Unfall auf PKW-Anhänger, wer zahlt für Ladung?

Hallo,

also, ich fuhr heute mit PKW und Anhänger durch die Stadt, Ampel rot, ich hielt. Hinter mir auf einmal das bekannte Quitschen. Nun, es fehlten nur Millimeter. Wie wäre es beim Unfall gewesen? Schaden an Auto und Anhänger zahlt Unfallgegner (wenn kein Eigenverschulden vorliegt, klar), wie sieht es mit der Ladung aus? Immerhin transportiere ich öfter mal eine Maschine im Wert von über 4000 Euro. Die wäre dann mit Sicherheit im Eimer, ich brauche die im Betrieb. Ein Ausfall kostet Geld, da ich Bestellzeiten für die Maschine von mehr als 4 Wochen überbrücken muß (ich schaff das sicher mit einer Leihmaschine, der Monat kostet 500 Euro). Hat der der drauf fährt dann einiges an Pech an der Backe? Oder gehe ich leer aus (was die Ladung betrifft)? Sollte ich mich da extra versichern?

Gruß
André

Hi André,

Hat der der
drauf fährt dann einiges an Pech an der Backe? Oder gehe ich
leer aus (was die Ladung betrifft)? Sollte ich mich da extra
versichern?

Ich würde sagen hier gilt grundsätzlich der §823 BGB Absatz 1:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Da der Unfallgegner in diesem Fall dein Eigentum verletzt hat, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies beinhaltet natürlich auch die Beschädigung an der Ladung sowie des daraus entstehenden Verdienstausfalles.

Viele Grüße
Michael

Moooooment!
Hi Andre!
Grundsätzlich haftet erstmal jeder für den Schaden, den er anrichtet. Im Straßenverkehr gibt es beim Führen eines Pkw allerdings in sofern eine Ausnahme, als daß man eine Versicherung quasi GEGEN die gesetzliche Haftpflicht (Kurz: Kfz-Haftpflich) haben MUß. Das heißt, JEDEN Schaden, den ich mit meinem Pkw einem anderen zufüge muß meine Versicherung bezahlen. Selbst wenn der Fahrer volltrunken wäre. Und zwar ganz egal, was er zerdeppert, selbst wenn Du auf Deinem Hänger eine Ladung Rembrandts transportierst. Wenn Dir die Maschine kaputtgefahren wird, so kannst Du sie reparieren lassen, Dir ggf. ein Leihgerät zur Überbrückung der Zeit borgen und sogar die dafür aufgewandten Telefonkosten in Rechnung stellen.
Was sich die Versicherung des Chrash-Fahrers z.B. aufgrund grober Fahrlässigkeit, Trunkenheit etc. evtl. vom Fahrer wiederholt, steht auf einem anderen Blatt, das kann Dir egal sein. Du brauchst Dich im Falle eines Schadens noch nicht einmal direkt mit dem Fahrer auseinaderzusetzen (z.B., wenn der seine Schuld abstreitet), Du kannst direkt an dessen Versicherung herantreten.

Gruß

Markus

Ähm …
… wer hintendraufknallt ist also immer selber schuld? OK.

Markus, dazwischen steht sicher ein langwieriger Rechtsstreit.
Und der kostet. Trotzdem, danke.

André

Nicht alles so pessimistisch sehen…
Oft, das ist zumindest meine Erfahrung, sind gegnerische Versicherungen kulanter und entgegenkommender, als man glaubt, vor allem, wenn die Schuldfrage recht eindeutig ist.
Aber da reden wir drüber wenn’s (hoffentlich nie) soweit ist…

Gruß

Markus

Stimmt so nicht
Hallo!

Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich haftet jeder für den Schaden den er verschuldet und nicht für den den er verursacht!

Zweitens besteht im KFZ Bereich eine Haftung des KFZ Halters eine verschuldensunabhängige Haftung, die nur bei einem unabwendbaren Ereignis, das nicht aus der Gefahr eines KFZ resultiert oder dem Verschulden des Geschädigten ausgeschlossen wird.

Nur wenn also eine Haftpflicht nach diesen zivilrechtlichen Bestimmungen besteht, dann springt die Haftpflichtversicherung ein, weil die Versicherung eben gerade das Risiko übernimmt, haftpflichtig zu werden.

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ergänzung

… vom Ergebnis her würde ich dir allerdings hier zustimmen.

Gruß
Tom

Eigenlich hätt’s die Ergänzung allein auch getan…
Sorry, für (owT) war oben kein Platz mehr…

Hallo Tom,

da ist der Gedanke…

Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich haftet jeder für den
Schaden den er verschuldet und nicht für den den er
verursacht!

Verschuldeter Schaden ist der Unfall und die Beschädigung des Anhängers und des Autos, nicht der Ladung, dies ist ein Folgeschaden.

Zweitens besteht im KFZ Bereich eine Haftung des KFZ Halters
eine verschuldensunabhängige Haftung, die nur bei einem
unabwendbaren Ereignis, das nicht aus der Gefahr eines KFZ
resultiert oder dem Verschulden des Geschädigten
ausgeschlossen wird.

Unabwendbar. Natürlich wird mir die Versicherung die nicht ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nachweisen wollen. Beweis liegt dann bei mir, *grübel*.

Nur wenn also eine Haftpflicht nach diesen zivilrechtlichen
Bestimmungen besteht, dann springt die Haftpflichtversicherung
ein, weil die Versicherung eben gerade das Risiko übernimmt,
haftpflichtig zu werden.

Und genau da liegt mein Problem.

Gruß
André

Nein
Hallo!

…denn es handelt sich hier um ein juristisches Expertenforum und deshalb ist es nicht nur legitim sondern auch notwendig korrekt zu sein. Verursachung und Verschulden sind zwei völlig verschiedene Dinge! Immerhin sind im konkreten Sachverhalt sicherlich beide Lenker Unfallverursacher.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

da ist der Gedanke…

Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich haftet jeder für den
Schaden den er verschuldet und nicht für den den er
verursacht!

Verschuldeter Schaden ist der Unfall und die Beschädigung des
Anhängers und des Autos, nicht der Ladung, dies ist ein
Folgeschaden.

Ich wäre mir da jetzt nicht so sicher, ob die Beschädigung der Ladung nicht ebenfalls als unmittelbarer Schaden anzusehen wäre, denn immerhin resultiert dieser direkt aus dem Unfall und nicht aus der Beschädigung des Anhängers. Dein Gedanke ist juristisch aber durchaus interessant. Nun sind mir die Details des deutschen Schadenersatzrechtes nicht so genau bekannt und ich kenne daher die rechtsdogmatische Begründung nach BGB nicht, sondern nur nach dem österreichischen ABGB.

Zweitens besteht im KFZ Bereich eine Haftung des KFZ Halters
eine verschuldensunabhängige Haftung, die nur bei einem
unabwendbaren Ereignis, das nicht aus der Gefahr eines KFZ
resultiert oder dem Verschulden des Geschädigten
ausgeschlossen wird.

Unabwendbar. Natürlich wird mir die Versicherung die nicht
ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nachweisen wollen. Beweis
liegt dann bei mir, *grübel*.

Nein, denn derjenige, der etwas behauptet, muss dies beweisen. Wenn dein Unfallgegner behauptet die Ladung war nicht gesichert, dann muss er dies beweisen. Außerdem ist eines wichtig: Niemals Beweisfragen mit Rechtsfragen vermischen!! Beweise gehören zur Feststellung des Sachverhaltes und nicht zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes.

Nur wenn also eine Haftpflicht nach diesen zivilrechtlichen
Bestimmungen besteht, dann springt die Haftpflichtversicherung
ein, weil die Versicherung eben gerade das Risiko übernimmt,
haftpflichtig zu werden.

Und genau da liegt mein Problem.

Gruß
André