Hallo,
als Mieter ist man zu regelmäßigen Instandhaltung und Sauberhaltung verpflichtet, aber nicht zu einer kompletten Renovierung, sondern nur zu sog. Schönheitsreparaturen (also z.B. Dübellöcher füllen). Nachträglich angebrachte Ein- und Umbauten müssen eventuell rückgebaut werden bzw. der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden, also farbige Wände wieder geweißt werden. Eine besenreine Übergabe ist der Standard. Sollte im Mietvertrag etwas anderes vereinbart worden sein, so sollte man im Zweifelsfall noch einmal beim Mieterverein nachfragen, denn manchmal gibt es unzulässige Vertragsklauseln.
Es lohnt sich aber in der Regel immer erst mal mit dem Vermieter zu sprechen. Ob er eine komplette Renovierung verlangt, hängt auch davon ab, was er mit der Wohnung vor hat und ob schon Nachmieter da sind.
Viele Grüße
IHR UMZUGSEXPERTEJohannes Wörle