Guten Abend !
Ich bin Zwangsrentner mit Grundsicherung aus SGB XII.
Meine Frage: ist eine Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt als Einkommen anzurechnen?
Es bezieht sich auf Aufwendungen, die zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dienen, also Werbungskosten.
Weil ich Zwngsrentner bin, darf ich das ja eigentlich nicht. Weil eben Werbungskosten zur Arbeitsaufnahme nicht mehr anfallen dürften.
Es grüß euch herzlich
Nikodemo
(Az.: nicht von BwR)