Folgender fiktiver Fall:
Ein Schüler beendet das Gymnasium nach der 11. Klasse und erlangt den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Anschließend macht er eine Ausbildung zum Erzieher, welche gleichzeitig den praktischen Teil der Fachhochschulreife ausmacht.
Müssen die Eltern in folgenden Fällen nach der Ausbildung noch Unterhalt bezahlen?
Fall 1) Der nun ausgebildete Erzieher, der durch seine Ausbildung die komplette Fachhochschulreife erlangte, möchte ein Studium der Sozialpädagogik bzw. Sozialen Arbeit einschlagen
Fall 2) Der nun ausgebildete Erzieher, möchte an einer FOS13 (NRW) das Abítur innerhalb eines Jahres machen. Voraussetzung hierfür ist die komplette Fachhochschulreife UND die abgeschlossene Ausbildung in einem sozialen Bereich. Beides wurde durch die Erstausbildung erreicht. Anschließend möchte er Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik auf Lehramt an einer Universität studieren.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Timo