Ungewollter Mobilfunkvertrag

Hallo,

angenommen Frau Müller geht in einen Handyladen und möchte ein Handy kaufen. Die ältere Dame hat keine Ahnung von Handys und das strahlt sie auch aus. Sie schildert dem Verkäufer Herr Muster, dass sie wenig telefoniert und das Handy nur für Notfälle haben möchte, um erreichbar zu sein/jemanden anrufen zu können.

Herr Muster sieht darin eine Gelegenheit und erzählt Frau Müller etwas von einem tollen Vertrag. Der Vetrag beinhaltet eine Mobilfunknummer, ein Handy (Gerät), eine neue Festnetznummer und einen DSL Anschluss. Alles Sachen die Frau Müller nicht braucht, denn sie hat einen Festnetzanschluss und benötigt kein Internet.

Wir erinnern uns: Frau Müller wollte nur ein Handy kaufen, um in Notfällen mobil zu sein.

Jetzt gibt Frau Müller alle Daten an und unterschreibt den Vertrag.

Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Ist der Vertrag gültig? Besteht ein Wiederrufsrecht? Frau Müller bezahlt unnütz Geld (ca. 30€ im Monat für einen Vertrag, den sie nicht braucht). Das sinnvollste wäre eine Prepaidkarte gewesen oder?
Aber der Verkäufer hat ihr einen Vertrag aufgeschwatzt.

Wie sieht die Lage für Frau Müller aus?

LG Robin

Ist der Vertrag gültig?

Zumindest hast du nichts erzählt, was daran zweifeln lässt. Denn:

Herr Muster sieht darin eine Gelegenheit und erzählt Frau
Müller etwas von einem tollen Vertrag.

Sie wusste also, dass sie so einen Vertrag abschließt. Es ist nicht so, dass man ihr vorgegaukelt hat, es handele sich nur um einen Handyvertrag.

Besteht ein Wiederrufsrecht?

Nein.

Das sinnvollste wäre eine
Prepaidkarte gewesen oder?

Ansichtssache. Hat aber mit der Frage auch nicht so viel zu tun.

Aber der Verkäufer hat ihr einen Vertrag aufgeschwatzt.

Und sie hat sich beschwatzen lassen. Das ist Privatautonomie.

Levay

Das kann ins Auge gehen
Hallo,

Er hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und
kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Es heisst in den AGB bestimmt „mindestens drei Monate vor Ablauf“.
Kündigen kann man (auch Frau) hier sofort, mit Wirkung in zwei Jahren. Dann wird es auch nicht vergessen.
Mit viel Glück wird aus Versehen die Kündigung, wenn geschickt formuliert, auch gleich angenommen.

Den Rest hat Levay ja bereits angesprochen.

LG, R

Hallo,

…ein Handy (Gerät)

Hoffentlich nichts aus der Billigstkategorie.

…denn sie hat einen Festnetzanschluss und

Der dürfte ja wegfallen, wenn alles richtig gemacht wurde. Also schonmal mindestens 16 Euro monatlich gespart.

drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Wurde ja schon geschrieben, am besten sofort kündigen, damit man es nicht übersieht.

Das sinnvollste wäre eine Prepaidkarte gewesen oder?

Das ist heutzutage für Privatleute fast immer das preiswerteste, da es kaum noch nennenswerte Gerätesubventionen gibt und die Gesprächskosten oft noch unter denen der Verträge liegen.

Besteht ein Wiederrufsrecht?

Wurde ja schon geschrieben, aber evtl. ein Sonderkündigungsrecht, wenn Frau Müller irgendwo hinzieht, wo der Anbieter kein DSL zur Verfügung stellen kann. Das wäre für ein (Alten-)heim zwar ein ungewöhnliches Auswahlkriterium, aber warum nicht?

Cu Rene