Person A (Vater) hat ein Kind mit Person B(Mutter).
Person A und B sind aber nicht verheiratet und leben auch nicht zusammen, das einzige, was die beiden verbindet, ist das Kind.
Person A bezahlt regelmäßig Unterhalt für das Kind.
Person B wird arbeitslos.
Ist es rechtlich, dass Person A nun auch für Pereson B Unterhalt bezahlen muss?
Wenn Person A bei der Grundsicherung für Arbeitslose angibt, dass sie nicht einsieht für Person B zu bezahlen, ist es dann möglich, dass Person A sofort eine SEHR hohes Bußgeld bezahlen muss?