Hallo,
gesetzt folgende Lage:
eine Karikatur (abgedruckt in einer überregionalen Zeitung) wird übernommen und leicht abgeändert. Die Abänderungen beziehen sich auf eine Ortsbezeichnung(‚Post‘ statt ‚Fleischer‘) und auf die Sprechblase. Durch diese Änderung erhält die Zeichnung einen ganz anderen Sinn.
Unter welchen Umständen darf eine gemeinnützige Organisation dies vrwenden, wenn sie damit für einen nichtkommerziellen Bildungs-Vortrag wirbt ?
Variante 1) kostenlos, da Änderung ein neues Werk zustande gekommen ist mit eigener Urheberschaft (bezweifle ich, da die Veränderung zu gering sind)
Variante2) kostenlos, da Verwendung im nicht kommerziellen Umfeld
Variante 2b) zusätzlich: Es ist ein Urheberhinweis a la ‚Karikatur leicht verändert aus AB vom XX.Y.2002‘ auf dem Plakat anzubringen
Variante3)Tippeltappeltour per Anfrage an Zeichner, ggfs. Abgabe zahlen
Welche Variante trifft zu ? Oder liegt der Fall ganz anders ?
Vielen Dank!
Tschuess Marco.