Verdeckte Sacheinlage und Rückabwicklung?

Hallo,

habe einen kleinen Fall und gerade kein Kommentar zum GmbHG…

GmbH-Gründung zum Mindestkapital. Gesellschafter legt 25.000 in Cash ein. Gesellschafter beruft sich selber zum Geschäftsführer (§ 181 BGB beachtet). Nun kauft die Gesellschaft vom Gesellschafter ein Kfz zum Kaufpreis von 20.000 EUR, welches allerdings nur 10.000 Wert hat.

Gesellschaft geht in Insolvenz, Insolvenzverwalter macht verdeckte Sacheinlage geltend und will Differenz (20.000 Kaufpreis zu Wert 10.000) = 10.000 EUR vom Gesellschafter.

Soweit okay und alles klar!

Sei es nun so, dass der Gesellschafter auch bereit ist zu zahlen. Wie erfolgt rechtlich die Abwicklung mit dem Kfz? Das will er dann wieder!

Ist hier der Kaufvertrag nichtig? Ist sogar die Übereignung nichtig? Oder ficht hier der Insolvenzverwalter an? Erfolgt die Rückübereignung via ungerechtfertigter Bereicherung oder ist Gesellschafter (wegen Nichtigkeit) weiterhin Eigentümer und hat schlichten Herausgabeanspruch?

Danke für Mithilfe.

der showbee

Hi showbee,

ich sehe hier nicht, dass der Gesellschafter einen Anspruch auf Herausgabe des PKW’s hat.

Der Insolvenzverwalter will doch nur das zuviel gezahlte Geld zurück, oder ?

Somit ist der PKW in das Eigentum der GmbH übergegangen und damit Teil der Insolvenzmasse, aus der alle Gläubiger zu gleichen Anteilen befriedigt werden, wenn es denn noch was zu verteilen gibt.

Gruß

Petz