Verjährung

Hallo liebe Rechtsexperten,

folgende Frage zu Verjährung von Forderungen:

A hat bei B Schulden.
B erwirkt einen Mahnbescheid und erntet einen Offenbarungseid.
Ist damit die Verjährung der Forderung unterbrochen?
Wenn nein, durch welche Aktion würde die Verjährung unterbrochen?

Liebe Grüße
Cassius

Hallo, wenn B einen Offenbarungseid erntet, dann müsste er vorher
m.E. den Mahnbescheid für vollstreckbar erklären lassen; die Folge
ist dann der Vollstreckungsbefehl, auf Grund dessen der Gerichts-
vollzieher versucht zu pfänden. Fruchtlos, weil Offenbarungseid.
Jetzt Verjahrungsfrist 30 Jahre. Übrigens: Offenbarungseid heisst
jetzt m.W. Eidesstattliche Versicherung. Gruß

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Hallo, wenn B einen Offenbarungseid erntet, dann müsste er
vorher
m.E. den Mahnbescheid für vollstreckbar erklären lassen; die
Folge
ist dann der Vollstreckungsbefehl, auf Grund dessen der
Gerichts-
vollzieher versucht zu pfänden. Fruchtlos, weil
Offenbarungseid.
Jetzt Verjahrungsfrist 30 Jahre.

wenn man im 29.Jahr den GV wieder losschickt hat man wieder 30 Jahre gewonnen …

Der Mikesch

Hallo, ich habe mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Die Verj.-Frist beginnt m.W. mit Erlaß des Vollstreckungsbefehls; aus diesem man
theoretisch zig-mal vollstrecken. Es beginnt aber keine neue
Verj.-Frist zu laufen. Gruß

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Hallo,

Die Verj.-Frist beginnt m.W. mit Erlaß des Vollstreckungsbefehls;
aus diesem man theoretisch zig-mal vollstrecken.
Es beginnt aber keine neue Verj.-Frist zu laufen.

Genau das ist imho hier im Forum anders besprochen worden: man kann kurz vor Ablauf der 30Jahre eine neue Vollstreckung beantragen und die Sache läuft wieder von vorne los mit neuer 30Jahre-Frist.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

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