Umgangrecht mit Minderjaehrigen (12 J. alt)

Die Ehe ist seit Juli 2014 geschieden. Der Sohn (12 J. alt) lebt beim Vater in Deutschland. Die Eltern habe beide die elterliche Sorge.
Gem. Gerichtsbeschluss von Maerz 2013 lautet nach der Trennung das Umgangsrecht der Mutter mit dem Sohn (12 J. alt) wie folgt:
"a) alle 14 Tage am WE von Freitag nach der Schule bis Sonntag 18 Uhr.
b) unter der Woche vom Schulende bis 18 Uhr.
c) alle 14 Tage von Montag Schulende mit Uebernachtung auf Dienstag
d) die Ferien haelftig aufgeteilt

Dieser Umgang wurde von der Mutter vom Ende Maerz 2013 bis Ende Januar 2014 in Deutschland ausguebt. Danach zog voruebergehend die Mutter aus gesundheitlichen Gruenden (Depression) ins Ausland aus (ca. 400 Km suedlicher vom Wohnort des Sohnes).
Der Gerichstbeschluss wurde NICHT geaendert.

Die Mutter besitzt die doppelte Staatsbuergerschaft (Deutsch und - …) und ist immer noch in Deutschland angemeldet. Vom Februar 2014 bis Oktober 2014 besuchte die Mutter den Sohn ca. alle 3 Wochen in Deutschland mit dem Einverstaendis des Vaters. Der Umgang in den Ferien blieb unveraendert, haelftig mit dem Vater aufgeteilt. Ab November 2014 will die Mutter - deren Zustand besser geworden ist - wieder den Umgang wie unter a) und d) ausueben. Sie kann nicht den Umgang gem. b) und c) ausueben, weil sie momentan zwiischen Deutschland und … pendelt.
Die Mutter wird in Deutschland regelmaessig wg. Depression behandelt. Sie kann medizinisch belegen, dass das Pendeln zwischen den 2 Laendern Ihrer Gesundheit guttut,  das dauerhafte Leben in Deutschland fuer ihre Stimmung schaedlich sein kann (Lichtmangel).
Der Sohn freut sich regelmaessig auf den Besuch der Mutter. Der Sohn ist der Meinung, dass „eine gesunde Mutter im Ausland besser ist als eine kranke Mutter in Deutschland“.

FRAGE: 1) darf der Vater sich weigern, dass die Mutter ab November 2014 wieder den Umgang mit dem Sohn wie unter a) und d) ausuebt, weil die Mutter in den letzten 8 Monaten aus gesundheitlichen Gruenden a), b) und c) nicht ausueben konnte?

FRAGE 2) bezuegllich der Aufteilung der Ferien wann endet genau „die erste Haelfte der Sommerferien“? Wann endet genau „die erste Woche der Weihnachtsferien?“

Hallo,

  1. meiner Meinung nach nicht.
  2. mit der Aufteilung der Ferien „hälftig“ ist nicht unbedingt gemeint, dass jede Ferienzeit genau halb/halb aufgeteilt werden muss. Es ist auch möglich, dass z.B. der eine Elternteil komplett 6 Wochen Sommerferien belegt und der andere dafür Ostern, Pfingsten, Herbst, Weihnachten…

Ich gebe zusätzlich zu bedenken, dass mit steigendem Alter des Kindes dessen Meinung und Interessen berücksichtigt werden sollten und kein kleinkrämerisches Aufrechnen einzelner Tage stattfinden sollte.

Beatrix

Ich würde der Mutter und dem Vater zurufen:
Denkt an Euer Kind!
Lasst diesen Mist mit der stundenmäßigen Aufteilung des Kindes - ganz ohne Gericht und Anwälte.

Die Mutter könnte auf ihre täglichen und wöchentlichen „Rechte“ verzichten und der Vater dafür auf die seinigen, was die Ferien betrifft.

Was spricht dagegen, dass die Mutter sich in den Ferien um den Sohnemann kümmert und zwischendurch regelmäßig mit ihm telefoniert und der Junge ansonsten bei seinem Vater ist?
Vielleicht tut das der Mutter gut und dem Vater auch.

Dann weiß jeder, was Sache ist. Solange Eurer Junge mit dieser Regelung einverstanden ist.

Der Bub braucht doch am meisten eine verlässliche Sicherheit und kein ewiges Hin- und Her-Gezerfe, je nach persönlichem Befinden.

Dass meine Antwort keine juristische Beratung darstellt, ist unschwer zu erkennen.

Hallo

Was spricht dagegen, dass die Mutter sich in den Ferien um den Sohnemann kümmert und zwischendurch regelmäßig mit ihm telefoniert und der Junge ansonsten bei seinem Vater ist?

Bei zu seltenem Kontakt wird man sich fremd. Nur per Telefon kriegt man vieles nicht mit.

Viele Grüße