zum Betreiben eines Gewerbes. In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine Kamera installieren und dich filmen. Sobald aber die Möglichkeit besteht, dass Dritte gefilmt werden - und am besten noch ohne deren Wissen und Zustimmung - wirst du Probleme bekommen.

Man hat immer noch das Recht auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung. Du kannst nicht einfach Kameras aufstellen und ggf. fremde Leute damit filmen.

Das Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az. 30 C 3173/08-47) hat einen Mieter dazu verdonnert, eine am Fenster angebrachte Videokamera wieder zu entfernen. Damit wollte er vor allem den gegenüberliegenden Biergarten überwachen. Ein anderer Mieter des Hauses klagte dagegen und bekam Recht. Laut Urteil kommt es gar nicht darauf an, ob der klagende Mieter bereits gefilmt worden sei oder nur der Biergarten. Schon die Existenz einer solchen Anlage beeinträchtige das Persönlichkeitsrecht.

Ähnlich entschied das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 83/08) im Fall eines Vermieters, der wegen Schmierereien in einer Wohnanlage mehrere Überwachungskameras hatte einbauen lassen. Nach Ansicht der Richter müssten zwar die Interessen des Hauseigentümers und die Persönlichkeitsrechte der Mieter gegeneinander abgewogen werden. Da aber in dem Mietshaus des klagenden Mieters noch gar nichts passiert sei, müsse den Mieterinteressen eindeutig der Vorrang gegeben werden.

Selbst eine Kamera-Attrappe kann unzulässig sein, wie das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az. 10 C 156/07) urteilte. Der Grund: Es setze die Mieter „einem permanenten Überwachungsdruck“ aus.

Des Weiteren zapft deine Kamera sicherlich Strom ab, die der Vermieter einkalkulieren muss.

Hier kannst du dich einlesen: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/p…

Gruß
Falke

3 Like

Danke! :wink: owt
owt

Hi!

Sie ist gemietet für einen bestimmten Zweck - das Einstellen
eines Pferdes. Nicht zum wohnen oder zum Betreiben eines
Gewerbes.

Wo ist nun der rechtliche Unterschied bei der Überwachung eines gemieteten oder gepachteten Objektes?

In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine
Kamera installieren und dich filmen.

Wo ist der rechtliche Unterschied, ob ich mein gemietetes Wohnzimmer filme oder meine gepachtete Box?

Sobald aber die
Möglichkeit besteht, dass Dritte gefilmt werden - und am
besten noch ohne deren Wissen und Zustimmung - wirst du
Probleme bekommen.

Ist ja schon beschrieben worden: Wie auch oft außerhalb von Geschäften ersichtlich mit einem Schild a la „Box wird videoüberwacht“

Man hat immer noch das Recht auf eine freie
Persönlichkeitsentfaltung
. Du kannst nicht einfach Kameras
aufstellen und ggf. fremde Leute damit filmen.

In MEINER gepachteten Box haben fremde Leute nix verloren und somit auch keine _freie Persönlichkeitsentfaltung … oder muß ich jedem Einbrecher bzw. unbefugten Betrete meines gemieteten oder gepachteten Objektes vorher aufklären, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten?

Das Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az. 30 C 3173/08-47) hat
einen Mieter dazu verdonnert, eine am Fenster angebrachte
Videokamera wieder zu entfernen. Damit wollte er vor allem den
gegenüberliegenden Biergarten überwachen.

Themenverfehlung: Er wollte nicht seine Box, also sein Wohnzimmer, sondern die Pferdekoppel (den Biergarten) überwachen.

Ähnlich entschied das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 83/08) im
Fall eines Vermieters, der wegen Schmierereien in einer
Wohnanlage mehrere Überwachungskameras hatte einbauen lassen.

Wieder Themenverfehlung; der Verpächter will den Stall ja gar nicht videoüberwachen lassen (der Vermieter sein Objekt), sondern der Pächter seine Box (der Mieter seine Wohnung)

Des Weiteren zapft deine Kamera sicherlich Strom ab, die der
Vermieter einkalkulieren muss.

Da gibt’s genug Akku-/Batteriebetriebene.

Grüße,
Tomh_

2 Like

Wo ist nun der rechtliche Unterschied bei der Überwachung
eines gemieteten oder gepachteten Objektes?

Hi,

eine Pferdebox ist in der Regel kein abgeschlossener Raum. Oft besteht eine Box nur aus Abtrennungen und Gitterstäben, nach oben sind Boxen meist offen und in gut belüfteten Ställen sind das gerne mal mehrere Meter. Um eine Kamera pferdesicher anbringen zu können, müsste sie vermutlich in dem Raum oberhalb der Boxengitter angebracht werden. Hier stellt sich die Frage, ist der Luftraum über der Box mitgepachtet oder nicht?

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://roewer-rue…

Zudem soll u. a. ja die Fütterung gefilmt werden und hier stellt sich schon die Frage ob das gemacht werden darf, ohne Zustimmung des Fütternden.

Außerdem dürfte es in einigen Ställen schwierig sein, so zu Filmen, das nicht auch die Boxengasse teilweise mitgefilmt wird oder Ausschnitte aus den Nachbarboxen. Wie sieht es hier mit den Persönlichkeitsrechten der Nachbarn aus?

Gruß
Tina

Hallo,

Sie ist gemietet für einen bestimmten Zweck - das Einstellen eines Pferdes. Nicht zum wohnen oder zum Betreiben eines Gewerbes.

Wo ist nun der rechtliche Unterschied bei der Überwachung eines gemieteten oder gepachteten Objektes?

Es geht hier gar nicht um den Unterschied Miete vs. Pacht, sondern grundgesetzlich besonders geschützter Wohnraum vs. Pferdebox. Es spielt also keine Rolle ob gemietet, gepachtet oder Eigentum. Eigentlich nicht mal daraum, sondern um die Frage, ob da jeder gefilmt werden darf.

In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine Kamera installieren und dich filmen.

Wo ist der rechtliche Unterschied, ob ich mein gemietetes Wohnzimmer filme oder meine gepachtete Box?

Es geht vor allem darum, wer gefilmt werden kann und ob der davon weiß.

Sobald aber die Möglichkeit besteht, dass Dritte gefilmt werden - und am besten noch ohne deren Wissen und Zustimmung - wirst du Probleme bekommen.

Ist ja schon beschrieben worden: Wie auch oft außerhalb von Geschäften ersichtlich mit einem Schild a la „Box wird videoüberwacht“

Richtig. Da wird der Kunde nicht gefragt, aber er wird vorher informiert. Mit Betreten des Geschäfts weiß er das also und erklärt sich damit einverstanden. Für die Üerwachung des Verkaufspersonal gelten da übrigens wieder eigene Regeln.

Man hat immer noch das Recht auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung. Du kannst nicht einfach Kameras aufstellen und ggf. fremde Leute damit filmen.

In MEINER gepachteten Box haben fremde Leute nix verloren und somit auch keine freie Persönlichkeitsentfaltung … oder muß ich jedem Einbrecher bzw. unbefugten Betrete meines gemieteten oder gepachteten Objektes vorher aufklären, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten?

Nö. Die Frage ist, ob die Box regelmäßig von Dritten betreten wird.
Du hast geschrieben, dass Du u.a. vermutest, dass nicht richtig gefüttert wird. Diese Fütterung wird nur von Dir durchgeführt? Du willst also, ähnlich wie Sportler das machen, Dein eigenes Handeln hinterher nochmal analysieren?

Das Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az. 30 C 3173/08-47) hat einen Mieter dazu verdonnert, eine am Fenster angebrachte Videokamera wieder zu entfernen. Damit wollte er vor allem den gegenüberliegenden Biergarten überwachen.

Themenverfehlung: Er wollte nicht seine Box, also sein Wohnzimmer, sondern die Pferdekoppel (den Biergarten) überwachen.

Nein nicht verfehlt. Es geht darum, ob dadurch auch Leute gefilmt werden können, die das nicht wissen/wollen. Keine Ahnung, wie das bei der konkreten Box gewährleistet wäre.

Ähnlich entschied das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 83/08) im Fall eines Vermieters, der wegen Schmierereien in einer Wohnanlage mehrere Überwachungskameras hatte einbauen lassen.

Wieder Themenverfehlung; der Verpächter will den Stall ja gar nicht videoüberwachen lassen (der Vermieter sein Objekt), sondern der Pächter seine Box (der Mieter seine Wohnung)

Solch eine Pferdebox ist aber auch keine Wohnung. Davon abgesehen darf man auch seine Putzfrau nicht so ohne weiteres in seiner Wohnung viedeoüberwachen lassen.

Zunächst wäre also erstmal der Pachtvertrag zu studieren, was genau man da gepachtet hat und welche Rechte damit verbunden sind. Ist da noch Personal mit der Betreuung/Pflege des Pferdes oder bspw. dem Reinigen der Box beauftragt, dann darf das nicht ohne Weiteres gefilmt werden. Und natürlich auch niemand aus Versehen/nebenbei auf dem Gang oder in Nachbarboxen.

Grüße

Hallo,

Sie ist gemietet für einen bestimmten Zweck - das Einstellen
eines Pferdes. Nicht zum wohnen oder zum Betreiben eines
Gewerbes.

Ja, sicher. Aber das ist doch bei den beiden anderen Möglichkeiten auch der Fall.

In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine
Kamera installieren und dich filmen. Sobald aber die
Möglichkeit besteht, dass Dritte gefilmt werden - und am
besten noch ohne deren Wissen und Zustimmung - wirst du
Probleme bekommen.

In MEINER Wohnung darf ich das aber. Das Schild wurde ja schon genannt. Nun geht es ja um den Unterschied zur Pferdebox.

Man hat immer noch das Recht auf eine freie
Persönlichkeitsentfaltung
. Du kannst nicht einfach Kameras
aufstellen und ggf. fremde Leute damit filmen.

Geht am Thema vorbei. Die ‚fremden Leute‘ haben in meiner Box genauso viel verloren wie ein Einbrecher. Sie haben auch keinerlei Anspruch auf freie Persönlichkeitsentfaltung in meiner Pferdebox.

Das Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az. 30 C 3173/08-47) hat
einen Mieter dazu verdonnert, eine am Fenster angebrachte
Videokamera wieder zu entfernen. Damit wollte er vor allem den
gegenüberliegenden Biergarten überwachen.

Es geht aber ausdrücklich und ausschließlich um das innere der Box. Das Urteil hat ein anderes Thema.

Ähnlich entschied das Kammergericht Berlin (Az. 8 U 83/08) im
Fall eines Vermieters, der wegen Schmierereien in einer
Wohnanlage mehrere Überwachungskameras hatte einbauen lassen.

Dito.

Selbst eine Kamera-Attrappe kann unzulässig sein, wie das
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az. 10 C 156/07) urteilte. Der
Grund: Es setze die Mieter „einem permanenten
Überwachungsdruck“ aus.

Dito.

Des Weiteren zapft deine Kamera sicherlich Strom ab, die der
Vermieter einkalkulieren muss.

Akku.

Hier kannst du dich einlesen:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/p…

Im einzigen hier zutreffenden Teil steht, dass Arbeitsplätze grundsätzlich überwacht werden dürfen, wenn ein konkreter Anlass besteht.
Ich kann immer noch nichts finden, was gegen die Kamera spricht. Übrigens auch nicht die Höhe der Box - dafür gibt es schließlich Zoom-Objektive. Und natürlich kann man die Kamera ja auch an die Wand schrauben. Die Beobachtung muss natürlich auf die Box beschränkt sein. Und das Schild deutlich genug.

Aber, wie gesagt, man sollte sich nicht wundern, wenn man Ärger mit dem Personal bekommt. Und Streit mit dem Stallbesitzer. Die Box kann schließlich auch gekündigt werden.
Gruß
Alfred

Hallo!

In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine
Kamera installieren und dich filmen.

Wo ist der rechtliche Unterschied, ob ich mein gemietetes
Wohnzimmer filme oder meine gepachtete Box?

Das in deinem Wohnzimmer der Vermieter und ggf. seine Angestellen nicht ein und aus gehen!

Ist ja schon beschrieben worden: Wie auch oft außerhalb von
Geschäften ersichtlich mit einem Schild a la „Box wird videoüberwacht“

Irrelevant.

In MEINER gepachteten Box haben fremde Leute nix verloren und
somit auch keine freie Persönlichkeitsentfaltung … oder muß
ich jedem Einbrecher bzw. unbefugten Betrete meines gemieteten
oder gepachteten Objektes vorher aufklären, dass seine
Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten?

Hast du Pferde? Wohl kaum! Die Pferde in den Boxen werden von Dritten gefüttert, die Boxen werden gemistet etc. Daher haben vielleicht „fremde“ Leute in deiner gepachtete Box keinen Zutritt, sehr wohl aber Dritte wie z.B. der Stallbesitzer und seine Angestellen. Und diese haben auch ein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

Gruß
Falke

Hallo,

In dein Wohnzimmer kannst du natürlich gern eine
Kamera installieren und dich filmen. Sobald aber die
Möglichkeit besteht, dass Dritte gefilmt werden - und am
besten noch ohne deren Wissen und Zustimmung - wirst du
Probleme bekommen.

In MEINER Wohnung darf ich das aber. Das Schild wurde ja schon
genannt. Nun geht es ja um den Unterschied zur Pferdebox.

Wenn du den Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer Pferdebox nicht kennst, kann ich nicht helfen.

Man hat immer noch das Recht auf eine freie
Persönlichkeitsentfaltung
. Du kannst nicht einfach Kameras
aufstellen und ggf. fremde Leute damit filmen.

Geht am Thema vorbei. Die ‚fremden Leute‘ haben in meiner Box
genauso viel verloren wie ein Einbrecher. Sie haben auch
keinerlei Anspruch auf freie Persönlichkeitsentfaltung in
meiner Pferdebox.

Und wer füttert dein Pferd? Wer mistet die Box? Wer wird sonst noch von dem Blickfeld der Kamera erfasst? Die anderen Einsteller vielleicht, die auch ihr Pferd im selben Bebäudekomplex haben? Du scheinst keinen Stallbetrieb zu kennen, sonst würdest du so nicht schreiben.

Es geht aber ausdrücklich und ausschließlich um das innere der
Box. Das Urteil hat ein anderes Thema.

Und wer füttert dein Pferd? Wer mistet die Box? Wer wird sonst noch von dem Blickfeld der Kamera erfasst? Die anderen Einsteller vielleicht, die auch ihr Pferd im selben Bebäudekomplex haben? Du scheinst keinen Stallbetrieb zu kennen, sonst würdest du so nicht schreiben.

Des Weiteren zapft deine Kamera sicherlich Strom ab, die der
Vermieter einkalkulieren muss.

Akku.

Möglich! Trotzdem würde ich als Vermieter von Pferdeboxen ganz gerne wissen, was da so an meine anderen Wände geschraubt wird.

Gruß
Falke

5 Like

Hallo,

Wenn du den Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer
Pferdebox nicht kennst, kann ich nicht helfen.

Ich schließe aus dieser Aussage: Du kannst den Unterschied nicht erklären und entsprechende JURISTISCHE Argumente hast Du keine gefunden.

Und wer füttert dein Pferd? Wer mistet die Box? Wer wird sonst
noch von dem Blickfeld der Kamera erfasst? Die anderen
Einsteller vielleicht, die auch ihr Pferd im selben
Bebäudekomplex haben?

All das gilt für jeden, der in einem Videoüberwachten Ladengeschäft arbeitet. Und dort sind Kameras offensichtlich erlaubt. Wie Dein eigener Link bestätigt.

Trotzdem würde ich als Vermieter von Pferdeboxen ganz
gerne wissen, was da so an meine anderen Wände geschraubt
wird.

Es geht ihn aber vielleicht gar nichts an. Genauso wenig wie einen Wohnungsvermieter zu interessieren hat, welche Bilder ich mir an die Wände hänge. Desgleichen natürlich auch nicht den Gewerberaumvermieter. Und deshalb ist das auch kein Argument.

Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass es Dir an juristischen Argumenten mangelt. Wenn diesbezüglich nichts mehr kommt, können wir die Diskussion hier beenden - von mir kommt auch nichts neues mehr.
Gruß
Alfred

Hallo,

Wenn du den Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer
Pferdebox nicht kennst, kann ich nicht helfen.

Ich schließe aus dieser Aussage: Du kannst den Unterschied
nicht erklären und entsprechende JURISTISCHE Argumente hast Du
keine gefunden.

Da gebe ich dir recht. Ich habe keinen juristischen Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer Pferdebox gefunden. Poste mal Bilder. Vielleicht lassen sich optische Unteschiede erkennen.

Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass es Dir an
juristischen Argumenten mangelt. Wenn diesbezüglich nichts
mehr kommt, können wir die Diskussion hier beenden - von mir
kommt auch nichts neues mehr.

Das von dir nichts neues - und insbesondere sinnvolles kommt - ist mir schon länger klar. Daher macht es auch keinen Sinn dir den Unteschied zwischen deinem Wohnzimmer und einer Pferdebox zu erläutern.

Gruß
Falke

2 Like

Hallo,

Wenn du den Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer
Pferdebox nicht kennst, kann ich nicht helfen.

Ich schließe aus dieser Aussage: Du kannst den Unterschied
nicht erklären und entsprechende JURISTISCHE Argumente hast Du
keine gefunden.

Also wenn du wirklich einen Unterschied zwischen einer Wohung und einer Pferdebox suchst, kann dir Wikipedia vielleicht weiterhelfen:

Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter (m²) betragen. (§ 181 Abs. 9 BewG)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung

Üblicherweise sind Pferdeställe heute in Boxen aufgeteilt. In diesen Boxen halten sich die Pferde teils tagsüber, vor allem aber auch nachts auf. Wichtig ist, dass die Box groß genug ist. Als Faustregel und empfohlen durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung gilt, dass die Größe der Box mindestens der doppelten Widerristhöhe des Pferdes im Quadrat entsprechen sollte. In Zahlen kann man sagen, dass eine Box für Großpferde ca. 3,5 × 3,5 m sein sollte. Generell sollte jedes Pferd 35 m³ Luft zur Verfügung haben. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu einer bedenklichen Sauerstoffarmut im Stall führen, die für die Pferde – vor allem für die noch sehr empfindlichen Fohlen – problematisch werden kann. Legt man die empfohlene Boxengröße zu Grunde, entspräche das einer Stallhöhe von ca. 3 m. Grundsätzlich müssen die Wände des Stalls glatt sein und dürfen keine Verletzungsrisiken bergen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pferdehaltung#Boxenhaltung

Trotzdem würde ich als Vermieter von Pferdeboxen ganz
gerne wissen, was da so an meine anderen Wände geschraubt wird.

Es geht ihn aber vielleicht gar nichts an. Genauso wenig wie
einen Wohnungsvermieter zu interessieren hat, welche Bilder
ich mir an die Wände hänge. Desgleichen natürlich auch nicht
den Gewerberaumvermieter. Und deshalb ist das auch kein
Argument.

Die Wand, an welcher die Kamera befestigt ist, ist aber nicht innerhalb einer geschlossenen Wohnung (in welcher Du walten kannst, wie Du möchtest), sondern in einem für viele zugänglichen Bereich. Dieser darf sicherlich nicht von jedem nach seinen Wünschen umgestaltet werden. Dieser ist eher vergleichbar mit dem Eingangsbereich eines Hauses, welcher zu den einzelnen Wohnungen (= Boxen) führt.

Zu deiner Wohnung haben die anderen Bewohner des Hauses vielleicht keinen Zutritt. Eine Pferdebox ist i.d.R. in einem Stall mit einer Vielzahl anderer Boxen untergebracht. Die Zugänge werden von allen genützt. Sicherlich kann dir dein Vermieter der Wohnung nicht vorschreiben, welche Bilder du in deiner Wohnung aufhängst. Er kann dir aber untersagen, dass du die allgemeinen Gänge und Flure mit deiner Kunst zuhängst. Weiter werden - entgegen deiner Wohnung - eine Vielzahl von Personen die Box betreten, welche die vom Stallbesitzer (= Vermieter) zugesicherte Dienstleistung erfüllen wie z.B. füttern, ausmisten, kalken etc.

Viele Grüße vom
E-Mailboten

2 Like

Hallo,

Da gebe ich dir recht. Ich habe keinen juristischen
Unterschied zwischen deiner Wohnung und einer Pferdebox
gefunden.

Dachte ich mir.
Ist Dir bekannt, wie das Brett heißt, in dem Du gerade schreibst? Wenn Du das vielleicht nachholen könntest? Und wenn Du vielleicht dann beim nächsten Mal drauf achten könntest?
Mit einem Pferd per Du zu sein reicht zum Glück nicht im mindesten dazu aus, juristische Fragen zu beantworten. Wie man an daran sieht, dass Du für genau gar keine Deiner Behauptungen eine Begründung/Quelle/Gesetz/Urteil liefern konntest.
Da musst Du jetzt allein weiter ‚diskutieren‘. Oder Dir jemand anders suchen. Ich hab jedenfalls keine Lust dazu.
Gruß
Alfred

Hallo,

Also wenn du wirklich einen Unterschied zwischen einer Wohung
und einer Pferdebox suchst, kann dir Wikipedia vielleicht
weiterhelfen:

Sorry, aber es ging um die juristischen Unterschiede. Genauer: um die Auswirkungen derselben.

Die Wand, an welcher die Kamera befestigt ist, ist aber nicht
innerhalb einer geschlossenen Wohnung (in welcher Du walten
kannst, wie Du möchtest), sondern in einem für viele
zugänglichen Bereich. Dieser darf sicherlich nicht von jedem
nach seinen Wünschen umgestaltet werden. Dieser ist eher
vergleichbar mit dem Eingangsbereich eines Hauses, welcher zu
den einzelnen Wohnungen (= Boxen) führt.

Nein, das ist es nicht. Die gemietete Box ist eben kein Eingangsbereich und auch nicht für viele zugänglich. Sondern für einen genau definierten Personenkreis.

Btw., es steht immer noch im Raum, dass Ladengeschäfte mit Kameras ausgestattet sind. Obwohl sie von nahezu jedem betreten werden dürfen.

Aber nun gut, ich hab keine Lust mehr.

Gruß
Alfred