Umgehung von Mieter durch Insolvenzverwalter bei Verkauf von Lagerhalle

Hallo,

dürfte ein Insolvenzverwalter trotzt schriftlichem und unstreitig dem Insolvenzverwalter vorliegendem Kaufinteresse des Mieters einer Lagerhalle, diesen einfach übergehen und die vermietete Lagerhalle an einen dritten verkaufen und dem Mieter vor vollendete Tatsachen stellen mit der Begründung das Angebot wäre zu niedrig obwohl ein konkretes Angebot gar nicht schriftlich vorgelegen hätte, sondern lediglich schriftlich Kaufinteresse bekundet worden wäre und telefonisch vereinbart worden wäre das sich der Insolvenzverwalter wegen der Preisvorstellung noch mal melden würde und der Mieter sogar regelmäßig auch per E-Mail angefragt hätte ob es Neuigkeiten gäbe?
Gäbe es keine Vorschriften oder Gesetzte die dahingehend vom Insolvenzverwalter eingehalten werden müssten?

Bitte keine Laienmeinungen.

Gruß

Darius

Bitte keine Laienmeinungen.

Dann solltest du einen Anwalt fragen.

Angenommen eine Person hätte schon einen Termin vereinbart, würde aber trotzdem mal vorab in einem Forum nachfragen

Hallo Darius!

dürfte ein Insolvenzverwalter trotzt schriftlichem und
unstreitig dem Insolvenzverwalter vorliegendem Kaufinteresse
des Mieters einer Lagerhalle, diesen einfach übergehen…

Ja, darf er. Der Mieter eines Gewerbeobjekts hat einen Mietvertrag, aber sonst keine Rechte am Objekt, auch kein Vorkaufsrecht. Interessenbekundungen müssen den Insolvenzverwalter nicht interessieren. .

Gruß
Wolfgang

Das der Mieter eines Gewerbeobjekts kein Vorkaufsrecht hat ist mir klar.
Aber der Insolvenzverwalter müsste doch verpflichtet sein den besten Preis zu erzielen und nicht einfach Interessenten zu umgehen, sonst wäre der untreue doch Tür und Tor geöffnet?

Gruß

Darius

Hallo!

Das der Mieter eines Gewerbeobjekts kein Vorkaufsrecht hat ist
mir klar.
Aber der Insolvenzverwalter müsste doch verpflichtet sein den
besten Preis zu erzielen und nicht einfach Interessenten zu
umgehen, sonst wäre der untreue doch Tür und Tor geöffnet?

Der Inso-Verwalter handelt im Interesse der Gläubiger des insolventen Schuldners. Das muss aber nicht bedeuten, jedem Interessenten an irgendeinem Teil der Masse endlos auf den Zahn zu fühlen, was der denn eventuell zu zahlen bereit wäre. Mancher zahlt für das Einzelobjekt weniger als andere Bieter, kauft dafür aber en bloc mehrere Sachen aus der Insolvenzmasse oder führt das Unternehmen des Schuldners oder Teile davon weiter.

Recht durchschaubar geht es auf Insolvenzauktionen zu, wenn in den Geschäftsräumen des insolventen Schuldners alles unter den Hammer kommt und der Meistbietende den Zuschlag erhält. Aber auch dabei liegen oft genug für einzelne Sachen schriftliche Gebote vor, deren Hintergrund man nicht kennt. Bei Immobilien kann es passieren, dass man den Zuschlag unter dem Vorbehalt bekommt, dass eine im Grundbuch stehende Bank einverstanden ist. Bei Sachen, die man wegtragen kann (Maschinen, Geschäftsausstattung) und per Auktion an den Mann oder die Frau gebracht werden, sind die Vorgänge meistens durchschaubar. Bei allen anderen Dingen, die hinter verschlossenen Türen ausgekaspert werden, hat man als nicht zum Zuge gekommener Kaufinteressent keine Angriffsmöglichkeit, schon gar nicht auf dem Rechtsweg. Den Gang zum Anwalt kann man sich schenken.

Wer wirklich Interesse am Erwerb einer Immobilie einer Insolvenzmasse hat, verplempert seine Zeit nicht mit dem Abfassen von Mails, sondern steht mit Bargeld oder bankbestätigtem Scheck auf der Matte und hat zur Beurkundung bereits einen Notar angespitzt. Wenn aber gleichzeitig jemand auftaucht, der alle zur Masse gehörenden Immobilien für 'n Appel und 'n Ei kauft, nicht nur die Lagerhalle, hat man eben Pech gehabt.

Ein Insolvenzverwalter handelt wie eine Art König. Dem kann man von außen kaum ans Bein pinkeln, selbst dann nicht, wenn einzelne Vorgänge nicht ganz koscher erscheinen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

die rechtliche Grundlage für den Insolvenzverwalter findet sich in der insolvenzordnung.

Überwachende Behörde ist das zuständige Insolvenzgericht.

(und natürlich der/die Gläubiger der Forderungen)

Bei Immobilien ergibt sich der Wert in der Regel durch Hypothekenbelastungen von Banken etc.

Bei entsprechend guter Lage der Gewerbe-Immobilie wird meistens von Gläubigerseite ein Käufer präsentiert,der dann die Immobilie erwirbt.

Will man selber dort „einsteigen“ müsste man den/die Gläubiger und ihre Gesamtforderung ermitteln und darüber hinaus ein Kaufangebot machen.