Unterhalt nach abgeschlossener Berufsausbildung

Folgender fiktiver Fall:

Ein Schüler beendet das Gymnasium nach der 11. Klasse und erlangt den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Anschließend macht er eine Ausbildung zum Erzieher, welche gleichzeitig den praktischen Teil der Fachhochschulreife ausmacht.

Müssen die Eltern in folgenden Fällen nach der Ausbildung noch Unterhalt bezahlen?

Fall 1) Der nun ausgebildete Erzieher, der durch seine Ausbildung die komplette Fachhochschulreife erlangte, möchte ein Studium der Sozialpädagogik bzw. Sozialen Arbeit einschlagen

Fall 2) Der nun ausgebildete Erzieher, möchte an einer FOS13 (NRW) das Abítur innerhalb eines Jahres machen. Voraussetzung hierfür ist die komplette Fachhochschulreife UND die abgeschlossene Ausbildung in einem sozialen Bereich. Beides wurde durch die Erstausbildung erreicht. Anschließend möchte er Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik auf Lehramt an einer Universität studieren.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Timo

Hallo Timo,

die Eltern müssen evtl. diese weitere Ausbildung bezahlen, wenn die Ausbildung hier von vornherein so geplant war oder der jetzige Weg mehr als sinnvoll ist.

Die Frage ist aber, ob sich die Eltern den Unterhalt leisten können. Sie haben - wenn sie zusammen wohnen - einen gemeinsamen Selbstbehalt von 1.900 Euro.

Leben die Eltern getrennt hat jeder Elternteil einen Selbstbehalt von 1.100 Euro. Andere Unterhaltsberechtigte (minderjährige oder minderjährigen gleichgestelle Kinder, aktuelle oder geschiedene Ehefrauen) gehen dem Erzieher vor.

Gruß
Ingrid