Hallo Tom,
da ist der Gedanke…
Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich haftet jeder für den
Schaden den er verschuldet und nicht für den den er
verursacht!
Verschuldeter Schaden ist der Unfall und die Beschädigung des
Anhängers und des Autos, nicht der Ladung, dies ist ein
Folgeschaden.
Ich wäre mir da jetzt nicht so sicher, ob die Beschädigung der Ladung nicht ebenfalls als unmittelbarer Schaden anzusehen wäre, denn immerhin resultiert dieser direkt aus dem Unfall und nicht aus der Beschädigung des Anhängers. Dein Gedanke ist juristisch aber durchaus interessant. Nun sind mir die Details des deutschen Schadenersatzrechtes nicht so genau bekannt und ich kenne daher die rechtsdogmatische Begründung nach BGB nicht, sondern nur nach dem österreichischen ABGB.
Zweitens besteht im KFZ Bereich eine Haftung des KFZ Halters
eine verschuldensunabhängige Haftung, die nur bei einem
unabwendbaren Ereignis, das nicht aus der Gefahr eines KFZ
resultiert oder dem Verschulden des Geschädigten
ausgeschlossen wird.
Unabwendbar. Natürlich wird mir die Versicherung die nicht
ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nachweisen wollen. Beweis
liegt dann bei mir, *grübel*.
Nein, denn derjenige, der etwas behauptet, muss dies beweisen. Wenn dein Unfallgegner behauptet die Ladung war nicht gesichert, dann muss er dies beweisen. Außerdem ist eines wichtig: Niemals Beweisfragen mit Rechtsfragen vermischen!! Beweise gehören zur Feststellung des Sachverhaltes und nicht zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes.
Nur wenn also eine Haftpflicht nach diesen zivilrechtlichen
Bestimmungen besteht, dann springt die Haftpflichtversicherung
ein, weil die Versicherung eben gerade das Risiko übernimmt,
haftpflichtig zu werden.
Und genau da liegt mein Problem.
Gruß
André