Umtausch innerhalb von 14 Tagen möglich?

Hallo zusammen,

ich bin immer davon ausgegangen, dass man JEDE gekaufte Ware (z.B. Klamotten, Elektronik etc.) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben könne. Habe ich z.B. auch schon bei einem großen Elektronik-Kaufhaus gemacht. Jetzt sagte mir ein Betreiber eines kleineren Geschäftes, dass dies nur für Online gekaufte Ware oder Versandhändler gelte, da ich deren Ware ja sonst nicht inspizieren könne. Wenn ich bei ihm kaufe, müsse er die Ware nicht zurücknehmen. Fand ich sehr seltsam, insb., da es sich um ein technisches Gerät handelte und er mir nicht versichern konnte, dass das Gerät in meinem Netzwerk laufen würde. Wer kauft denn sowas ohne Rückgaberecht???

Naja, jedenfalls wollte ich jetzt mal nachfragen, ob ich mich denn grundsätzlich geirrt habe, oder ob ich tatsächlich ein 14 tägiges Umtauschrecht auf alle Waren habe? Wenn ja, kann mir auch jemand sagen, worauf dieses beruht (Gesetz, Paragraph etc.)?

Vielen Dank, Soren

Hallo Soren,

hilfreich ist der Ratgeber „Lexikon der Rechtsirrtümer“ :smile: (gibt es wirklich).

Es gibt dieses Recht nur, wenn man es vor dem Kauf ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbart. Alles andere ist Kulanz.

Nur bei Fernabsatz (Versand nach telefonischer / Internetbestellung) ist dies in der Tat anders. Die Aussage des Händlers war also richtig.

Grüße

E.K.

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Hi,

Naja, jedenfalls wollte ich jetzt mal nachfragen, ob ich mich
denn grundsätzlich geirrt habe, oder ob ich tatsächlich ein 14
tägiges Umtauschrecht auf alle Waren habe? Wenn ja, kann mir
auch jemand sagen, worauf dieses beruht (Gesetz, Paragraph
etc.)?

wie schon erwähnt, gibt es das Widerrufsrecht nur in wenigen definierten Fällen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/485.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/495.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/505.html

Gruß,
Christian

Hi Ekkehard,

unglaublich. Da bin ich diesem Irrtum doch tatsächlich aufgesessen. Kam mir so komisch vor, weil ich bisher immer alles ohne Probleme umtauschen konnte. Die großen Läden werben ja teilweise sogar damit, dass man alles innerhalb von zwei Wochen umtauschen könne, solange man den Kassenbon hat. Sogar gestern noch hat eine Verkäuferin im Promarkt zu einer Kundin gesagt: „Nehmen sie es ruhig erst mal mit. Wenn es nicht richtig sein sollte, können Sie es ja noch in den nächsten 14 Tagen umtauschen“. Wer muss denn im Versandhandel die Kosten tragen, wenn ich etwas umtausche? Alles, was mit Porto und Verpackung zu tun hat, wird ja wohl dann zu meinen Kosten gehen, oder?

Vielleicht sollte ich mir diese Lexikon mit den Rechtsirrtümern wirklich mal zulegen…

Gruß, Soren

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Na ja, Kulanz wäre es, wenn kein Recht darauf besteht und die Ware trotzdem umgetauscht wird. Wenn es aber vertraglich vereinbart wird, dann hat der Verkäufer ja einen Vorteil davon, er kann seine Waren leichter absetzen. Aaaaaber das ist jetzt natürlich etwas pedantisch von mir, und im Übrigen hast du Recht. Es gibt auch überhaupt keinen vernünftigen Grund, warum der Gesetzgeber ein generelles Rückgaberecht bestimmen sollte. Das obliegt der Vertragsfreiheit der Vertragsparteien.

Levay

der Händler der das nicht macht, bei dem würde ich nichts kaufen!
oder halt nicht mehr kaufen!

im Grunde macht das fast jeder…

wenn der Händler zusagt das es bei dir funktioniert, könnte er hellseher sein? oder einfach eine falschaussage machen…

Hallo Soeren,

die Szene im ProMarkt steht nicht im Widerspruch zu dem Gesaten. Wenn der Verkäufer ein solches Rückgaberecht einräumt, besteht halt ein entsprechender (vertraglicher) Anspruch.

Beim Fernabsatz besteht eben ein solcher (gesetzlicher) Anspruch grundsätzlich (also mit Ausnahmen).

Levay

mal schnell raus kopiert aus den agb einer versenders

Bis zu einem Warenwert von 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendekosten ab einem Bestellwert in Höhe von 40 Euro werden von Versandhandel übernommen. Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Die Portokosten für die Rücksendung (auf Basis der günstigsten möglichen Versandart der Deutschen Post AG) werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware auf ein vom Kunden zu benennendes Konto in Deutschland erstattet. Entstehen Versandhandel zusätzliche Kosten durch eine unzureichende Frankierung der Rücksendung, so werden diese Kosten mit etwaigen geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.

Aber was soll uns diese AGB jetzt sagen…!?

Levay

Alles, was mit Porto und
Verpackung zu tun hat, wird ja wohl dann zu meinen Kosten
gehen, oder?

Das hängt AFAIK vom Preis des Produkts ab.

Vielleicht sollte ich mir diese Lexikon mit den
Rechtsirrtümern wirklich mal zulegen…

Online gibts was ähnliches: http://home.arcor.de/bastian-voelker/fun/vri.html

LG
Stuffi

Hallo!

Das war danebengegriffen - diese AGB Klausel betrifft das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.

Gruß
Tom

Vor allem kann man aus AGB ja nicht auf das Gesetz schließen bzw. die gesetliche Regel nicht aus den AGB eines Händlers ableiten…

Levay

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