Filmt man ein kostenloses Konzert eines Gesangvereines (mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) und möchte die Aufnahmen, die ausschließlich selbstgesungene Original Tonaufnahmen der dargebotenen Volkslieder verwenden, im Internet zur Verfügung stellen, und meldet der Portalbetreiber:
„Das Video Teil 1 enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: genannter Firmenname Content-Typ: Tonaufnahme“
Den einzelnen Musiktitel (Tonaufnahme) unter den insgesammt 4 Liedern aber nicht genau definiert. Ist es tatsächlich möglich, das mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzt werden?
Allen ein Frohes Weihnschtsfest und Guten Rutsch ins Neue Jahr