Hi,
danke für deine antwort.
ich habe folgende Fragen zum Vereinsrecht: Hat man als
Mitglied einen Anspruch auf Einsicht in die in der
Mitgliederversammlung gefertigten Protokolle, müssen die
Anwesenten namentlich aufgeführt werden
ja und ja
woraus ergibt sich das denn? im bgb find ich dazu nix.
http://dejure.org/gesetze/BGB
§32
Es sollte nachvollziehbar sein, wieviele Menschen anwesend waren, damit die Abstimmungsergebnisse in der Zahl (nicht bezogen auf wer hat wie gestimmt) nachvollziehbar sind.
§58 klingt auch ganz lustig, vielleicht hilft es Dir ja.
Weiterhin gibt es beim Landesjustizministerium auch eine Broschüre für Vereine, einfach mal vorbeiradeln (da wo die Krone oben drauf ist, glaub ich zumindest, oder das hist. Gebäude auf der anderen Strassenseite).
Ansonsten stehen in der Uni-Bibo Auslegungen der Gesetze, einfach mal im Bereich Vereinsrecht schauen
dann gelten die entsprechenden §§ im BGB, welches z.B. im
Gerber-Bau deiner Uni steht.
woher weißt du, an welcher uni ich bin???
Ätsch, meine Kristallkugel hatte mal einen guten Tag
latürnich quatsch, an deiner Mailaddi.
Tschuess Marco.