Urheberrechtsverletzung Filesharing

Hallo, ich habe heute von der Kanzlei Waldorf & Frommer
eine Abmahnung in Höhe von 956 EUR wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzung (20 Seiten inkl. beglaubigter
Abschrift eines Urteils des Landgerichtes Köln)
erhalten. Ich soll einen Film ins Internet zum Download
gestellt haben. Mein Wireless Lan ist standartmäßig
geschützt, ich kenne den mir vorgeworfenen Film
„Eclipse - Biss zum Abendrot“ noch nicht mal.
Dennoch habe ich auf diversen Internetseiten jetzt
gelesen, man sollte sich an einen Anwalt wenden und die
mitgeschickte Unterlassungserklärung der Kanzlei
keinesfalls unterschreiben. Die Anwälte bieten
„Pauschalangebote“ für EUR zzgl. MwSt.
Kann mir jemand helfen? Sind die Anwälte so teuer? Die
wollen ja auch mitverdienen, angeblich schickt Waldorf
und Frommer und sonstige RA derzeit tausende
Abmahnungen raus. Ein Anwalt würde dann eine
„modifzierte Erklärung“ erstellen - angeboten werden
„Pauschalpakete“ für 500EUR. Ist diese Vorgehensweise
legitim und richtig bzw empfehlenswert oder was
empfehlt Ihr?

Würde mich freuen, wenn mir Ihr mir schnell Tipps geben
könntet – am 22.10. muss die Erklärung oder Antwort
vom RA bei Waldorf Frommer eingehen.
Danke & Gruß
Ute

Hallo…

Du solltest dir in jedem Fall einen Fachanwalt nehmen der dich diesbzgl berät. Bei der Suche nach selbigem solltest du natürlich entsprechend genau hinsehen (Referenzen). Leider machen viele Anwälte im Zuge des Abmahnwahns ihrem Berufstand mehr Schande als Ehre.

Ohen anwaltlichen Rat solltest du in keinem Fall irgendetwas unterschreiben.

Mit 500.- bist du in der Regel schon ganz gut bedient. Nach oben und unten gibt es natürlich Variation. Grundsätzlich: Achte genau darauf ob der Anwalt wirklich entsprechende Erfahrungen hat!

Solltest du diesen Rechtsbruch nicht begangen haben, so lass dir von dem Geschwafel keine Angst machen! Zwar sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedlich Sachen, aber wenn die Wahrheit auf deiner Seite ist, wiegt diese auch schwerer.

Du solltest natürlich in jedem Fall auf die Einhaltung der Fristen achten und alle Vorgänge peinlich genau notieren.

Hallo Robert,
vielen Dank für dein schnelles Feedback. Also rätst Du
auch eher von solchen „selbstgemachten“ modifizierten
Unterlassung-Erklärungen, die man im Netz umsonst
findet - ab??
Beispielsweise: www.http:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
(Mustervorlagen)

Ich habe inzwischen zwei Fachanwälte um
Kostenvoranschlag gebeten ua. www.wbs-law.de.

Vielen Dank nochmals für die schnelle Hilfe.
Gruß Ute

Mir ist der Verein nicht bekannt! Daher kann ich dazu nichts sagen. In keinem Fall ersetzt so ein Verein jedoch eine rechtssichere Aussage/Handhabe. Wenn der Anwalt Mist baut, kannst du ihn dafür drankriegen. Den Verein wirste dafür nicht haftbar machen können…

R.

Hallo Ute,

leider ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Gleichwohl ein paar allgemeine Infos zu Filesharing Abmahnungen. In jedem Fall sollte die geforderte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Das Gros der geforderten Erklärungen weist den ein oder anderen Makel auf, sämtliche gehen zu Lasten des Unterlassungsschuldners. Auch der geforderte Schadensersatz nebst Rechtsanwaltskosten sollte einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

Selbstverständlich macht das auch kein Anwalt umsonst. Die Kosten variieren von Kanzlei zu Kanzlei. Die Kanzlei in der ich arbeite, erhebt z.B. ein Pauschalhonorar von 357,00 EUR. Über die Preise anderer Kanzleien kann ich leider nur wenig Auskunft geben. Grundsätzlich erhebt ein Anwalt Gebühren nach dem RVG auf Basis des Streitwertes. Letztendlich ist der Streitwert bei Filesharingfällen eines der am meisten umstrittenen Themen. Aus diesem Grund werden die meisten Anwälte bei Filesharingabmahnungen ein Pauschal- oder Zeithonorar ansetzen.

Letztendlich musst du den Preis mit dem Rechtsanwalt deiner Wahl besprechen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Ist denn die Abmahnung ansich korrekt? also, was du wo wann wie mit welcher IP und Uhrzeit angeboten haben sollst? Besteht die Möglichkeit, dass dein W-LAN gehackt wurde?

Pauschalangebote sind zulässig und ja, Anwälte sind teuer, deren Gebühren richten sich nach dem Streitwert!

Das beglaubigte Urteil ist nur panikmache - nicht beirren lassen!

Wende dich unbedingt an einen Anwalt!!

vielen Dank Euch allen für Eure Infos und Hilfe!

Bin dabei - übrigens: nein, die Abmahnung ist nicht korrekt, ist lade nichts aus dem Netz runter und stelle auch nichts ein.
Zur Zeit der angeblichen Einstellung (tagsüber) war ich arbeiten und mein Notebook aus!

Wie dem auch sei, ich habe einen befreundeten RA gefunden, mit dem ich heute abend im Detail die Sache durchspreche und dann hoffentlich zu Ende bringe.

Also nochmals vielen Dank!
Gruß,
Ute

Hallo Ute,

gib eine anders formulierte Unterlassungserklärung ab.
Weitere Infos sowie ein Muster findest Du hier:

http://www.123recht.net/Abmahnung-wegen-Filesharing-…

Wünsche Dir viel Glück !

Gruß
Formator

Hallo!

[Post von der Abmahn-Mafia]

Würde mich freuen, wenn mir Ihr mir schnell Tipps geben
könntet – am 22.10. muss die Erklärung oder Antwort
vom RA bei Waldorf Frommer eingehen.

Sehr unschönes und leider auch nicht ganz einfaches Thema. Ich verweise mal an die Experten :wink:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Gruß, Jan.

Vielen Dank!!

Gruss,
Ute

Hallo,

vielen Dank fuer die Info und den Link!!

Gruss,
Ute

Hallo!

Leider kann ich Ihnen da überhaupt nicht weiterhelfen, da ich mich nur bei Texten auskenne (das hatte ich auch bei den Interessen jedoch auch geschrieben).

Ich kann Ihnen nur die Empfehlung geben, dass Sie sich bitte einen Anwalt für Medienrecht nehmen.
Unter Umständen können Sie auch schon etwas günstiger wegkommen, da es spezielle (kostenpflichtige) Hotlines gibt, wo Anwälte am Telefon Rechtsauskünfte geben.
Alternativ - fällt mir noch ein - können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden und nachfragen.

Sorry, das ich nicht weiter helfen kann.
LG
Michael Vogl

Hallo,

ich hatte auch diesen Ärger. Die waren richtig penetrant mit ihren Drohbriefen. Mir hat ein spezialisierter Anwalt geholfen, das war sogar kostenlos mit Beratungshilfeschein - www.rechtsanwalt-metzler.de. Kann ich nur empfehlen, der Anwalt hat mir alles abgenommen.

Hallo birne,

vielen Dank, aber habe bereits eine modifizierte Erklärung erstellt und abgeschickt (Termin war 22.10. um 12 Uhr).

Jetzt heisst es abwarten und Daumen drücken:smile:
Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß, Ute

Hast Du Dir das hier schon mal durchgelesen? Ich habe auch eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten und mir hat es geholfen http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-kanz…

Das sieht nach einer Abzocke aus. Die gegnerische Kanzlei ist sicherlich nur formal beteiligt.
ES gibt für viele Fälle umfangreiche Rechtsprechung.
Möglicherweise hast Du Fehler gemacht. DAs solltest Du von einem eigenen RA prüfen lassen. Wende Dich an die örtliche RA-Kammer. Die kann Dir sicherlich jemanden empfehlen.

Hallo, ich habe heute von der Kanzlei Waldorf & Frommer
eine Abmahnung in Höhe von 956 EUR wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzung (20 Seiten inkl. beglaubigter
Abschrift eines Urteils

Hallo,
vielen Dank für die Info. Ich habe wie oben beschrieben zum Termin (Oktober 2010) eine modifizierte Erklärung abgegeben und seitdem - toi toi toi - nichts mehr von Waldorf & Frommer gehört. Aber sollte doch nochwas kommen, werde ich Deinen Rat befolgen. Nochmals vielen Dank

Das sieht nach einer Abzocke aus. Die gegnerische Kanzlei ist
sicherlich nur formal beteiligt.
ES gibt für viele Fälle umfangreiche Rechtsprechung.
Möglicherweise hast Du Fehler gemacht. DAs solltest Du von
einem eigenen RA prüfen lassen. Wende Dich an die örtliche
RA-Kammer. Die kann Dir sicherlich jemanden empfehlen.

ich bin selbst mal hereingefallen. Da hatte ich zweimal etwas angeklickt. Zweimal, weil das so raffiniert gemacht war, dass ich dachte, dass mein erstes Klicken nicht ausreicht.
6 Wochen später bekam ich eine Mahnung von einem RA. Da es nur 98 Euro waren, habe ich bezahlt, weil ich Ärger aus dem Weg gehen wollte. 2 Wochen später kam die Mahnung aus meinem zweiten Klicken. Dann habe ich mich kundig gemacht und daraufhin weder bezahlt noch sonstwie auf weitere Mahnungen reagiert. Die Abzocker haben dann nichts unternommen, zweifellos weil die wussten, dass sie keinen Erfolg gegen mich haben würden.

Troztdem sei bei solchen Abzocken vorsichtig. Die werden immer raffinierter und berücksichtigen auch die neueste Rechtsprechung. Ein Rat von einem RA ist immer gut. Normalerweise lohnen sich die Gebühren, die man an den zahlen muss.

Hallo,
vielen Dank für die Info. Ich habe wie oben beschrieben …

Hallo,
wo kann ich so eine modifizierte erklärung her bekommen…

mfh Manfred

Guten Tag,