Umsatzsteuererstattung

Guten Abend !

Ich bin Zwangsrentner mit Grundsicherung aus SGB XII.

Meine Frage: ist eine Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt als Einkommen anzurechnen?

Es bezieht sich auf Aufwendungen, die zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dienen, also Werbungskosten.
Weil ich Zwngsrentner bin, darf ich das ja eigentlich nicht. Weil eben Werbungskosten zur Arbeitsaufnahme nicht mehr anfallen dürften.

Es grüß euch herzlich

Nikodemo

(Az.: nicht von BwR)

irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass eine Rechts- und/oder Steuerberatung gewünscht wird.
vnA

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Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

Hi, ich stelle die Frage nochmals, aber abgeändert:

Das Problem: ist eine Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt als Einkommen anzurechnen?

Hinweis zum Verständnis: Es bezieht sich auf Aufwendungen, die zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dienen, also Werbungskosten.
Wenn man Zwangsrentner ist, darf ich das ja eigentlich über eine Umsatzsteuervoranmeldung nicht machen. Weil eben Werbungskosten zur Arbeitsaufnahme nicht mehr anfallen dürften.

Wer ist für solche Fragen zuständig? Ein Rechtsanwalt eben nicht, und schon gar kein Steuerberater.

Deshalb wurde diese Frage (eigentlich sinds zwei) hier gestellt.

Gruß
Nikodemo