Unterhalt Eltern

Dürfen meine Eltern Unterhalt von mir verlangen?

Gruß Feudelio

Hi
wenn sie in einer Situation sind in der sie unterstützung benötigen und du die Mittel hast…
Der weg geht zum SozAmt, und die prüfen ob sie sich vor Zahlung drücken können und wenden sich an die näxten Verwandten, die Kinder. Solte dort etwas zu holen sein, sind diese verpflichtet (soweitichweiss).
HH

Dürfen meine Eltern Unterhalt von mir verlangen?

Gruß Feudelio

Hallihallo

Du kannst zur Unterhalt verpflichtet werden. Dies allerdings nur vom Sozialamt. Also, so nach dem Motto: „Kind, zahl uns 300 Euro im Monat“, das geht nicht.
Deine Eltern müssen zum Sozialamt. Dort werden die nächsten Angehörigen angeschrieben und aufgefordert, Ihr Einkommen preis zu geben. Da gibt es natürlich Freigrenzen. Die sind sogar relativ hoch. Und dann bekommst du einen Bescheid, wo du zur Zahlung verpflichtet bist. Du bist auch nicht verpflichtet, deinen Eltern gegenüber dein Gehalt offenzulegen.
Also: Deine Eltern sollen zum Sozialamt. Alles weitere bekommst du von denen.

Ein Tipp noch: Das Gehalt deines Ehepartners darf nicht angerechnet werden. Es gibt vereinzelt Sozialämter, die das machen. Aber Gerichte entscheiden normalerweise gegen diese Regel.

gruß Marco

Dürfen meine Eltern Unterhalt von mir verlangen?

Gruß Feudelio

Hallo,

Eine weiterer Hinweis, nachdem ja nun klar ist, dass bei Anspruch auf Sozialhilfe sich das Sozialamt ggf. teilweise das Geld wieder bei dir zurückholen kann bzw. du direkt zum Unterhalt verpflichtet sein könntest. Sprich mit deinen Eltern über die Summe zunächst ohne Einschaltung des Sozialamtes. Vielleicht findet ihr eine Größenordnung, die für dich günstiger ist, als dass, was rauskommt, wenn ein Sozialhilfeanspruch bestehen würde. Dann würde dieser nämlich, ob deine Eltern dies wollen oder nicht, natürlich in voller Höhe festgesetzt werden, und du würdest bis zur vollen Höhe des Möglichen hieran beteiligt. Viele Angehörige geben sich untereinander aber auch durchaus mit weniger zufrieden, insbesondere wenn sie sich die „Schmach“ ersparen können zum Sozialamt zu gehen.

Habe hier momentan so einen Fall, wo Sohnemann dies noch nicht ganz einsehen will. Mutter lebt sehr bescheiden und bekommt jetzt Grundsicherung. Um überhaupt noch über die Runden zu kommen, zieht sie in eine kleinere Wohnung und wollte für den Umzug jetzt von Sohnemann (gut verdienender Manager der sich in den letzten Jahren nie um sie gekümmert hat, und wo es auch massive Differenzen gibt) einen kleinen Zuschuss haben. Der rührt sich aber nicht. Er bekommt jetzt noch eine freundliche Warnung von mir, und dann melde ich ihn dem Sozialamt, und dann ist er statt mit einmalig ein paar Kröten in Zukunft regelmäßig mit dem vollen Teil der Grundsicherung dran. Hätte er auch billiger haben können, wenn er einfach jetzt freiwillig mal den Umzug bezuschusst hätte und alle paar Monate mal ein Fresspaket o.ä. schicken würde, damit Mutter über die Runden kommt.

Gruß vom Wiz

Dürfen meine Eltern Unterhalt von mir verlangen?

Gruß Feudelio

Hallo Wiz,

Viele Angehörige geben sich
untereinander aber auch durchaus mit weniger zufrieden,
insbesondere wenn sie sich die „Schmach“ ersparen können zum
Sozialamt zu gehen.

Zustimmung

und dann ist er statt mit einmalig ein paar Kröten in Zukunft
regelmäßig mit dem vollen Teil der Grundsicherung dran. Hätte
er auch billiger haben können, wenn er einfach jetzt
freiwillig mal den Umzug bezuschusst hätte und alle paar
Monate mal ein Fresspaket o.ä. schicken würde, damit Mutter
über die Runden kommt.

Haben dann die Medien gelogen, die berichtet haben, dass die Grundsicherung grundsätzlich ohne Rückgriff auf die Kinder gezahlt wird? Ich habe das damals als die wesentliche Neuerung gegenüber der HLU wahrgenommen.

Gruß, Karin

Haben dann die Medien gelogen, die berichtet haben, dass die
Grundsicherung grundsätzlich ohne Rückgriff auf die Kinder
gezahlt wird? Ich habe das damals als die wesentliche Neuerung
gegenüber der HLU wahrgenommen.

Ups, ist meine erste Geschichte mit Grundsicherung so ganz am äußersten Rande des Falls und war da einfach mal so platt von ausgegangen, dass es wie bei der Sozialhilfe läuft (Ausgangsfall hier). Da die Sache in meinem Fall noch nicht akut ist (vielleicht bekommen wir die Geschichte ja auch so hin) habe ich mich nach den Details für den nächsten Schritt noch nicht so umgetan, zumal dies ja auch für mich kein eigentlicher Beratungsanteil, sondern eher eine kleine Gemheinheit zwecks Genugtuung meiner Mandantin am Rande wäre. Schade, wenn der Guteste so davon käme. Ich mache mich da mal schlau.

Gruß vom Wiz