verjährt sexueller missbrauch von kindern?

hallo ihr

angenommen mädchen wurde von stiefvater jahrelang als kind, bis ca 10 jahre, sexuell missbraucht.
als kind hat ihr kein erwachsener geglaubt.
ihre mutter wusste davon, hat aus scham nie was gesagt oder getan.
nach seelischen problemen, die nun aufgearbeitet sind wäre diese frau ,heute 40, in der lage und willens, anzeige gegen den täter zu erstatten.
ist es noch möglich ,oder ist noch so, dass man als opfer nur noch anzeigen bis zum eigenen 32.lebensjahr machen kann?
sollte sie auf jeden fall anzeige erstatten?
viele dank für eure mühe.

Hallo,

diese frau ,heute 40, in der lage und willens, anzeige gegen
den täter zu erstatten.
ist es noch möglich ,oder ist noch so, dass man als opfer nur
noch anzeigen bis zum eigenen 32.lebensjahr machen kann?

Soweit ich das sehe, wäre ich zweitschlimmsten Fall, also vollzogener Vergewaltigung, die Verjährungsfrist die zweitlängste, die es überhaupt in DE gibt, nämlich dreißig Jahre. Damit wäre die Dame dann rund zwei Jahre zu spät dran.

Gruß,

Malte

diese frau ,heute 40, in der lage und willens, anzeige gegen
den täter zu erstatten.
ist es noch möglich ,oder ist noch so, dass man als opfer nur
noch anzeigen bis zum eigenen 32.lebensjahr machen kann?

Soweit ich das sehe, wäre im zweitschlimmsten Fall, also
vollzogener Vergewaltigung, die Verjährungsfrist die
zweitlängste, die es überhaupt in DE gibt, nämlich dreißig
Jahre. Damit wäre die Dame dann rund zwei Jahre zu spät dran.

Also 10 plus 30 wären ja dann 40. Welche zwei Jahre ist man da zu spät dran?
Außerdem beginnt diese Frist möglicherweise erst mit dem 18. Lebensjahr.

gruß

Hallo,

diese frau ,heute 40, in der lage und willens, anzeige gegen
den täter zu erstatten.
ist es noch möglich ,oder ist noch so, dass man als opfer nur
noch anzeigen bis zum eigenen 32.lebensjahr machen kann?

Soweit ich das sehe, wäre ich zweitschlimmsten Fall, also
vollzogener Vergewaltigung, die Verjährungsfrist die
zweitlängste, die es überhaupt in DE gibt, nämlich dreißig
Jahre. Damit wäre die Dame dann rund zwei Jahre zu spät dran.

AFAIR nein, denn bis zum 18. Lebensjahr ruht die Verjährung, daher auch die Regel von 28 Jahren (Verjährung nach 10 Jahren), egal wann der Mißbrauch im Kindesalter stattfand. 18+30 wäre aber 48, also nicht zu spät.
Aber: Die Verjährung von Straftaten richtet sich nach der möglichen Maximalstrafe - und die beträgt für Vergewaltigung 10 Jahre --> Verjährung nach 20 Jahren - und damit wäre es tatsächlich zu spät (18+20 = 38)
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

Aber eine Rechtsberatung bei einem Anwalt würde wohl kaum schaden. Um das sicher zu klären, reicht IMHO auch erst mal eine „billige“ telefonische Beratung.

Hallo,

diese frau ,heute 40, in der lage und willens, anzeige gegen
den täter zu erstatten.
ist es noch möglich ,oder ist noch so, dass man als opfer nur
noch anzeigen bis zum eigenen 32.lebensjahr machen kann?

Soweit ich das sehe, wäre ich zweitschlimmsten Fall, also
vollzogener Vergewaltigung, die Verjährungsfrist die
zweitlängste, die es überhaupt in DE gibt, nämlich dreißig
Jahre. Damit wäre die Dame dann rund zwei Jahre zu spät dran.

18+30 wäre aber 48, also nicht zu spät.

Yep, verrechnet.

Aber: Die Verjährung von Straftaten richtet sich nach der
möglichen Maximalstrafe - und die beträgt für Vergewaltigung
10 Jahre

Wo hast Du das denn her? Das ist nur für den minderschweren Fall so, oder?

Aber eine Rechtsberatung bei einem Anwalt würde wohl kaum
schaden.

Ack.

Gruß,

Malte

Wo hast Du das denn her? Das ist nur für den minderschweren
Fall so, oder?

Erm… stimmt, 15 Jahre in besonders schweren Fällen (nicht unter 5 -> 15 oder so). Gibt dann aber immer noch 20 Jahre Verjährung und damit 38 Jahre.

Wobei in der Schweiz AFAIR die Verjährung bei sexuellem Mißbrauch grade abgeschafft wurde. Wie sinnvoll das ist (Beweisproblem) sei mal dahingestellt.