Guten Tag,
wenn ein 18 jähriger Sohn weiter zur Schule geht und unterhaltsberechtigt ist, kein Konto hat und will auch kein Konto / Sparbuch anlegen; wie kann man den Unterhalt leisten, wenn zudem die Entfernung für Bareldübergabe zu groß ist und der Herr Sohn bockig ist, aber dennoch Geld haben will? Man kann wohl kein Konto auf seinen Namen anlegen lassen, wenn er nicht unterschreiben wird. … Wer weiß einen Rat? Sparbuch? Gab es mal Bargeldanweisungen durch die Post und wie sicher wäre das im Streitfall?
Betty