Unterschriftsverweigerung bei Notartermin

Bei einem Notartermin, bei dem der Bruder sein Drittel von einem Haus an seine Schwester verkaufen wollte, verweigerte dessen Frau die Unterschrift! Das ganze ging lange über unsere Rechtsanwälte hin und her bis endlich eine Einigung zu Stande kam. Frage: Hätte der Rechtsanwalt vom Bruder das nicht im Vorfeld klären müssen? Es sind für die Schwester unnötige Rechtsanwaltkosten entstanden und sie möchte Schadensersatz!! Weiß jemand, ob das möglich ist?

Vielen Dank für eure Antworten.

Das ist in meinen Augen schwer, da gerade der Notartermin ja nicht nur zur Unterschriftsleistung sondern auch zur Beantwortung von Fragen etc. angesetzt wird.
Natürlich (?) hätten die Fragen vorher ausgeräumt werden können, aber immer ist das auch nicht möglich.
Gruß

Bei einem Notartermin, bei dem der Bruder sein Drittel von
einem Haus an seine Schwester verkaufen wollte, verweigerte dessen Frau die Unterschrift!

Warum hätte sie unterschreiben müssen ?

Das ganze ging lange über unsere
Rechtsanwälte hin und her bis endlich eine Einigung zu Stande
kam.

Frage: Hätte der Rechtsanwalt vom Bruder das nicht im Vorfeld klären müssen?

Wieso der Rechtsanwalt ? Wie war sein Auftrag ? Warum haben die Beteiligten nicht miteinander gesprochen ?

Es sind für die Schwester unnötige Rechtsanwaltkosten entstanden und sie möchte Schadensersatz!!

Der Rechtsanwalt sollte prüfen, ob irgend jemand haftbar zu machen ist.

Weiß jemand, ob das möglich ist?

Aus der Ferne kaum. Ein Anwalt sollte unter Vorlage aller Unterlagen einen Anspruch prüfen.

War die Ehefrau des Bruders im Grundbuch mit eingetragen?
Wenn nicht; hätte auf ihre Unterschrift verzichtet werden können!

War die Ehefrau des Bruders im Grundbuch mit eingetragen?
Wenn nicht; hätte auf ihre Unterschrift verzichtet werden
können!

Da hätte ich gewisse Zweifel (§ 1365 BGB; )

Gruß
kl