Unterhalt nach vollendeter Ausbildung - Müssen Eltern nichtzusammenhängendes Studium finanzieren?

Hallo!

Folgende Situation: Die 22-jährige Tochter hat ihre Ausbildung beendet und fängt sofort im Anschluss (mit ein paar Monaten Pause) ein Studium an, was mit der Ausbildung aber überhaupt nichts zu tun hat. Falls es so wäre, bestünde ja weiterhin Unterhaltsanspruch. Aber so? Elternabhängiges BaFöG erhält die Tochter nur zu einer Höhe von 200 € monatlich, da der Vater zu gut verdient. Von dem bisschen Geld kann man natürlich nicht überleben. Muss er ihr jetzt eine zweite Ausbildung finanzieren? Oder besteht doch irgendwie Anspruch auf elternunabhängiges BaFöG, obwohl die Tochter weder alt genug ist noch lange genug nach Abschluss der Ausbildung gearbeitet?

Hallo,

die Rechtslage ist so, dass im NORMALFALL die Eltern ihren Kindern EINE Ausbildung schulden.

Es kann durchaus sein, dass nach einer Lehre ein Studium angeschlossen wird. Die Richter akzeptieren dann meist, wenn das Studium im Zusammenhang der Ausbildung steht. Beispielsweise das Kind hat Elektroinstallateur gelernt und will jetzt Elektroingenieur lernen.

Will aber der fiktive Elektroinstallateur plötzlich ein Studium in Modedesign absolvieren, müssen ihm sehr sehr gute Argumente einfallen, warum er jetzt die Fachrichtung total ändert. Hätte er Schneider gelernt, wäre der Modedesigner kein Problem.

Von was der Student leben soll? Er kann die Fachrichtung ändern oder nebenbei jobben.

Gruß
Ingrid

Da ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium besteht, handelt es sich bei dem Studium eben nicht um eine Zweitausbildung. Daher ist der Vater voll unterhaltspflichtig und es gibt keine andersweitige Unterstützung.

Da ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und
Studium besteht, handelt es sich bei dem Studium eben nicht um
eine Zweitausbildung.

Seit wann bedarf es denn keinen sachlichen Zusammenhangs mehr zwischen Ausbildung und Studium?

Hallo, 
in der Tat geht es um EINE abgeschlossene Ausbildung. Da diese vollendet wurde, könnte man in dem gelernten Beruf voll arbeiten. Das Studium hat mit der Ausbildung als solches nichts zu tun und hängt auch nicht mit dem erlernten Beruf zusammen, da stellt sich dann die Frage, warum erst in einem anderen Beruf eine Ausbildung und jetzt das Studium?! Außerdem kann man nebenbei arbeiten gehen, oder?
Diesbezüglich halte nicht nur ich, sondern auch das OLG Hamm nicht für nötig, weiterhin Unterhalt zu zahlen.
Anders sieht es aus, wenn man eine Allergie gegen einen Stoff, z.B. Latex entwickelt hat und in dem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten gehen kann, aber generell ist mit dem Unterhalt nach der ersten vollendeten Ausbildung Schluss.
LG Ingo

nicht so ein Unsinn verzapft wird!
Und deshalb hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-…
mal was zur Wissenserweiterung.
ramses90