Unterhalt fürs Kind bei Heirat

ein uneheliches kind, bekommt keinen Unterhalt von seinem leiblichen Vater mehr, da die mutter geheiratet hat.
Gibt doch Rechte und Pflichten für Mütter und Väter?

Hi,

der leibliche Vater ist nach wie vor zur Unterhaltszahlung verpflichtet, es sei denn das minderjährige Kind wäre vom Ehemann adoptiert worden.

Anders sieht es mit einem etwaigen Betreuungsunterhalt für die Mutter des Kindes aus, dieser würde nach der Heirat wegfallen.

Gruß
Tina

Hi,

der leibliche Vater ist nach wie vor zur Unterhaltszahlung
verpflichtet, es sei denn das minderjährige Kind wäre vom
Ehemann adoptiert worden.

nein wird nicht adoptiert

Anders sieht es mit einem etwaigen Betreuungsunterhalt für die
Mutter des Kindes aus, dieser würde nach der Heirat wegfallen.

nein waren nicht verheiratet etc, daher kein Unterhalt je bei der Mutter gezahlt!

Gruß
Tina

Gibt es da nen Paragraphen oder Gerichtsurteil? Weil §1618 sagt zum Beispiel aus, dass das Kind den neuen Ehenamen annehmen kann, ohne Einwilligung des Kindsvaters (bei unehelichen Kindern und Sorge bei Mutter)
DANKESCHÖN schonmal

Hallo nochmal,

um Betreuungsunterhalt zu bekommen muß man nicht verheiratet gewesen sein.

http://www.jurablogs.com/de/familienrecht-betreuungs…

Für das Kind muß er - wenn die Unterhaltsvoraussetzungen gegeben sind - zahlen. Ich würde ihn darauf hinweisen, zahlt er immer noch nicht, würde ich mich mit einem Anwalt und dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Gruß
Tina

Hallo

sofern Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt (?) gezahlt wurde entfällt dieser bei Heirat der Mutter, der Vater bleibt aber weiterhin zahlungspflichtig.
Sollte der Vater zahlungsunfähig/willig sein dann laufen diese *Schulden* evtl. auf.
Genaues erfährt man hier beim Jugendamt.

Wie bereits erwähnt führt lediglich die Adoption des Kindes durch den neuen Mann zum Wegfall des Kindesunterhaltes - eine reine Namensänderung nicht (das Kind hat ja bisher auch nicht den gleichen Nachnamen wie der Vater geführt).

Grüße
Kleine Hexe