Unterschrift und Ort

Hi,

habe mal eine Frage aus reinem Interesse: Bei einer Unterschrift (Vertrag, Brief) muss man ja neben dem Datum in der Regel auch den Ort angeben - also: Berlin, den 25.5.09. Mich würde mal interessieren, warum das so ist? Das Datum der Unterzeichnung ist natürlich wichtig, aber wozu braucht es den Ort?

Beste Grüße

man muss nicht, macht es aber in der regel

warum weiß glaube ich keiner

freundliche grüße

allrounder basti

Man macht es nicht nur aus gewohnheit.
Es gibt den Rechtsort an, den Gerichststand. An diesem Ort geltende Recht gilt für den Vertrag und ein Prozess muss auch dort geführt werden.

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Gerichtsstand…
Hallo,

ist mir noch nie so als Erklärung untergekommen. Hätte dann ja eine höhere Bedeutung. Ich meine die Frage hier schon mal gesehen zu haben, da wurde dem Ort nicht so viel Bedeutung beigemessen?

Auch google sagt mir nix - hast Du eine Quelle?

VG
Monroe

ich hatte dazu mal eine theorie…

/t/warum-wird-der-ort-in-formularen-erfragt/5161137/2

Hi,

mmh, was ist dann mit Verträgen, in die zwei Orte eingetragen wurden? Beispielsweise eine Baufirma bekommt auf dem Postweg einen Auftrag für Bauleistungen bei einer Firma X zugesandt. Baufirma sitzt am Ort A, Firma X am Ort B. Es steht also im Vertrag, A, den…, B, den…
Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt zu unterschiedlichen Daten und an unterschiedlichen Orten. Wo ist nun der Gerichtsstand?

Gruß
Tina
(normalerweise wird in den Verträgen der Gerichtsstand aber angegeben)

Hallo,

entgegen der bisherigen Antworten hat das nichts mit dem Gerichtsstand zu tun (der wird entweder vereinbart oder gesetzlich geregelt, aber nicht durch einseitige Handlungen wie der Angabe des Unterschritenortes bestimmt) und auch nichts mit dem Urkundsbegriff (da hat der BGH schon entschieden, dass ein Notar, der bei der Beurkundung einen falschen Ort angibt, weil er das unterwegs und nicht an seinem Dienstsitz beurkundet hat, nicht der Urkundenfälschung strafbar ist).

Es geht schlicht und ergreifend um die Erläuterung der äußeren Umstände der Unterschriftsleistung, also wann und wo diese denn geleistet wurde.

Für notarielle Beurkundungen ist das z.B. als Sollvorschrift ausdrücklich geregelt: http://dejure.org/gesetze/BeurkG/9.html

Normalerweise hat der Ort keine rechtliche Bedeutung, manchmal kann es darauf ankommen, wenn strittig ist, ob die Unterschrift überhaupt vom Vertragspartner geleistet wurde (weil der ein Alibi hat) oder unter welchen Umständen (Haustürgeschäft, im Urlaub im Vollrausch oder am Sitz der Firma).

VG
EK