Unterschlagung bzw. Entsorgung einer Postsendung einer anderen Person

Hallo.

Folgender Sachverhalt:

Jemand schickt einer Person über einen Online-Blumenhandel Blumen. Der eigentliche Empfänger ist zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause anwesend. Stattdessen nimmt ein „Freund“, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung des Empfängers aufhält bzw. dort zu Besuch ist, die Sendung an und entscheidet eigenmächtig diese zu entsorgen ohne den eigentlichen Empfänger darauf hinzuweisen. Er teilt dies auch schriftlich über ein Social Network dem Absender mit.

Die Frage lautet: ist das strafbar?

Hallo!

Woher weiß man, ob sich die dort offenbar berechtigt  aufhaltende Person nicht dem Wunsch des Empfängers entsprochen hat ?
Kann denn nicht sowieso nur der Empfänger sich dagegen verwahren, wenn seine Blumen entsorgt werden ?

Strafbar ist das nicht.

Postgeheimnis gilt für den Zusteller. Und Briefgeheimnis ? Paketsendung ist ja kein Brief.

MfG
duck313

Abend!

Strafbar kann es werden, wenn die Sache nicht im Eigentum des Entsorgers stand.

Wenn nur der Geschädigte sich verwahren könnte, käme es dann wieder darauf an, wer gerade das Eigentum hat: Wirklich schon der Empfänger oder doch noch der Versender? Oder gar doch der Entsorger?

An dieser Stelle bin ich aber gerade nicht firm: ob der Entsorger in einem Zwischenschritt das Eigentum selbst erwirbt; wahrscheinlich gibt es dazu auch noch verschiedene Ansichten.

Schöne Grüße

Ach, ganz vergessen: Es kommt im Übrigen kaum darauf an, wer der Geschädigte ist. Für die Strafbarkeit interessiert sich nämlich in erster Linie der Staat - und dem kommt es einfach nur darauf an, dass jemand gegen einen Straftatbestand verstoßen hat. Lediglich bei geringwertigen Sachen (50 Euro?) hat er eher kein eigenes Verfolgungsinteresse und überlässt es dem Geschädigten, ob die Sache verfolgt werden soll (per Strafantrag).

Hi

Das finde ich interessant. Ich könnte also, rein theoretisch, Postsendungen für beliebe Personen annehmen und die angenommene Sendung ist dann mein Eigentum und ich kann damit machen was ich will?

Ehrlich gesagt bezweifle ich das.

lg
Kate

Erstens kommt es ua darauf an, in welchem Verhältnis Annehmender und Adressat zueinander stehen. Mir fällt es aber ehrlich schwer, spontan auch nur ein belastbares sinnvolles Beispiel dafür zu finden, das in die Ausgangsfrage passt - wie oben gesagt, da stecke ich gerade nicht im Stoff.

Zweitens: Angenommen, der Annehmende erwirbt wirklich selbst kurz Eigentum und macht sich darum nicht strafbar wegen Unterschlagung, dann hat er dennoch mit Folgen zu rechnen - jedoch eben „nur“ zivilrechtlich.

Hallo,

wer soll sich Deiner Meinung nach strafbar gemacht haben?

Der Zusteller, der einer Person AN der Wohnungstür des rechtmäßigen Empfängers eine Sendung ausgehändigt hat? Oder einem hilfsbereiten Nachbarn?

Der „Freund“ der sich offenbar in der Wohnung aufhalten durfte?

Der Online-Blumenhandel, der nicht „persönlich“ darauf geschrieben und für diese besondere Dienstleistung extra bezahlt hat?

M.E. ist es eher sträflich leichtsinnig, aber nicht justiziabel, Leute in der Wohnung aufzunehmen, die Blumensträuße killen.

M.

Hallo, wenn dann  kann  nur  der  Empfänger  der  Sendung  rechtliches  vorbringen, der  beweis  das  es  vernichte  wurde  ist  ja  nur  im Sozialen  Netzwerk  als  Behauptung .
Ich  würde  nicht  zu  einer  rechtlichen  Auseinandersetzung  raten.
Das  kostet  Geld  und  bringt  nichts
Gruss  Marco

Hallo,

M.E. ist es eher sträflich leichtsinnig, aber nicht
justiziabel, Leute in der Wohnung aufzunehmen, die
Blumensträuße killen.

wenn irgendein Ex meiner Frau versuchen würde, sie mit Blumen zu stalken würde ich noch sehr viel weiter gehen als nur einfach die Blumen zu entsorgen. Erst recht, wenn dieser Typ glaubt, mich auch noch juristisch ans Bein pinkeln zu müssen.
Gruß

Hallo,

die Frage war doch „Jemand hat Blumen geschickt“ und einer, der das nicht darf, hat sie entsorgt…

Wie kommst Du darauf, dass der Ex die Blumen geschickt hat?
Es könnte doch auch der nächste oder der übernächste Freund gewesen sein.
Oder der Chef, der sich für Überstunden bedankt.
Oder eine Nachbarin, die sich dafür bedankt, dass ihre Katze im Urlaub versorgt wurde.
Oder es wurde ein Preisausschreiben vom Blumenladen veranstaltet

Was ändert das am Sachverhalt?

Wer an der Wohnungstür von einem Boten etwas entgegen nimmt, was für eine Mitbewohnerin bestimmt ist, und dieses Teil stillschweigend unterschlägt, der hat keine guten Karten.

Gruß


1 Like

Hallo,

die Frage war doch „Jemand hat Blumen geschickt“ und einer,
der das nicht darf, hat sie entsorgt…

Wie kommst Du darauf, dass der Ex die Blumen geschickt hat?

weil ich unterstelle, dass der virtuelle Blumenschicker hier nachfragt und nicht die Empfängerin geschweige denn der Entsorger. Und der sauer ist, dass die Blumen nicht angekommen sind und nun dem neuen eins auswischen will.

Pure Phantasie? Möglich.

Gruß

Hi

Es kann doch auch genau umgekehrt sein. Der Ex war bei seiner Ex-Freundin zu besuch und kriegt mit, wie der neue Blumen schickt, die er dann klammheimlich entsorgt.

So oder so, einfach etwas entsorgen ohne Absprache ist nicht in Ordnung, ich würde mich da, selbst wenn es wie in deinem Fall wäre, nicht bevormunden lassen.

lg
Kate

das steht da garnicht
Hallo Kate

es kann genau umgekehrt sein, macht aber keinen Sinn, da nur Absenderinformationen hier gepostet wurden.

So oder so, einfach etwas entsorgen ohne Absprache ist nicht in Ordnung

es geht aus dem UP nicht hervor, dass der Entsorger keine Absprache mit dem Adressaten hat. Es ist nur ersichtlich, das der Sender keine Rückmeldung vom Adressaten hat.

Gruß
achim

Hallo

Das finde ich interessant. Ich könnte also, rein theoretisch, Postsendungen für beliebe Personen annehmen und die angenommene Sendung ist dann mein Eigentum und ich kann damit machen was ich will?

Der Paket- oder Postbote darf die Postsendungen ja nicht jeder beliebigen Person übergeben. Wenn sich jedoch jemand in der Wohnung des Adressaten befindet, so wird davon ausgegangen, dass es Sache des Adressaten ist, auf die Vertrauenswürdigkeit der Personen zu achten, denen er Zutritt zu seiner Wohnung und seinem Briefkasten gewährt.

Viele Grüße