Folgende Frage:
Eine Frau trennt sich von Ihrem Mann und beantragt für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Der Mann befindet sich gerade mitten im Studium und ist nicht in der Lage Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu leisten. Das Jugendamt stellt eine mangelnde Leistungsfähigkeit fest und gewährt folglich Unterhaltsvorschuss. Nach einiger Zeit wechseln sowohl die Frau als auch der Mann die Wohnorte. Damit ändern sich die Zuständigkeiten der Jugendämter. Das frühere Jugendamt fordert den Mann nun zur Rückzahlung bereits gezahlter Beträge (mehrere Tausend €)auf. Der Mann hat sein Studium nocht nicht abgeschlossen und bittet um Ratenzahlung. Das Jugendamt willigt ein, setzt die Raten jedoch auf sehr hohem Niveau fest. Der Mann bittet um Reduzierung der Raten, das Jugendamt widerruft das Angebot und fordert nun die Rückzahlung in einer Summe zuzügl. Zinsen.
Was passiert, wenn der Mann aber nicht leistungsfähig ist?
Kann das Jugendamt sein vorheriges Angebot so einfach widerrufen?