Unfall mit Mietauto im Ausland - Selbstbeteiligung

Hallo,
Habe eine Frage zu der Selbstbeteiligung bei Mietautos.
Angenommen man mietet einen Mietwagen mit einer Selbstbeteiligung und gerät unverschuldet in einen Unfall. Die Sachlage ist klar, aber die Versicherung des Unfallgegners weigert sich zu zahlen. Daher zieht die Autovermietung nach einem halten Jahr einen Anwalt hinzu. Der Geschädigte musste die Selbstbeteiligung zahlen und muss jetzt warten. Nach 2 Jahren ist die Angelegenheit verjährt.
Kann man gegen die Autovermietung rechtliche Schritte unternehmen, oder muss man abwarten bis die Versicherung des Unfallgegners zahlt?

Und was ist, wenn der ganze Fall durch den Fehler eines weiteren Vermittlers zustandegekommen ist. Dieser weitere Vermittler würde laut Auskunft die Selbstbeteiligung übernehmen, aber nur für den Fall, dass man den Unfall selbst verschultet hätte. Wenn man unschuldig ist, kann man nur warten….
Stimmt das so?

Vielen Dank

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen, der auf internationales Recht spezialisiert ist. Der kann vielleicht was für dich erreichen. Alles andere wird ins vermutlich wenig erfolg haben.

Gruss

sh791