Unklare Anwaltsschriftwechsel - jede Erklärung kostet Honorar

Folgendes Problem. In einem komplizierten Erbfall wird ein RA eingeschaltet.Für die Erstberatung und Nacharbeit zur Erstberatung berechnet der RA knapp € 500,- (wurde bereits bezahlt). Bei der Erstberatung prognostiziert der Anwalt mündlich zur Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche einen zeitlichen Umfang von ca. 15-20 Stunden und Kosten von ca. € 3.000,-- bis € 4.000,-- (Pflichtteil: € 14.000,–). Nach dem Erstberatungsgespräch wird der RA angeschrieben, da seine Prognose (Pflichtteil - Kosten) nicht nachvollziehbar ist. Schriftlich nennt er dann einen wesentlich niedrigeren Pflichtteil (offizielles Nachlass-verzeichnis und Testament lagen bereits  v o r  der Erstberatung vor), über die Kosten könne er nichts sagen - auch bei geringer Erbmasse können Millionenkosten zur Durchsetzung entstehen. Er schrieb noch etwas zu den Vermächtnissen. Es fällt auf, dass das Schreiben voller Rechtschreib- und Grammatikfehler steckt, eine Position über
€ 11.000,-- komplett fehlt und die Rechnungen überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Gleichwohl geht eine Honorarabrechnung über € 2.300,-- ein. Einzelne Positionen sind nicht nachvollziehbar, das einzige Telefonat (Abrechnung Minutentakt) wird 4x so lang angeführt, als es stattgefunden hat, und das Schreiben, in dem er erklärte, warum plötzlich andere Werte angesetzt sind, als in der Erstberatung, kostet fast € 1.100,–! Wenn man jetzt darauf hinweisen würde, dass er ein Grundstück vergessen habe und die Berechnung immer noch nicht nachvollziehbar sei, kostete das wieder über € 1.000,–! Was kann man tun? Kann ein RA tatsächlich immer wieder Honorar verlangen, wenn der Mandant etwas nicht versteht, oder weil der RA etwas vergessen hat, oder weil die Honorarabrechnung unklar ist. Der Stundensatz des RA beträgt € 390,–. Der Stundensatz der Sekretärin beträgt € 110,–.

unklarer Aufsatz…
Weißt Du was Absätze sind?

Ja, mir hat es den Text anders abgebildet, sorry. Hab ich was Falsches gemacht? Bin heute zum ersten Mal hier. Soll ich für Dich nochmal - mit Absätzen - schreiben? Kannst Du dann antworten? Danke!

Hi Sofa,

ja, das passiert ab und zu, wenn man mit Geräten kommuniziert, die zum Fotografieren noch schlechter geeignet sind als zum Hochladen von Texten.

Ich habs mal für Dich gemacht (hier ist alles ganz altmodisches Festnetz, geht dann sehr leicht).

Beiläufig: Die genannten Stundensätze deuten darauf hin, dass der RA möglicherweise (nicht zwingend!) das Mandat nicht sehr gerne betreut und es ihm wohl recht wäre, wenn es ihm entzogen würde. Bereits die für die Erstberatung fakturierten 500 € klingen so, als sei der RA mit seinem Mandanten nicht so richtig warm geworden.

Nach diesem unqualifizierten Diskurs aber zur Sache:

_Folgendes Problem. In einem komplizierten Erbfall wird ein RA eingeschaltet.

Für die Erstberatung und Nacharbeit zur Erstberatung berechnet der RA knapp € 500,- (wurde bereits bezahlt). Bei der Erstberatung prognostiziert der Anwalt mündlich zur Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche einen zeitlichen Umfang von ca. 15-20 Stunden und Kosten von ca. € 3.000,-- bis € 4.000,-- (Pflichtteil: € 14.000,–).

Nach dem Erstberatungsgespräch wird der RA angeschrieben, da seine Prognose (Pflichtteil - Kosten) nicht nachvollziehbar ist. Schriftlich nennt er dann einen wesentlich niedrigeren Pflichtteil (offizielles Nachlassverzeichnis und Testament lagen bereits v o r der Erstberatung vor), über die Kosten könne er nichts sagen - auch bei geringer Erbmasse können Millionenkosten zur Durchsetzung entstehen.

Er schrieb noch etwas zu den Vermächtnissen. Es fällt auf, dass das Schreiben voller Rechtschreib- und Grammatikfehler steckt, eine Position über € 11.000,-- komplett fehlt und die Rechnungen überhaupt nicht nachvollziehbar sind.

Gleichwohl geht eine Honorarabrechnung über € 2.300,-- ein. Einzelne Positionen sind nicht nachvollziehbar, das einzige Telefonat (Abrechnung Minutentakt) wird 4x so lang angeführt, als es stattgefunden hat, und das Schreiben, in dem er erklärte, warum plötzlich andere Werte angesetzt sind, als in der Erstberatung, kostet fast € 1.100,–!

Wenn man jetzt darauf hinweisen würde, dass er ein Grundstück vergessen habe und die Berechnung immer noch nicht nachvollziehbar sei, kostete das wieder über € 1.000,–! Was kann man tun?

Kann ein RA tatsächlich immer wieder Honorar verlangen, wenn der Mandant etwas nicht versteht, oder weil der RA etwas vergessen hat, oder weil die Honorarabrechnung unklar ist. Der Stundensatz des RA beträgt € 390,–. Der Stundensatz der Sekretärin beträgt € 110,–_
.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Absätze - kann jetzt jemand noch etwas zur eigentlichen Frage sagen?

Ist es üblich bzw. rechtlich i. O., dass ein RA erneut Honorar berechnet, wenn

a) ein Laie seine Ausführungen nicht versteht,
b) seine Honorarabrechnung nicht nachvollziehbar ist, oder er
c) etwas vergessen/übersehen hat und daher nacharbeiten muss?

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten!

Mandanten wegschicken
Servus,

wie gesagt - der gesamte dargestellte Ablauf klingt danach, dass der RA wohl das Mandat nicht sehr gerne betreut und es ihm recht wäre, wenn es ihm entzogen würde.

Schöne Grüße

MM

kann jetzt jemand noch etwas zur
eigentlichen Frage sagen?

Offenbar hast du zwar eine Rechtsberatung erwartet, aber keine bekommen. Die wäre nämlich seit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gegenüber einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu begrenzen.

Vielmehr der Fallschilderung nach ein Mandat erteilt und dafür eine Vollmacht unterschrieben, dich im Rahmen einer Honoravereinbarung zu vertreten, nicht durch Mindest- und Höchstsätze beschriebener Rahmengebühren einer außergerichtlichen, ggf. noch gerichtlichen Tätigkeit nach Streit- oder Gegenstandwert.

Den Inhalt eurer Vereinbarung, aus denen sich die individuelle Honorarforderungen des geschäftstüchtigen RA ableiten liessen, kennen wir nicht.

Aber deinen grds. Anspruch als Pflichtteilsberechtigte/r, deine Forderung gegen die Erben zunächst selbst in noch unbekannter Höhe geltend zu machen, von ihnen ein bewertetes Nachlassverzeichnis unter angemessener Fristsetzung zu fordern und nach fruchtlosem Fristablauf Stufenklage zu erheben, deren Kosten aus Rechtsgrund Verzugsschaden dann dem Nachlass, mithin derem Erbe, zufallen würde.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten!

Gern, G imager

Hallo imager, danke für Deine Antwort :smile:

Erstberatung war vorhanden zu Deiner genannten Gebühr - wurde auf knapp € 500,-- aufgestockt, da zur Erstberatung „Vorarbeit“ vom RA geleistet wurde.

Die Vorarbeit zur Erstberatung war die Sichtung der v o m R A angeforderten Unterlagen (u. a. vollständiges Testament und das vom Pflichtteilsberechtigten selbständig angeforderte Nachlassverzeichnis - erstellt vom offiziellen Nachlasspfleger).

Der RA erhielt Unterschrift zur Honorarvereinbarung, da der Nachlasspfleger mitteilte, er würde n u r weiter tätig werden, wenn die Pflichtteilsberechtigten einen RA einschalten würden…

Die hohen Honorargebühren von € 2.300,-- entstanden durch die Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs (wie gesagt, das Nl-verzeichnis und Testament lagen bereits v o r der Erstberatung vor) und einer Nachfrage des Klienten, warum die Höhe des vom RA zuvor genannten Pflichtteils stark nach unten korrigiert wurde, obwohl keine neuen Unterlagen vorlagen.

Ist es nun tatsächlich so, dass - sollte der RA nacharbeiten müssen, da er etwas vergessen/übersehen hat - erneutes Honorar bezahlt werden muss?

Andersherum: kann es dem Klienten angerechnet werden, wenn der RA stark von dem abweicht, was er vorher prognostiziert hat, weil er etwas übersehen/nicht beachtet o. ä. hat und der Klient nachhakt, woher diese Abweichung kommt.

Und kann er dies ebenfalls, wenn seine Honorarabrechnung unklar ist?

Danke für die Geduld!

Offenbar hast du zwar eine Rechtsberatung erwartet, aber keine
bekommen. Die wäre nämlich seit der Reform des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gegenüber einem Verbraucher
auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu begrenzen.

keine ahnung wie du zu dieser behauptung kommst. mit der schilderung hat sie jedenfalls genau gar nichts zu tun.

es heißt übrigens ‚erstberatung‘, nicht ‚rechtsberatung‘.
http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/erstberatung.html

und dann auch noch dick unterstrichen…

Pflichten eine Rechtsanwalts
Hi Aprilfisch,

kann ich mir nicht vorstellen. Der Fall stellt sich dar, als „juristisch hoch interessant“.

Ein „schüchterner“ RA würde dann eher von Anfang an sehr hohe Honorarsummen prognostizieren, damit der Fall ja nicht weiter verfolgt wird.

Mir ging es auch nicht darum, Vermutungen zu stellen, w a r u m so unterschiedliche Werte im Raum stehen, als vielmehr darum, ob ein RA verpflichtet ist, bei unklaren/vergessenen/übersehenen Fakten unentgeltlich nachzuarbeiten (Leistung quasi inklusive) oder, ob - auch bei Fehler des RA - immer wieder neues Honorar vom Klienten bezahlt werden muss.

Gruß,

Sofa

Hallo!

Also die Berechnung des Honorars kostet kein Honorar.

Allenfalls die Honorarnote von einem anderen RA überprüfen lassen oder auch mal bei der Kammer nachfragen.

Gruß
Tom

http://de.wikipedia.org/wiki/No-Go

http://www.duden.de/rechtschreibung/No_Go

Den - hab ich halt vergessen…

Den - hab ich halt vergessen…

mir ging es eigentlich nur um die lustige sinnverdrehung - „now“ statt „no“.

in der sache lagen wir übrigens ziemlich beisammen. deshalb habe ich dazu auch nichts gesagt.
egal - nu isses sowieso wech. und das hier wird auch bald verschwinden.

neuer name übrigens für mich. zeit war wieder mal rum.

Den - hab ich halt vergessen…

mir ging es eigentlich nur um die lustige sinnverdrehung -
„now“ statt „no“.

Ach so, kam bei mir nicht an. Möglich, das ich auf Antworten von Dir gleich mal ein Schutzschild hochhalte :wink:

in der sache lagen wir übrigens ziemlich beisammen. deshalb
habe ich dazu auch nichts gesagt.
egal - nu isses sowieso wech. und das hier wird auch bald
verschwinden.

Wahrscheinlich.

neuer name übrigens für mich. zeit war wieder mal rum.

Darf ich fragen warum Du das machst? Hat es einen bestimmten Grund oder machst Du das, weil es Dir Spaß macht? (das meine ich jetzt ohne Wertung)

Danke Tom! :smile:

Darf ich fragen warum Du das machst? Hat es einen bestimmten
Grund oder machst Du das, weil es Dir Spaß macht? (das meine
ich jetzt ohne Wertung)

datenschutz.
ich versuche, so wenig wie nur irgend möglich für’s data-mining kostenlos zur verfügung zu stellen. nicht nur bei www, sondern überall, wo ich die möglichkeit habe.
eine zeitlang habe ich mich hier nur angemeldet, wenn ich ein posting geschrieben habe. war mir aber dann zu mühsam und umständlich. natürlich hätte ich dafür ein makro schreiben können, aber auch dafür war ich zu faul. so ist der häufige namenswechsel ein kompromiss. und da ich auf die sternchen eh’ keinen wert mehr lege, seitdem man beliebig viele über fb -auch an sich selber- verteilen kann (konnte?) ist mir der regelmäßige verlust daran auch wurst. hab’ bei etwa 2500 sternchen und 25000 postings aufgehört zu zählen.
tja, und die kleinschreibung hatte ich auch nicht immer. aber seitdem hier jeder proll seine kreative rechtschreibung in hingerotzten fragen und antworten ausbreitet und das team mich mehrfach mehr als geärgert hat, gebe ich mir da auch kein mühe mehr. wird eh’ irgendwann nicht mehr anders sein als gutefrage und konsorten, der laden hier.

danke für Deine Ausführung.