Hallo.
Folgender Sachverhalt:
Jemand schickt einer Person über einen Online-Blumenhandel Blumen. Der eigentliche Empfänger ist zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause anwesend. Stattdessen nimmt ein „Freund“, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung des Empfängers aufhält bzw. dort zu Besuch ist, die Sendung an und entscheidet eigenmächtig diese zu entsorgen ohne den eigentlichen Empfänger darauf hinzuweisen. Er teilt dies auch schriftlich über ein Social Network dem Absender mit.
Die Frage lautet: ist das strafbar?