Hallo,
hat ein Mitglied eines eingetragenen Vereins (nicht gemeinnützig) Anspruch auf Einsicht in die Buchführung ausserhalb der in der Satzung festgesetzten jährlichen Mitgliederversammlung auf der der Kassenwart seinen Jahresbericht vorträgt?
Vielen Dank im vorraus
Gruß
Peter