Vereinsrecht: Recht auf Räumlichkeiten?

Hallo zusammen,

hat z.B. ein Sportverein das Recht öffentliche Hallen zu benutzen (Sporthalle einer öffentlichen Schucle der Kommune)?   Ich finde nirgends einen Paragraphen. Weder dafür, noch dagegen.

Vielen Dank schonmal :smile:

Hallo,
da kanns Du unter Umständen lange suchen :wink: Das ist bundeslandabhängig und je nach dortiger Verwaltungsstruktur (zB in NRW) teilweise Ortsrecht.

Ein Recht eines Sportvereins, eine bestimmte *Schul*turnhalle zu nutzen, kann man jedoch ziemlich sicher bundesweit ausschließen.

Schulturnhallen sind öffentliche Zweckbauten, die nur zu ganz bestimmten Nutzungen errichtet und genehmigt wurden (genau: Schulsport :wink:). Das bedeutet zum Beispiel: keine Parkplätze für die Nutzer außer den Lehrern, keine Lärmbelästigung ausserhalb des üblichen Schulbetriebs. Das ist in den üblichen Schulgesetzen und Landesbauordnungen der Länder zu finden.

Der zweite Haken ist die Finanzierung: Schulbauten unterliegen auch förderungsrechtlich einer bestimmten Zweckbestimmung. Der Schulbetrieb geht da üblicherweise in jeder Hinsicht vor.

In einigen Bundesländern gibt es ein Sportförderungsgesetz –SportFG-, das schon mal den Betrieb einer (keiner bestimmten!) Halle für die Vereinsnutzung freigibt, wenn die schulischen Belange nicht beeinträchtigt werden. Gibts das nicht, muss man sich auf Kommunaler Ebene durchs Ortsrecht wühlen oder man hat schlichtwg Pech gehabt. Dann entscheidet der Hausherr und Schulträger nach pflichtgemäßen Ermessen und nach seinem Hausrecht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

mal scharf nachdenken: Jeder Hinz kann mit sechs weiteren von seiner Sorte (§ 56 BGB) einen (Sport-)Verein eintragen lassen. Und die dürften dann nach deiner Meinung nach alle Hallenkapazitäten in Anspruch nehmen. Du siehst selbst, dass kann nicht aufgehen.

Insoweit wird dir keine Kommune (in deren Hand die Sporthallen üblicherweise sind) einen direkten Anspruch auf Hallennutzung per örtlicher Satzung gewähren.

Das Spiel läuft so, dass man sich an die zuständige Stelle (Schulamt oder spezielle Stelle für Sportanlagen) wendet, und seinen Wunsch und Bedarf darlegt, und dann schaut, ob man damit Erfolg hat, noch neben den ganzen anderen langjährigen Nutzern (im Sinne der bedeutenden, großen Vereine) irgendwo unter zu kommen. Kommt man so nicht zum Zuge, muss man sich mal konkret ansehen, ob da eine Satzung, ggf. auch ein Landesgesetz im Einzelfall existiert, die/das die Auswahlkriterien näher bestimmt, um dann hierüber ggf. eine Verletzung genau dieser Kriterien in der Auswahlentscheidung im Widerspruchsverfahren geltend zu machen.

Gruß vom Wiz