Umzug, Verlassen der Wohnung

Sollte man die Wohnung selbst, bevor man auszieht, vor dem Verlassen der Wohnung noch einmal gründlich renovieren lassen, instand halten, sauber machen, putzen, reinigen usw.?

Oder werden diese Arbeiten vom Vermieter oder von den neuen Mietern gemacht?

Um hilfreiche Antwort wird gebeten.

Hallo,

das steht im Mietvertrag, ob man die Wohnung unrenoviert und besenrein oder renoviert zu übergeben hat.

Ich wage mal die Behauptung, daß in 90 % der Fälle in D die Wohnung renoviert d. h. gestrichen und geputzt übergeben werden muss.

Grüße
miamei

Hallo,

als Mieter ist man zu regelmäßigen Instandhaltung und Sauberhaltung verpflichtet, aber nicht zu einer kompletten Renovierung, sondern nur zu sog. Schönheitsreparaturen (also z.B. Dübellöcher füllen). Nachträglich angebrachte Ein- und Umbauten müssen eventuell rückgebaut werden bzw. der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden, also farbige Wände wieder geweißt werden. Eine besenreine Übergabe ist der Standard. Sollte im Mietvertrag etwas anderes vereinbart worden sein, so sollte man im Zweifelsfall noch einmal beim Mieterverein nachfragen, denn manchmal gibt es unzulässige Vertragsklauseln.

Es lohnt sich aber in der Regel immer erst mal mit dem Vermieter zu sprechen. Ob er eine komplette Renovierung verlangt, hängt auch davon ab, was er mit der Wohnung vor hat und ob schon Nachmieter da sind.

Viele Grüße

IHR UMZUGSEXPERTEJohannes Wörle

Hallo,

Ich wage mal die Behauptung, daß in 90 % der Fälle in D die
Wohnung renoviert d. h. gestrichen und geputzt übergeben
werden muss.

und ich wage mal die Behauptung, dass das in 90% der Fälle gerade NICHT der Fall ist. Weil entweder die Renovierungsklausel ungültig ist oder der Vermieter den Anstrich lieber den neuen Mietern überlässt, weil die am besten wissen, welche Farben sie mögen.

Und nun?
Gruß

Hallo,

als Mieter ist man zu regelmäßigen Instandhaltung und
Sauberhaltung verpflichtet,

wo steht das?
Im Gesetz jedenfalls nicht: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

IHR UMZUGSEXPERTEJohannes Wörle

Oje.

Gruß

Hallo,

bevor man unnötig die Wohnung renoviert, sollte man unbedingt man Vermieter anfragen. In den meisten Fällen renoviert der Vermieter die Wohnung bevor neue Mieter einziehen.
In der Regel steht allerdings im Mietvertrag wie die Wohnung zu hinterlassen ist.
Grobe Beschädigungen sollten allerdings behoben werden!

Gegebenenfalls mit dem Vermieter einmal durch die Wohnung gehen, um derlei Dinge zu besprechen und zu vermeiden, dass nachträgliche Streitereien entstehen.

liebe Grüße
Killermiau

Hallo,

In den meisten Fällen renoviert der
Vermieter die Wohnung bevor neue Mieter einziehen.

in welchem Land der Welt spielt Deine Geschichte?

In der Regel steht allerdings im Mietvertrag wie die Wohnung
zu hinterlassen ist.

Ah so. Und wozu, wenn doch angeblich der Vermieter renoviert?

Grobe Beschädigungen sollten allerdings behoben werden!

Beschädigungen sind IN JEDEM FALL zu beheben. Und nicht nur, wenn sie ‚grob‘ sind.

Gruß

Um hilfreiche Antwort wird gebeten.

Einzig mögliche Antwort: kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Und zwar, was GENAU dort steht.

hallo,

das die Worte entscheidend sind und deren regelmäßige Auslegung wurde ja schon gesagt. „Instand halten“ ist aber ungewöhnlich (was ist damit gemeint). Beim Renovieren läst häufig der Zustand beim Einzug einen Rückschluss auf die Intention des Mietvertrages, sauber heisst am Ende meist Besenrein, wobei aber Flecken an Türen oder Kalkablagerungen am Klo auch als Beschädigung gelten können. Für jede Komibnation aus Alter der Gegenstände, Wohndauer und Klauseln im Vertrag gibt es lange Beispielfälle.

Da der Mieter dem Vermieter das Leben oftmals schwer machen kann, empfiehlt es sich, mit dem Vermieter im Vorfeld durch die Wohung zu gehen und im guten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Von froh das er weg ist bis Verklagen wegen eines Kleiderhakens an einer Tür (nach > 10 Jahren Miete als Kneipe) kenne ich alles.

Gruß
achim

Hi,

die von mir gemieteten Wohnungen hatten folgendes gemeinsam:
Bei Mietantritt waren die,
Wände ohne Tapeten
Böden ohne Teppiche
Weiße Türen gestrichen
Keine Löcher in den Wänden

Also kurz vor Auszug
Tapeten entfernt
Bodenbeläge entfernt
Türen abgewischt(Ich habe die Farbe nicht geändert)
Löcher zugespachtelt
sauber ausgefegt

Es gab nie Probleme.

MFG

Hallo,

die von mir gemieteten Wohnungen hatten folgendes gemeinsam:

wen sollte das im hier besprochenen Fall interessieren?
Gruß

wen sollte das im hier besprochenen Fall interessieren?

dass man dem Vermieter die Wohnung so übergibt wie man sie einst erhalten hat.

wen sollte das im hier besprochenen Fall interessieren?

dass man dem Vermieter die Wohnung so übergibt wie man sie
einst erhalten hat.

Hübsche Idee. Nur leider komplett falsch.