Unterlassungserklärung nach Filesharing! HILFE!

Ich habe vor einiger Zeit eine Abmahnung bekommen, in der ich wegen Filesharings angeklagt werde und veranlasst wurde einen gewissen Schaden zu bezahlen. Es bezog sich auf einen „Top-100 Container“. Ausserdem sollte ich eine Unterlassungsklage unterzeichnen. Nach mehreren Gesprächen bezahlte ich die -deutliche niedrigere- Summe und unterzeichnete den Vertrag. Nun kam gestern eine neue Abmahnung von einer anderen Kanzlei, die sich über den selben „Container“ beklagte und verlangen nun, dass ich diese nun auch entschädige? Ist es erlaubt, nachdem ich eine Unterlassungsklage unterschrieben habe? Wie kann ich das stoppen?

Schonmal vielen Dank fürs durchlesen.

Hallo,
deine Frage bezieht sich auf das Vetragsrecht. Du solltest Deine Experten besser aussuchen. Ich kann Dir nicht helfen.

&Tschüß
Wolfgang

Ja, das ist leider erlaubt.
Bei 100 Musiktiteln gibt es 100 verschiedene Urheber und daher 100 mögliche Kanzleien, die Sie abmahnen könnten (theoretisch). Die Adressen von Leuten, die gezahlt haben, werden verkauft. Nehmen Sie sich einen Anwalt, der kann die Forderungen abwehren. Aus eigener Erfahrung kann ich Rechtsanwalt Metzler empfehlen, der ist auf Filesharing spezialisiert und hilft bundesweit. Man kann ihn zumindest mal kostenlos fragen unter [email protected] oder anrufen unter 030 78773734.

dankeschön für die hilfe, ich werde mich mal mit dem rechtsanwalt auseinandersetzen.

Hallo,
also ich kann Dir nicht wirklich helfen, aber ich habe einige sehr gute Links der Rechtsanwaltskanzelei „Wilde Beuger & Solmecke“ aus Köln. Das ist „die“ führende Kanzelei , wenns um Filesharing und Abmahnungen geht.
http://www.youtube.com/watch?v=foLAWPchyys&feature=p…!
In speziell diesem Video geht es auch um „Chart Container“ und Unterlassungserklärungen.
Hier noch noch ein Link mit vielen Infos im Zusammenhang mit Filesharing(gleiche Kanzelei):
http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrech…
Sogar eine Telefon Hotline gibts da. Ausserdem wird auf jede einzelne RA-Kanzelei eingegangen, die zur Zeit abmahnt.
Eine 74seitige PDF-Broschüre „Filesharing“, rundet das Thema ab.

Hoffentlich konnte ich Dir wenigstens etwas helfen

TvRockeT

Hallo trostpreis,

ich bin zwar kein Fachmann,beschäftige mich aber schon seit längeren mit dem Thema abmahnung.

Nun zu Deiner Abmahnug.Wenn Du schon mal wegen dem selben eine UE unterzeichnet hast und danach nicht nochmal den gleichen Container runtergeladen oder angeboten hast ist es nicht rechtens das Du nochmal abgemahnt wirst.Wichtig wäre nun ob Du für den ganzen Container oder nur für einen bestimmten Künstler abgemahnt wurdest.

Wenn es sich um einen anderen Künstler bzw. Titel aus dem Container handelt hast Du schlechte Karten.

Fals die Abmahnung die gleiche ist,nur von einem anderen Anwalt,geh in den Widerspruch und schick eine Kopie Deiner Unterlassungserklärung mit.

Du musst auf jedenfall auf die erneute Abmahnung reagieren!

Viele Grüße

Guten Tag,

ich bin als Experte für Arbeitsrecht eingetragen.
Das Thema gehört zum UWG und Computerrecht.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich zunächst empfehlen die abgegebene Unterlassungerklärung in Kopie als sogenannte Drittunterwerfung vorzulegen. Damit wird normalerweise die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und es kann keine weitere Unterlassungserkärung wegen der gleichen Gegenstandes gefordert werden.
Aber zum einen hier nach Spezialisten für den Bereich UWG / Computerrecht suchen und wohl einen RA vor Ort.

Schönen Tag noch

Filesharing
Hallo Trostpreis,

Filesharing ist heutzutage leider meist eine FALLE. Das heisst, es wird einfach ein Honeypot aufgestellt und protokolliert, wer herunterlaedt.

Das Herunterladen oder Hochladen eines einzelnen Liedes / Spieles / Filmes oder eines Teiles davon ist der Verstoss (gegen das Urheberrecht), der vom Rechte-Inhaber abgemahnt werden kann.

Also theoretisch: 10 Lieder heruntergeladen, die 10 verschiedenen Labels/Firmen gehoeren = 10 Abmahnungen.

Du musst sofort zu einer Anwaltskanzlei.

Sichere sofort alle Daten: Fesplatte spiegeln, Logfile des Routers (wenn vorhanden) sichern, Datei-Verzeichnis auf DVD sichern.

DENN: NICHT ALLE ABMAHNUNGEN TREFFEN DEN RICHTIGEN, siehe

http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-…

Das hier ist keine Rechtsberatung, darum nochmal: geh bitte sofort zu einer Anwaltskanzlei. Und NEIN, es gibt keine Moeglichkeit, die Sache insgesamt zu stoppen oder zu regeln. Soviele Rechte-Inhaber, soviele Klagen.

Nochmal: die Beweissicherung ist wichtig, damit Dir nicht AUCH NOCH Rechtsverletzungen „untergeschoben“ werden, die Du gar nicht begangen hast. Und sie ist umso wichtiger, da Du schon eine Unterlassungs-Erklaerung unterschrieben hast - es hat sich naemlich sehr schnell, dass die Gegenseite einen Verstoss gegen die UE behauptet. Dann wird es teuer.

Mein Tipp: mach der Gegenseite ARBEIT. Auch dafuer ist die Beweis-Sicherung wichtig. Fordere BEWEISE ein und verweise auf den CT-Artikel, der darlegt, dass diese Beweise oft fragwuerdig sind. Aber tu all das durch Deinen Anwalt. Wenn es zur Gerichtsentscheidung kommt, gibt es in der Regel eine „Einigung“ auf eine geringere „Strafe“.

Abmahnungen haben IMHO eine dreijaehrige Verjaehrungszeit, da kann also noch mehr kommen.

viel Erfolg und viel stoische Gelassenheit wuenscht
Veranda

Hallo trostpreis!
Sorry daß es mit der Antwort bissl gedauert hat…
aber sitze in der Türkei im Urlaub, daher leider
auch nur ne Kurzfassung der Hilfe.
Dein Fall beweist-was „wir“ schon lange gemutmasst haben.
Dass DIE sich Daten von „Zahlern“ austauschen.
„Der hat gezahlt-da versuchen wir’s nochmal!“
Wenn Du Pech hast, kommen da noch 98 Briefe.
Aber keine Panik.
Bin leider zeitlich etwas begrenzt
(türkisches Internetcafe .-))
Daher kurz gesagt:
„Geh dahin!“
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/forum/inde…

Lesen/Lesen/Lesen!
Deinen Fall schildern-bist nicht der erste.
Dort findest Du kompetende Hilfe. (princess15114)

Salam und Ohrensteif
H