Hallo,
die Antworten bisher sind ja nicht wirklich richtig, eigentlich sogar total daneben.
Rest im Text:
mal angenommen dass ein 21jähriger Junge im Juni sein Abi
gemacht hat und er im nächsten Jahr zur Uni bzw eine
Ausbildung beginnen will…
Dann hat er sich bis dahin einen Aushilfsjob, Teilzeitjob oder ähnliches zu besorgen. Es ist höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Eltern für ein volljähriges Kind nur für die Ausbildungszeit Unterhalt leisten müssen. Des weiteren hat ein volljähriges Kind alles zu tun, um seine Eltern zu entlasten und auch auf „eigenen Füßen“ zu stehn. Über den Daumen gepeilt, müssen „Untätigkeitszeiten“ von mehr als drei Monaten nicht finanziert werden.
Nun fragt sich der Vater, ob er grundsätzlich noch
unterhaltsverpflichtet ist. ( ihm ist klar: ab Ausbildung auf
jeden Fall )Er zahlt seit August nicht mehr.
Daran hat er gut getan. Der Vater sollte Nachweise bereithalten, dass es Jobangebote gegeben hat, die die Höhe des Unterhalts abdecken.
Die Mutter macht Stress und will nun Unterhalt einklagen, er (
der Vater ) weiss nun gar nicht was er muss und was nicht,
weil er auch die Kosten einer (Rechts-)beratung gescheut hat.
Die Mutter kann gar nix! Kläger müsste der Sohn sein, er ist Volljährig und bedarf nicht mehr die Betreung der Mutter.
Seine 18 jährige Tochter macht ein Freiwilliges Soziales Jahr
und verdient 300€ im Monat. Auch hier weiss er nicht ob dieses
Geld dem Unterhalt angerechnet wird und auch ob das Kindergeld
der Mutter dem Unterhalt angerechnet wird.
FSJ zählt wie Zivil- bzw. Militärdienst und es ist gar kein Unterhalt mehr fällig: http://www.carookee.com/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…
Da keine (vernünftige) Kommunikation zwischen Mutter und
Vater möglich ist, fragt sich der Vater nun, wenn er
Unterhaltspflichtig ist wohin er dann überweisen muss / kann (
auch zu den Kindern direkt ?) und ob auch die Mutter den
Kindern Unterhalt zahlen muss.
Er muss und braucht nicht mit der Mutter kommunizieren. Seine Ansprechpartner sind die Kinder!!! Sie sind volljährig!
Des weiteren sind bei volljährigen Kindern BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig. Da aber die Kinder keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, unterliegen die Eltern KEINER erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Selbstbehalt jedes Elternteiles ist 1.150 Euro.
Kindergeld wird KOMPLETT vor den Anteilen der Eltern abgezogen.
Letztendlich kann der Vater aus finanziellen Gründen keinen
Anwalt beauftragen und morgen will die Mutter schon dass der
Sohn ihr beim Anwalt eine Vollmacht ausstellt (das sagte der
Sohn dem Vater) bei der es wohl auf eine Klage hinausläuft.
Soll er tun. Der Anwalt des Vaters wird ihn fragen, was er das ganze Jahr so gemacht hat? Kann teuer für den Jungen werden.
Foren die Vereinen (zum Beispiel VAfK, ISUV usw.) angeschlossen sind, dürfen Auskunft geben.
Gruß
Ingrid