Urheberrecht am geänderten Bild

Hallo,

gesetzt folgende Lage:
eine Karikatur (abgedruckt in einer überregionalen Zeitung) wird übernommen und leicht abgeändert. Die Abänderungen beziehen sich auf eine Ortsbezeichnung(‚Post‘ statt ‚Fleischer‘) und auf die Sprechblase. Durch diese Änderung erhält die Zeichnung einen ganz anderen Sinn.
Unter welchen Umständen darf eine gemeinnützige Organisation dies vrwenden, wenn sie damit für einen nichtkommerziellen Bildungs-Vortrag wirbt ?
Variante 1) kostenlos, da Änderung ein neues Werk zustande gekommen ist mit eigener Urheberschaft (bezweifle ich, da die Veränderung zu gering sind)
Variante2) kostenlos, da Verwendung im nicht kommerziellen Umfeld
Variante 2b) zusätzlich: Es ist ein Urheberhinweis a la ‚Karikatur leicht verändert aus AB vom XX.Y.2002‘ auf dem Plakat anzubringen
Variante3)Tippeltappeltour per Anfrage an Zeichner, ggfs. Abgabe zahlen

Welche Variante trifft zu ? Oder liegt der Fall ganz anders ?

Vielen Dank!

Tschuess Marco.

Kurz und knapp, wenn die Zeichnung mehr oder auch minder verändert wurde, aber im Wesentlichen dem Autoren zuzuordnen ist, dann bleibt nur eines. Zum Zeichner Kontakt aufnehmen und eine Nachdruckgenehmigung erbetteln. Vorsicht! Möglicherweise ist er gar nicht mehr der Ansprechpartner, sondern der Verlag, der das Bild veröffentlichte.

An Deiner Stelle würde ich zuerst mal beim Verlag nachfragen und wenn die Zeichnung „gemeinnützig förderwürdig“ verwendet werden kann, dann gibt es - vielleicht - die Lizenz kostenlos. Wenn nicht, dann selbst was basteln.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke o.T.
Tschuess Marco.