Umzug - Vermieter fordert Sachen

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand von euch bei folgendem Problem helfen?

Wir sind gerade dabei auszuziehen. In der Wohnung befand sich eine Einbauküche, die der Vormieter dort reingestellt hat und für die wir Bares gezahlt haben (Kaufvertrag liegt vor).
Jetzt haben wir die Küche (die recht schön ist) natürlich ausgebaut und in die neue Wohnung mitgenommen.
Fazit: Jetzt ist dort keine Spüle mehr, der Vermieter verlangt aber, dass wir eine reinstellen. Mit welchem Recht? Wir haben doch beim Einzug für die vorhandene Küche, die ja auch nicht vom Vermieter stammt, Geld bezahlt!

Außerdem fehlt eine Tür, die allerdings bei unserem Einzug schon fehlte. Dumm ist nur, dass dies auf dem damaligen Übergabeprotokoll nicht vermerkt war (da die Tür sowieso nur störte…). Der Vermieter verlangt nun von uns eine neue Tür.
Da können wir wahrscheinlich nichts machen, oder??
Und falls wir dort eine Tür einbauen müssen, können wir da irgendeine nehmen, die von den Maßen und der Farbe passt, oder muss es genau der gleiche Stil sein?

Ich wäre sehr froh, wenn uns hier jemand helfen könnte!!!

Danke schonmal,

Salzmann

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand von euch bei folgendem Problem
helfen?

Wir sind gerade dabei auszuziehen. In der Wohnung befand sich
eine Einbauküche, die der Vormieter dort reingestellt hat und
für die wir Bares gezahlt haben (Kaufvertrag liegt vor).
Jetzt haben wir die Küche (die recht schön ist) natürlich
ausgebaut und in die neue Wohnung mitgenommen.
Fazit: Jetzt ist dort keine Spüle mehr, der Vermieter verlangt
aber, dass wir eine reinstellen. Mit welchem Recht? Wir haben
doch beim Einzug für die vorhandene Küche, die ja auch nicht
vom Vermieter stammt, Geld bezahlt!

Günter, Hallo, also ihr schuldezt natürlich keine Spüle, denn ihr habt die Einbauküche abgekauft und vorher stand nichts anderes dsrin. Ausserdem, nach der Rechtssprechung muss in einer Wohnung keinen Spüle mehr sein, weil zwischenzeitlich Einbauküchen zum Standart von Mietwohnungen gehören (ob vom Mieter oder vom Vermieter gestellt)

Außerdem fehlt eine Tür, die allerdings bei unserem Einzug
schon fehlte. Dumm ist nur, dass dies auf dem damaligen
Übergabeprotokoll nicht vermerkt war (da die Tür sowieso nur
störte…). Der Vermieter verlangt nun von uns eine neue Tür.
Da können wir wahrscheinlich nichts machen, oder??
Und falls wir dort eine Tür einbauen müssen, können wir da
irgendeine nehmen, die von den Maßen und der Farbe passt, oder
muss es genau der gleiche Stil sein?

Günter: Wenn keine Türe vorhanden war, auch wenn dies nicht im Protokoll eingetragen ist, reicht es aus, wenn es Zeugen gibt, die geforderte Leistung zu verweigern. Wer hat beim Einzug geholfen und kann sich noch erinnern, wer kann sich als Besucher erinnern, dass es nie eine Türe gegeben hat ? Und kann der Vormieter festgestellt werden, ob dieser auch keine Türe hatte, dasselbe Spiel aber auch vom Vermieter vorgenommen wurde? Wenn es so wäre, würde Betrugsverdacht bestehen ! Gruss Günter

Ich wäre sehr froh, wenn uns hier jemand helfen könnte!!!

Danke schonmal,

Salzmann

Hallo Günter,

danke für deine schnelle Antwort!

zur Tür: Zum Glück habe ich wohl Zeugen, die gesehen haben (und dies auch bestätigen werden), dass keine Tür vorhanden war.
Ich habe allerdings mal auf dem Dachboden (dem öffentlich zugängigen Teil) eine Tür gesehen. Habe mir nichts weiter dabei gedacht. Jetzt vermute ich mal, dass der Vormieter diese Tür herausgenommen und dorthin gestellt hat. Allerdings ist die Tür jetzt nicht mehr da…

Wenn ich jetzt auf meinem Recht bestehe und Spüle und Tür nicht beibringe, muss ich wahrscheinlich den Rechtsweg gehen. Das wird aber bestimmt auch nicht billig, oder?
Oder gibt es da die Erfahrung, dass die Vermieter (in meinem Fall die Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA) den Rechtsweg meiden?

Danke nochmal!

Salzmann

Hallo

Wenn ich jetzt auf meinem Recht bestehe und Spüle und Tür
nicht beibringe, muss ich wahrscheinlich den Rechtsweg gehen.
Das wird aber bestimmt auch nicht billig, oder?
Oder gibt es da die Erfahrung, dass die Vermieter (in meinem
Fall die Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA) den Rechtsweg
meiden?

Laß doch den Vermieter klagen und schon bedeutet dies erst einmal keine Kosten, nur im Falles des Unterliegens. Deinen Rechtsanwalt mußt Du aber auf jeden Fall bezahlen.

Christian

Hallo Günter,

danke für deine schnelle Antwort!

zur Tür: Zum Glück habe ich wohl Zeugen, die gesehen haben
(und dies auch bestätigen werden), dass keine Tür vorhanden
war.
Ich habe allerdings mal auf dem Dachboden (dem öffentlich
zugängigen Teil) eine Tür gesehen. Habe mir nichts weiter
dabei gedacht. Jetzt vermute ich mal, dass der Vormieter diese
Tür herausgenommen und dorthin gestellt hat. Allerdings ist
die Tür jetzt nicht mehr da…

hallo, wenn das Fehlen der Türe beim Einzug durch Zeugen bestätigt werden kann, wird die Wohnbaugesellschaft klein beigeben müssen.

Wenn ich jetzt auf meinem Recht bestehe und Spüle und Tür
nicht beibringe, muss ich wahrscheinlich den Rechtsweg gehen.
Das wird aber bestimmt auch nicht billig, oder?
Oder gibt es da die Erfahrung, dass die Vermieter (in meinem
Fall die Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA) den Rechtsweg
meiden?

Hier gibt es leider keien Patentlösung, denn wie ein Vermieter reagiert, wie eine Wohnungsbaugeselslchaft reagiert ist meist nie abzuschätzen. Ich würde auf jeden Fall ein paar Mark riskieren und wenn erforderlich, entweder über eine Rechtsschutzversicherung, wenn keinen vorhanden über einen Mieterverein oder wenn genügend Geld vorhanden direkt über einen Anwalt die Sache klären lassen. Jedoch solltest du zuerst einmal noch mit den zuständigen Personen der Baugesellschaft sprechen und ggfls. auch ein Schreiben als Beweis vorlegen, wo Dir die Zeugen bestätigen, dass keine Türe vorhanden war. Ebenso auch, dass Du die Einbauküche übernommen hast, Du keine Spüle zu zahlen hast. Gruss Günter

Danke nochmal!

Salzmann

:smile: