Untätigkeit des eigenen Rechtsanwaltes

Liebe Rechtsfragen-Diskussions-Freunde,

folgender hypothetischer Fall: Im Rahmen einer Trennung mit folgender Scheidung haben beide Parteien von Anfang an einen eigenen Anwalt. Im Rahmen der Vermögensaufteilung kommt es zu einem Zwangsversteigerungstermin bezügl. einer gemeinsamen Immobilie auf Betreiben EINER Partei. An dem Termin nehmen beide Parteien mit Rechtsbeistand teil.

Nach Rücksprache mit Bank, Anwalt und Rechtspfleger bietet der nicht-das-ZV-Betreibende über einen Strohmann, dieser erhält den Zuschlag und erklärt sich daraufhin dem Gericht als „Srtellvertreter“. Das sei allerdings zu spät, da er bereits den Zuschlager erhalten hätte.

Im Folgenden fordert das Finanzamt doppelte Grunderwerbsteuer (statt KEINER bei Aufhebung der Gemeinschaft) - einmal vom „Strohmenn“ und einmal vom tatsächlichen Käufer. Die Tätigkeit des „Strohmannes“ als verdeckter Bieter ist unbestritten und durch Zeugnis des Anwaltes belegt.

Auf telefonische Nachfrage erklären Rechtspfleger und Finanzamtsmitarbeiter im Tenor übereinstimmend, man könne die verspätete Erklärung bei Laien ggf. akzeptieren, aber nicht bei Anwesenheit des Rechtsanwaltes.

Wie könnte sich in solchem Fall der durch Untätigkeit seine Rechtsanwaltes „geschädigte“ Mandant verhalten? Der Rechtsanwalt würde sein „Engagement“ in dieser Sache auch noch in Rechnung stellen. Gibt es sowas wie eine Schieds- oder Schlichtungsstelle in derartigen Fragen?