Veranstaltungsende bei der Zeitumstellung

Hi zusammen,

würde mich freuen wenn ihr helfen könntet! :smile:

Stellt euch vor es gäbe eine kleine Kneipe in einem Ort in dem das Ordnungsamt generell keine Veranstaltungen länger als 3.00 Uhr genehmigt.

Stellt euch weiter vor, diese kleine Kneipe hätte in der Nacht von 27.10 auf 28.10 eine Veranstaltung angemeldet, die bis 3.00 Uhr genehmigt wäre.

Und da in genau dieser Nacht die Zeitumstellung von 2.59Uhr MESZ auf 2.00 Uhr MEZ erfolgt, würde diese kleine Kneipe gerne die Möglichkeit nutzen und eine Stunde länger feiern. Quasi bis zum zweiten mal 3.00 Uhr (3.00 MEZ)

Hat sich darüber schon mal jemand Gedanken gemacht, bzw. weiß grundsätzlich über die Regelungen bei der Zeitumstellung Bescheid? Der kleinen Kneipe wäre damit wirklich sehr geholfen, glaube ich… :smile:

Liebe Grüße

Guten Tag,

es wird ja nicht 2x 3:00 Uhr…

Nach 2 Uhr 59min 59sek wird es 2 Uhr 00min 00sek

In 24/7 Betrieben (z. B. Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen etc.) wird die Uhrzeit, falls es relevant sein sollte, mit z.B. 2:15 UhrA bzw B angegeben, damit man unterscheiden kann, wieviel Stunden z. B. eine Medikamentengabe her ist…

Wenn in der Kneipe um 3:00 Zapfenstreich sein muß, dann hat man eben fröhlich eine Stunde mehr zu feiern.

Gaaaaaaanz sicherheitshalber sollte man sich das jedoch vom Ordnungsamt bestätigen lassen, man weiß ja nie, was dort für ein Querdenker sitzen könnte…

Gruß
MG

Gaaaaaaanz sicherheitshalber sollte man sich das jedoch vom
Ordnungsamt bestätigen lassen, man weiß ja nie, was dort für
ein Querdenker sitzen könnte…

Tja, genau das ist ja das Problem. Man stelle sich vor in besagtem Ordnungsamt säßen nur Querdenker und man möchte nicht Nachfragen, damit besagte Querdenker gar nicht auf die Idee kämen das von vorn herein auszuschließen.

Aber sonst habe ich mir das genau so gedacht, wie du es beschrieben hast! Nur das „zweite“ Mal 3.00 Uhr gibt es tatsächlich.

Dankeschön :smile:

Ordnungsämter prüfen dies i.d.R. nicht …
… sondern die netten Herren in Blau, die auch mal zum Besuch vorbeikommen.

Gruß

Stefan

Dass die Beamten aus dem Ordnungsamt nicht persönlich vorbeikommen ist klar!
Jedoch wären sie diejenigen, die das Bußgeld gegen die kleine Kneipe aussprechen würden, würde gegen die Auflage verstoßen werden, die Veranstaltung um 3.00 Uhr zu beenden.

Deshalb möchte die kleine Kneipe nicht beim Ordnungsamt fragen, um sie überhaupt nicht auf die Idee zu bringen, dass sowas zu Bedenken ist. Die kleine Kneipe hat Angst, das Ordnungsamt würde in diesem Fall sofort eine Auflage im Zusammenhang mit der Genehmigung der Veranstaltung machen, dass die Veranstaltung Beispielsweise um 2.59.59 Uhr zu Enden hat!

Man kann annehmen, die kleine Kneipe kennt das besagte Ordnungsamt mittlerweile sehr gut und kann sich sowas durchaus vorstellen.

:wink:

Hoffe das war nicht zu durcheinander!

Hallo RED-T,

Dass die Beamten aus dem Ordnungsamt nicht persönlich vorbeikommen ist klar! Jedoch wären sie diejenigen, die das Bußgeld gegen die kleine Kneipe aussprechen würden, würde gegen die Auflage verstoßen werden, die Veranstaltung um 3.00 Uhr zu beenden

Sollte tatsächlich ein Bußgeld gegen den Kneipenbetreiber verhängt werden, könnte dieser dagegen Widerspruch einlegen. Als Begründung sollte ausreichen dass gegen die Auflage nicht verstoßen wurde, da die Veranstaltung vor 3:00 Uhr beendet war (beim ersten mal um 2:59:59 Uhr wahr es noch nicht 3:00 Uhr).

Wenn das Ordnungsamt anderer Meinung wäre, den Widerspruch nicht akzeptieren und das Bußgeld weiterhin verlangen würde, dann könnte der Kneipenbetreiber sich weigern dieses Bußgeld zu zahlen. In diesem Fall wäre das Ordnungsamt im Zugzwang und müsste sich entscheiden vor Gericht ein Urteil zu erstreiten. Dies wäre dann der Zeitpunkt zu dem der Kneipenbetreiber einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.

Dass ein Urteil zu Gunsten des Ordnungsamts ausfallen würde, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Wenn das Urteil zu Gunsten des Kneipenbetreibers ausfallen würde (was ich für viel wahrscheinlicher halte), dann müsste das Ordnungsamt auch die Kosten vom Anwalt des Kneipenbetreibers bezahlen.

Gruß
N.N