Unterstellter Ladendiebstahl - Schadensersatz

Hallo,

ich habe heute die folgende Frage an Euch:

Person A trägt ein kleines medizinisches Gerät an seiner Kleidung und darüber eine Jacke. Während eines Ladenbesuchs muss A das Gerät neu justieren und steckt es danach wieder unter die Jacke.

Beim Verlassen des Ladens wird A von einem Kaufhausdetektiv sehr kräftig am Arm gepackt (A leistete keine Gegenwehr, der deutliche Körperkontakt ist daher unverhältnismäßig) und im Befehlston in ein Büro zitiert.

Der noch etwas verwirrte A kommt der Aufforderung nach, kann sich jedoch keinen Reim auf die Sache machen.
Der Ladendetektiv unterstellt A im Büro einen Ladendiebstahl und will, bevor A überhaupt antworten kann, diesen absuchen.
Diesmal drängt a den Detektiven aber zurück und verlangt die Polizei.
Diese wird gerufen und der Kaufhausdetektiv schließt A derweil in dem Büro ein.

Bis die Polizei eintrifft vergehen über 20 Minuten und bis die Angelegenheit abgeschlossen ist eine halbe Stunde.
Das Resultat der polizeilichen Durchsuchung ist, dass der Kaufhausdetektiv das medizinische Gerät für einen Artikel aus dem Warenbestand gehalten haben muss.

Durch die Prozedur konnte A es nicht mehr zu einem wichtigen Termin schaffen und hat dadurch einen Schaden von 210,00 Euro.
Im Übrigen musste A sich aufgrund der Sache in ärztliche Behandlung begeben, da A unter einer Erkrankung an der Schulter leidet, welche sich durch das massive zugreifen und zurückziehen des Ladendetektiven akut verschlechtert hat.
Es folgt daraus kein bleibender Schaden, doch A musste eine Kortisontherapie und eine deutlich erhöhte Schmerzmittelbehandlung über mehrere Wochen über sich ergehen lassen.
A hat bei der polizeilichen Vernehmung auf die Aufnahme der Tatsache bestanden, dass der Kaufhausdetektiv seinen vermeintlichen Ladendieb heftig am Arm gepackt hat, obwohl A sich weder gewehrt hat noch wegrennen wollte.
Dies hat der Detektiv bei der Vernehmung bejaht.
A hat Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet, welche jedoch aufgrund „mangelnden Interesses der Allgemeinheit“ eingestellt worden ist. Es wird zur genugtuung auf den Zivilweg verwiesen.

Meine Frage:

Wie beurteilt Ihr die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche gegenüber den Ladendetektiven geltend zu machen?

Wie würde sich eine Entschädigung beispielsweise bei einem gesundheitlichen Schaden welcher nicht von Dauer sein wird berechnen?
Es gibt ja hierfür nicht den Indikator der prozentualen Leistungseinschränkung.

Wie seht Ihr die Möglichkeiten die Ausfallkosten für den verpassten Termin geltend zu machen?

Außerdem stellt sich die Frage nach den Arztkosten, es ist ja nicht einzusehen dass diese für die zusätzliche Behandlung von der Krankenkasse und somit von der Allgemeinheit zu tragen sind.

Wie geschildert, der Detektiv hat zugegeben A ohne Grund kräftig am Arm gepackt zu haben.

Ich freue mich auf Eure Kommentare.

Viele Grüße

nicht zu vergessen, dass der Detektiv durch das einsperren des verdächtigen in seinem büro sich der freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. er hätte den verdächtigen „festhalten“ müssen (im sinne von „Festnahme“).

da hier doch einiges zusammenkommt würde ich einen anwalt oder zumindest eine professionelle rechtsberatung empfehlen.

Mal eine Geschichte dazu…
Es begab sich, daß ein superordentlicher Mensch in einem - damals noch großem - Kaufhaus des Diebstahls von einer Packung im Wert