Hi …
wie schaut die rechtslage in folgendem Szenatio aus:
jemand hat ein Problem, sagen wir mal, eine neu eingebaute Außentüre klemmt. Eigene Versuche, das per Einstellung an den dafür vorgesehenen EInstellelementen zu beheben, scheitern. Er ruft deshalb genau den Fachbetrieb an, der die Türe vor sagen wir mal 2 Jahren installiert hat, und schildert das Problem, und schildert auch, er habe selber versucht, es zu beheben, sei aber gescheitert. Der Fachbetrieb „schickt jemanden vorbei“.
Es gibt keinen schriftlichenAuftrag, kein schriftliches Angebot, keine AGBs die vor Beginn der Arbeiten übergeben wurden.
Die Fachkraft erscheint, versucht die Türe einzustellen, und scheitert ebenfalls. Sie vermutet daher, es habe sich „irgendwas“ verzogen oder „irgendwas gesenkt“, ohne das „Verzogene“ oder „gesenkte“ Element genau benennen zu können, und dampft nach sagen wir mal einer Stunde Arbeit, sprich rumprobieren was man selber auch schon probiert hatte, ohne Verbesserung ab.
Es folgt dann eine Rechnung über Fahrtspesen und eine Stunde Facharbeit.
Muss man diese Rechnung ganz oder teilweise bezahlen?
Thx
Armin.