Unterhalt unverheiratet

Hallo,

eine Frage zum Thema Unterhalt für den andern Elternteil bei Trennung.
Sachverhalt:
Unverheiratet, ein Kind. Mutter hat vor der Geburt gearbeitet. Dann die Geburt und ein Jahr Elternzeit. Die Mutter geht wieder arbeiten und wird gekündigt und bald Arbeitlos. Wenn nun eine Trennung ins Haus steht, ist der Vater der Mutter zu Unterhalt verpflichtet? Bislang ist das Kind während der Arbeitszeit der beiden Elternteile in einer Kinderkrippe und die Betreuung wird darüber sichergestellt. Die Kosten für die Krippe hat der Vater bisher bezahlt. Muss er unter dem Umstand Unterhalt an die Mutter zahlen? Was wenn sie sagt sie muss sich jetzt ums Kind kümmern? Muss der Vater die Krippe weiterzahlen ?

http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm

Das klärt leider die Fragen nicht auf. Grade wg. der Situation das beide Arbeiten und nachwievor das Kind 10 Std. tägl. Betreut ist.

Ich verstehe nicht, welche Frage noch offen ist. Der Vater schuldet der Mutter Unterhalt, und dem Kind natürlich auch (das sowieso noch 20 Jahre oder mehr). Die Mutter arbeitet übrigens gar nicht, sondern ist bald arbeitslos. Ob die Mutter nun eine Krippe beauftragt oder nicht, ist ja ihre Sache; wie sich die Höhe des Unterhalts errechnet, ergibt sich ja aus dem Link.

Wir haben hier eine Unterhaltsspezialistin, die sich bestimmt noch Wort zu melden wird.

Levay

Das hat ja nix mit dem Istzustand zu tun, sondern es geht um die Möglichkeit. Die Mutter kann ja auch einfach sagen, so ich hol ihn aus der Krippe und lass mich mal schön finanzieren. Sowas wäre dann ja eigtl. unfair.

Hi,

Sowas wäre dann ja eigtl. unfair.

Für das Kind?

Gruß
Elke

Nein, für die Mutter

Hi,

Die Mutter kann ja auch einfach sagen, so ich
hol ihn aus der Krippe und lass mich mal schön finanzieren.

nur bedingt.
Bekommt sie AlG 1 oder 2 wird dieses als EK bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Zudem ist Voraussetzung für den Bezug von ALG, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Auch kommt es auf das Alter des Kindes an. War es vorher schon in einer Krippe und nimmt die Mutter das Kind raus, kann es Probleme mit dem Anspruch auf ALG geben.

Reicht der Unterhalt nicht aus und bekommt sie beispielsweise ALG, wird sie auch verpflichtet sein ein 3-jähriges Kind in den Kindergarten zu gebebn. Außerdem kann der Unterhaltsverpflichtete den Unterhaltsberechtigten „zwingen“ eine Arbeit anzunehmen. Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass fiktives Einkommen angerechnet wird.

http://www.mein-recht.de/einkommen.htm

TM