Urheberrechtsverletzung bei Konzertvideo?

Filmt man ein kostenloses Konzert eines Gesangvereines (mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) und möchte die Aufnahmen, die ausschließlich selbstgesungene Original Tonaufnahmen der dargebotenen Volkslieder verwenden, im Internet zur Verfügung stellen, und meldet der Portalbetreiber:

„Das Video Teil 1 enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: genannter Firmenname Content-Typ: Tonaufnahme“

Den einzelnen Musiktitel (Tonaufnahme) unter den insgesammt 4 Liedern aber nicht genau definiert. Ist es tatsächlich möglich, das mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzt werden?

Allen ein Frohes Weihnschtsfest und Guten Rutsch ins Neue Jahr

Hallo!

Ich reduziere die Frage mal zum besseren Verständnis auf das Wesentliche:

Filmt man ein kostenloses Konzert eines Gesangvereines (mit
schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) und möchte die
Aufnahmen, die ausschließlich selbstgesungene Original
Tonaufnahmen der dargebotenen Volkslieder verwenden, im
Internet zur Verfügung stellen, ist es möglich, dass mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzt werden?

Ja. Heutzutage darf sich so einiges „Volksmusik“ nennen, da kann schon mal ein geschütztes Werk darunter sein.

Hey das ging aber flott.

Danke für die schnelle Antwort und frohes Fest

sogar im doppelten Sinne:

  • Urheberrecht des Liedes
  • Urheberrecht der Aufführung. Die Genehmigung des Vorstandes bezieht sich - soweit ich das geschriebene deute - ja nur auf die Erstellung der (privaten?) Filmaufnahmen, nicht aber auf deren Veröffentlichung.

Um m Mal unten anzufangen:

Ist es tatsächlich möglich, das mit der Veröffentlichung :Urheberrechte verletzt werden?

Ja, absolut! Möglich ist vieles, nur, ob tatsächlich Urheberrechte verletzt wurden, wird Dir mit der nicht vorhandenen Liste der Lieder niemand sagen können.

Und vielleicht solltest Du noch einmal lesen:

„Das Video Teil 1 enthält möglicherweise Content, der Eigentum
der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: genannter Firmenname Content-Typ: Tonaufnahme“

„Möglicherweise“ - und möglicherweise auch nicht. Für gewöhnlich gibts ebi dem gesperrenten Video für den Uploader die Möglichkeit mit Youtube (oder wem auch immer) in Kontakt zu treten und aus dem möglicherweise eine klare Aussage zu machen.

Gruß

osmodius