Ein Kaufmann erhält eine Rechnung, die im Sinne nach untrittig, jedoch in der Höhe der Forderungen strittig ist. Wie ist seitens des Kaufmanns eine solche Rechnung (vorerst) für das Finanzamt zu verbuchen.
Birgt die vollständige Verbuchung und Anmeldung des Nettobetrags und der USt. beim Finanzamt eine Forderungsanerkennung?
Mit besten Grüßen und vielen Dank,
Michael