Unterhaltspflichtiger Vater geht in Elternzeit?

Hallo Leute,

Fall: Geschiedene Eheleute mit 2 gemeinsamen Kindern. Ein Kind lebt beim Vater das 2. bei der Mutter. Vater ist unterhaltspflichtig gegenüber seines bei der Mutter lebenden Kindes.
Im letzten Jahr wurde der Mann zum 3. mal Vater mit seiner „neuen“ Lebenspartnerin. Sie ist erwerbslos, also zuhause, und er geht in einjährige Elternzeit. Bis zur Geburt seines 3. Kindes hat der Vater für sein bei der Mutter lebendes Kind 291 Euro Unterhalt gezahlt. Seit der Geburt seines 3. Kindes bekommt die Mutter Unterhaltvorschussleisungen vom Jugendamt für das bei ihr lebende Kind. Der Vater und sein Anwalt sind der Auffassung die Stadt müsse während seiner Elternzeit für den Unterhalt aufkommen.
Für den Vater ergeben sich durch die Elternzeit „kaum“ Einbußen: ob er arbeitet und Unterhalt bezahlt, oder ob er Elterngeld bezieht und keinen Unterhalt zahlt ist ihm „egal“.

Über Eure Meinungen bin ich gespannt. Viele liebe Grüße an Euch alle

Hallo

Über Eure Meinungen bin ich gespannt.

Was für Meinungen denn? Ob wir das Verhalten des Vaters gut finden? Gegenüber dem Steuerzahler? Oder gegenüber der Mutter? Sind denn die Unterhaltsvorschussleistungen genauso hoch wie der Unterhalt? Für die beiden Kinder, die beim Vater wohnen, ist es jedenfalls bestimmt sehr schön, wenn beide Eltern zu Hause sind (außer das ältere Kind ist schon Jugendliche®, dann wäre es vielleicht nur für das Baby schön).

Wenn sein Verhalten gesetzlich nicht korrekt wäre, dann würde das Jugendamt ihn schon darauf aufmerksam machen.

Gut finde ich vor allen Dingen nicht, dass die Geschwister getrennt wurden. Oder hatte das triftige Gründe?

Viele Grüße

Ein Vater/Mutter darf jederzeit in Elternzeit gehen, was der Elternteil nicht darf ist deshalb seinen Unterhalt kürzen oder entfallen lassen.
Das der Anwalt des Vaters der Meinung ist er dürfte das liegt daran, dass er eben der Anwalt des Vaters ist.
Warum das JA dann bereitwillig UV zahlt - sollte man mal das Jugendamt fragen.

BGH Urteil vom 5. Oktober 2006 XII ZR 197/02

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Krümelchen

Für die beiden Kinder, die beim Vater wohnen,
ist es jedenfalls bestimmt sehr schön, wenn beide Eltern zu
Hause sind (außer das ältere Kind ist schon Jugendliche®,
dann wäre es vielleicht nur für das Baby schön).

Und für das Kind bei der Mutter ist es auch sehr schön sich plötzlich einschränken zu müssen weil der Vater glaubt mal eben nicht zahlen zu müssen und zuhause zusammen mit seiner Ehefrau die Kinder zu betreuen.

Wenn sein Verhalten gesetzlich nicht korrekt wäre, dann würde
das Jugendamt ihn schon darauf aufmerksam machen.

Würde es? Das sieht der BGH aber anders.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gut finde ich vor allen Dingen nicht, dass die Geschwister
getrennt wurden. Oder hatte das triftige Gründe?

Du findest es besser wenn beide Kinder vom gleichen Elternteil getrennt werden?
Ich bin mir sicher, dass eine solche Lösung immer Gründe hat.

Krümelchen

1 Like

Du findest es besser wenn beide Kinder vom gleichen Elternteil
getrennt werden?
Ich bin mir sicher, dass eine solche Lösung immer Gründe hat.

Eben, es könnte ja nun durchaus so sein, daß sich die Kinder selbst so entschieden haben.

Gruß
Tina