Hallo,
es gibt doch die Düsseldorfer Tabelle, die die Richtung für die Berechnung des Kindesunterhaltes vorgibt. Ich weiss: Zur genauen Berechnung sollte man immer einen Anwalt fragen und am Ende entscheidet sowieso das Gericht. Aber jetzt mal praktisch:
Wenn ich wissen möchte, wie hoch der zu zahlende Unterhalt an eine Ehefrau für 2 Kinder ist, wo schaue ich da in der Düsseldorfer Tabelle nach? In der ersten Tabelle ganz oben oder in der Tabelle mit der Überschrift „Tabelle Zahlbeträge“ am Ende?
Grüße
Webbengel