Unterhalt auf die Schnelle

Hallo,
es gibt doch die Düsseldorfer Tabelle, die die Richtung für die Berechnung des Kindesunterhaltes vorgibt. Ich weiss: Zur genauen Berechnung sollte man immer einen Anwalt fragen und am Ende entscheidet sowieso das Gericht. Aber jetzt mal praktisch:

Wenn ich wissen möchte, wie hoch der zu zahlende Unterhalt an eine Ehefrau für 2 Kinder ist, wo schaue ich da in der Düsseldorfer Tabelle nach? In der ersten Tabelle ganz oben oder in der Tabelle mit der Überschrift „Tabelle Zahlbeträge“ am Ende?
Grüße
Webbengel

Tabelle 1 ist der Unterhaltsanspruch den das Kind hat, nach Abzug des KU sollte der Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten werden, ansonsten gehts eine Stufe runter (sofern noch eine da ist), da jedoch das hälftige Kindergeld angerechnet wird gibt es für die Rechenfaulen eine 2. Tabelle mit den Zahlbeträgen in der das hälftige Kindergeld bereits abgezogen wurde.
Interessant vor allem ab Kind 3, da es dann höhere Kindergeldbeträge gibt.

Grüße
Bröselchen

Hallo Bröselchen, danke für die schnelle Antwort. Aber genau das ist das Problem: Ich möchte nicht zuerst 2 Tage Jura studieren, um das alles zu begreifen. Was ist ein Bedarfskontrollbetrag? Die in diesem Fall angenommene Frau (ähäm) kassiert das ganze Kindergeld. Für mich geht es jetzt darum, wieviel Unterhalt ich zahlen muß. Muß ich also in der Tabelle „für Faule“ nachscheuen, was da neben meinem Gehalt für ein Zahlbetrag steht? Danke!

Unterhaltsberechnung + schnelle (richtige) Auskunft = schlechte Idee.

Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen und damit die Einkommensgruppe bekannt ist und auch die Höhe des zu zahlenden Unterhalts (%-Satz) bereits tituliert u/o vereinbart ist kann man den Betrag schon rauslesen…

Jura muß man dazu nicht studieren - hab ich auch nicht.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/selbstb…

Die Frau „kassiert“ eben nicht das volle Kindergeld sofern der Unterhaltspflichtige mind. 75% des Mindestunterhaltes zahlt.

Kindergeld ist ein steuerlicher Freibetrag den der Unterhaltspflichtige in seiner Steuererklärung angibt.
Siehe auch:
/t/wie-wird-der-unterhalt-genau-berechnet/5640839/10

Das ganze ist übrigens in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG’s ebenfalls erklärt.

Sehr vereinfacht ausgedrückt:
Man(n) nehme sein bereinigtes Nettoeinkommen, schaut in die DDT was er zahlen muß (ist er nur für eine Person unterhaltspflichtig eine Stufe höher), schaut nach ob er den Bedarfskontrollbetrag nicht unterschreitet, wenn nein: zieht von diesem Betrag das halbe Kindergeld ab und hat schwups seinen Zahlbetrag.
Das bereinigte Nettoeinkommen festzustellen ist dann allerdings meist etwas komplizierter und sollte einem Anwalt überlassen werden.

Grüße
Bröselchen